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Pestizidaufzeichnungen Händler Destra - Sachsen

Die Aufzeichnungen über den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten fünf Jahre des folgenden Händlers:

Destra GmbH
Hohe Str. 20
D-02829 Markersdorf

Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.).

Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.).

Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen.
Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen).
Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können.
Sollten Sie eine gebührenfreie Auskunft nicht für möglich halten, so bitte ich vorab um Mitteilung der für Sie erforderlichen Verfahrensschritte zur Erfüllung meines Auskunftsanspruchs und Darstellung der veranschlagten Dauer und Stundensätze, sodass ich Ihre Gebührenkalkulation besser nachvollziehen und meine Anfrage ggf. einschränken kann.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufzeichnungen übe…
An Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pestizidaufzeichnungen Händler Destra - Sachsen [#298655]
Datum
29. Januar 2024 12:31
An
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufzeichnungen über den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten fünf Jahre des folgenden Händlers: Destra GmbH Hohe Str. 20 D-02829 Markersdorf Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.). Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.). Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen. Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. Sollten Sie eine gebührenfreie Auskunft nicht für möglich halten, so bitte ich vorab um Mitteilung der für Sie erforderlichen Verfahrensschritte zur Erfüllung meines Auskunftsanspruchs und Darstellung der veranschlagten Dauer und Stundensätze, sodass ich Ihre Gebührenkalkulation besser nachvollziehen und meine Anfrage ggf. einschränken kann. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298655/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages bei der zuständige…
Von
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Betreff
AW: Pestizidaufzeichnungen Händler Destra - Sachsen [#298655]
Datum
1. Februar 2024 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages bei der zuständigen Stelle im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - Referat 95 Kontrolldienst Pflanzenschutz und Pflanzenbau. Ihre Anfrage befindet sich gerade in der rechtlichen Klärung. Erst nach Abschluss dieser Klärung kann ich Ihnen Auskunft über i) ob und welche Daten wir bereitstellen können und ii) möglicherweise anfallende Gebühren geben. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pestizidaufzeichnungen Händler Destra - Sachsen“ vom 29.01.2024 (#…
An Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidaufzeichnungen Händler Destra - Sachsen [#298655]
Datum
1. März 2024 10:08
An
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pestizidaufzeichnungen Händler Destra - Sachsen“ vom 29.01.2024 (#298655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. März 2024 10:15
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pestizidaufzeichnungen Händler Destra - Sachsen“ vom 29.01.2024 (…
An Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Pestizidaufzeichnungen Händler Destra - Sachsen [#298655]
Datum
1. März 2024 10:24
An
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pestizidaufzeichnungen Händler Destra - Sachsen“ vom 29.01.2024 (#298655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298655/
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihrer Anfrage erhalten Sie im Anhang die Aufzeichnungen über…
Von
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Betreff
AW: Pestizidaufzeichnungen Händler Destra - Sachsen [#298655]
Datum
8. März 2024 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihrer Anfrage erhalten Sie im Anhang die Aufzeichnungen über den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln der Firma Destra GmbH (Hohe Str. 20, 02829 Markersdorf) der letzten fünf Jahre. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank für die Anforderung und Übermittlung der …
An Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidaufzeichnungen Händler Destra - Sachsen [#298655]
Datum
10. März 2024 22:42
An
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank für die Anforderung und Übermittlung der Aufzeichnungen! Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir zusätzlich noch Ihr Schreiben an den Händler schicken könnten. Auf eine Schwärzung personenbezogener Daten verzichte ich hierbei gerne. Wenn Sie dies als neuen Antrag nach dem UIG/TranspG behandeln möchten, so gebe ich hierzu mein Einverständis und verweise zur Vermeidung von Wiederholungen auf meine rechtlichen Ausführungen vom 29.01.2024. Vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298655/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> ich erinnere höflich an meine Bitte vom 10.03.2024, mir noch I…
An Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidaufzeichnungen Händler Destra - Sachsen [#298655]
Datum
10. April 2024 09:32
An
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> ich erinnere höflich an meine Bitte vom 10.03.2024, mir noch Ihr Schreiben an den betreffenden Händler zu übermitteln. Hierfür danke ich Ihnen ganz herzlich! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin nicht im Dienst. Ihre Nachricht wird gespeichert, aber nicht weitergeleite…
Von
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Betreff
Automatische Antwort: Pestizidaufzeichnungen Händler Destra - Sachsen [#298655]
Datum
10. April 2024 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin nicht im Dienst. Ihre Nachricht wird gespeichert, aber nicht weitergeleitet. Bitte senden Sie bei dringenden Fragen Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen,