PET - Handbuch Einsatztraining

Anfrage an: Polizei Berlin

- das "PET - Handbuch Einsatztraining" von 2005 in der letzten Version (die Version, bevor es durch das neue Handbuch Einsatztraining ersetzt wurde)
- Geschäftsanweisung GA ZSE IV Nr. 3/2011 über das Einsatztraining der Polizei Berlin in der letzten Version vor dem 27.03.2018

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das …
An Polizei Berlin Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
PET - Handbuch Einsatztraining [#286779]
Datum
23. August 2023 21:53
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das "PET - Handbuch Einsatztraining" von 2005 in der letzten Version (die Version, bevor es durch das neue Handbuch Einsatztraining ersetzt wurde) - Geschäftsanweisung GA ZSE IV Nr. 3/2011 über das Einsatztraining der Polizei Berlin in der letzten Version vor dem 27.03.2018
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt Anfragenr: 286779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286779/ Postanschrift Kara Engelhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Polizei Berlin
Ablehnungsbescheid Es ergeht folgender Bescheid: 1. Ihren Antrag lehne ich ab. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenf…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
8. September 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
984,4 KB
Es ergeht folgender Bescheid: 1. Ihren Antrag lehne ich ab. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Zu 1: Die von Ihnen beantragten Informationen sind nicht Aktenbestandteil der Polizei Berlin gemäß §3 Absatz 1 IFG. Zweck des IFG ist es, durch umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handels zu ermöglichen. Nach dem IFG kann nur Zugang zu bereits vorhandenen Informationen verlangt werden. Der Informationsanspruch nach dem IFG beschränkt sich grundsätzlich auf den bei der informationspflichtigen Behörde vorhandenen Bestand. Die Behörde trifft keine Informationsbeschaffungspflicht. Sie ist nicht gehalten, begehrte Informationen durch Untersuchungen erst zu generieren. Die von Ihnen begehrten Dokumente (das "PET - Handbuch Einsatztraining" von 2005 in der letzten Version [die Version, bevor es durch das neue Handbuch Einsatztraining ersetzt wurde] und die Geschäftsanweisung GA ZSE IV Nr. 3/2011 über das Einsatztraining der Polizei Berlin in der letzten Version vor dem 27.03.2018), liegen hier nicht vor. Alte Vorschriften werden aus der Sammlung entfernt und vernichtet. Im hiesigen Fall kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden, da die gewünschten Informationen nicht vorhanden sind. Zu 2. Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit § 5 der Verwaltungsgebührenordnung Berlin (VGebO) sowie der Anlage zur VGebO (Gebührenverzeichnis) Anmerkung zur Tarifstelle 1004 wird bei der Ablehnung der Akteneinsicht oder Auskunft keine Gebühr gem. § 6 Absatz 1 VGebO erhoben.
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Ablehnungsbescheid [#286779] Guten Tag [geschwärzt], hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren Bescheid vom 8.…
An Polizei Berlin Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ablehnungsbescheid [#286779]
Datum
13. September 2023 21:42
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren Bescheid vom 8.9.2023, mir zugegangen am 13.9.2023, ein und begründe diesen wie folgt: Nach ihren Ausführungen ist der "PET - Handbuch Einsatztraining" nicht mehr Aktenbestandteil der Polizei Berlin und kann damit nicht herausgegeben werden. Gleiches gelte für die GA ZSE IV Nr 3/2011 in der letzten Version vor dem 27.03.2018. Jedoch wurde von der Polizei Berlin selbst am 5.5.2023 noch die Echtheit der auch in [1] veröffentlichen Handbuchseiten aus dem "PET - Handbuch Einsatztraining" bestätigt (Schriftsatz vom 5. Mai 2023, [geschwärzt], [geschwärzt]). Folglich muss die Polizei das Handbuch als Teil der Akten haben. Gleiches gilt für die Geschäftsanweisung. Das Dokument ist also im Bestand der Polizei Berlin, eine darüber hinausgehende Informationsbeschaffung ist nicht nötig. Ich danke vielmals für die erneute Prüfung meines Antrags. Für Rückfragen stehe ich jederzeit auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt [1]: https://fragdenstaat.de/dokumente/239408-schulungsunterlagen-zu-schmerzgriffen/ Anfragenr: 286779 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Ablehnungsbescheid [#286779]
An Polizei Berlin Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
AW: Ablehnungsbescheid [#286779]
Datum
13. September 2023 21:45
An
Polizei Berlin
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,0 KB
Polizei Berlin
AW: [extern] AW: Ablehnungsbescheid [#286779] Guten Morgen, meinerseits wird es keine erneute Prüfung Ihres Antra…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Ablehnungsbescheid [#286779]
Datum
14. September 2023 05:38
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen, meinerseits wird es keine erneute Prüfung Ihres Antrags geben. Die Dokumente sind nicht mehr vorhanden. Wenn Ihr Widerspruch schriftlich eingegangen ist, gebe ich den Vorgang an die Widerspruchsstelle ab. MfG Polizei Berlin PPr Just 43 We – IFG Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: [extern] AW: Ablehnungsbescheid [#286779] Guten Tag, vielen Dank für die Antwort. Vielleicht können sie mir n…
An Polizei Berlin Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: [extern] AW: Ablehnungsbescheid [#286779]
Datum
14. September 2023 11:29
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort. Vielleicht können sie mir noch ein paar wenige Fragen beantworten, sodass ich die Situation besser verstehen und meinen Widerspruch ggf. zurückziehen kann: Wurde das Dokument an das Landesarchiv übergeben? Nach welchen Fristen werden Dokumente entfernt und vernichtet? Wie konnte ihr*e Kolleg*in Alberts ohne Vorlage des Handbuchs im Gerichtsverfahren die Echtheit der vorgelegten Dokumente bestätigen? Der Widerspruch ist Ihrer Behörde gestern via Fax zugegangen. Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt Anfragenr: 286779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286779/ Postanschrift Kara Engelhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
AW: [extern] AW: [extern] AW: Ablehnungsbescheid [#286779] Hallo, es ist übliche Praxis, dass abgelaufene Geschäft…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: [extern] AW: Ablehnungsbescheid [#286779]
Datum
14. September 2023 11:37
Status
Warte auf Antwort
Hallo, es ist übliche Praxis, dass abgelaufene Geschäftsanweisungen etc. aus der Sammlung genommen und vernichtet werden. Demzufolge wurden diese Dokumente auch nicht an das Landesarchiv übergeben. Eine Bestätigung der Echtheit ist doch völlig unabhängig von einem Vorliegen eines Dokumentes. Es kann bei ganz vielen Vorschriften/Dokumenten (z.B. bei fragdenstaat) der Polizei Berlin die Echtheit bestätigt werden, obwohl diese Vorschrift aber schon längst aus der Sammlung entfernt und vernichtet wurde. Eine Echtheitsbestätigung und das Vorliegen von Dokumenten in Einklang zu bringen ist schlicht unrealistisch. Das Fax ist eingegangen und Ihr Widerspruch geht dann zuständigkeitshalber an die Widerspruchsstelle. MfG Polizei Berlin PPr Just 43 We – IFG Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizei Berlin
Widerspruchsbescheid [...] 1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu trag…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
20. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
[...] 1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Für die Bearbeitung werden Gebühren in Höhe von 10,00 € erhoben. [...]