Planfeststellungsverfahrens A565 Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bonn-Endenich und Bonn-Nord - Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

- die 41 Namen der Träger öffentlicher Belange, die von Ihnen bzw. der Autobahn GmbH in oben genanntem Planfeststellungsverfahren beteiligt wurden,
- die 30 Namen der Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen zu oben genanntem Planfeststellugnsverfahren abgegeben haben.

Begründung:

Einige Träger öffentlicher Belange wie der BUND https://www.bund-rsk.de/service/publikationen/detail/publication/stellungnahme-planfeststellung-ausbau-a565-abschnitt-bonn-endenich-bis-ak-bonn-nord/, oder ADFC https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/tausendfuessler-bonn-einspruch-adfc-100.html haben ihre Stellungnahmen bereits öffentlich gemacht.

Eine allgemeine Übersicht über die Träger öffentlicher Belange mit die Stellungnahme zu oben genanntem Planfeststellungsverfahren, an die sich die Menschen aus Bonn und der Region wenden können, fehlt bisher.

Alle Privaten, die nicht die Kapazitäten hatten, selbst Einwende zu erheben, könnten sich mit einer solchen Liste zumindest bei den beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteuren, informieren oder einbringen.

Die privaten Einwender können Sie aus Datenschutzgründen nicht nennen, aber für die 41 Träger öffentlicher Belange ist nicht erkennbar, welche Datenschutzgründe gegen eine Veröffentlichung sprechen.

Vielen Dank an Sie für die schnelle Rückmeldung bezüglich meiner zweiten IFG-Anfrage und der Rückmeldung zur Anzahl der Einwendungen und Stellungnahmen!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Bezirksregierung Köln Details
Von
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Betreff
Planfeststellungsverfahrens A565 Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bonn-Endenich und Bonn-Nord - Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange [#303147]
Datum
14. März 2024 22:28
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die 41 Namen der Träger öffentlicher Belange, die von Ihnen bzw. der Autobahn GmbH in oben genanntem Planfeststellungsverfahren beteiligt wurden, - die 30 Namen der Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen zu oben genanntem Planfeststellugnsverfahren abgegeben haben. Begründung: Einige Träger öffentlicher Belange wie der BUND https://www.bund-rsk.de/service/publikationen/detail/publication/stellungnahme-planfeststellung-ausbau-a565-abschnitt-bonn-endenich-bis-ak-bonn-nord/, oder ADFC https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/tausendfuessler-bonn-einspruch-adfc-100.html haben ihre Stellungnahmen bereits öffentlich gemacht. Eine allgemeine Übersicht über die Träger öffentlicher Belange mit die Stellungnahme zu oben genanntem Planfeststellungsverfahren, an die sich die Menschen aus Bonn und der Region wenden können, fehlt bisher. Alle Privaten, die nicht die Kapazitäten hatten, selbst Einwende zu erheben, könnten sich mit einer solchen Liste zumindest bei den beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteuren, informieren oder einbringen. Die privaten Einwender können Sie aus Datenschutzgründen nicht nennen, aber für die 41 Träger öffentlicher Belange ist nicht erkennbar, welche Datenschutzgründe gegen eine Veröffentlichung sprechen. Vielen Dank an Sie für die schnelle Rückmeldung bezüglich meiner zweiten IFG-Anfrage und der Rückmeldung zur Anzahl der Einwendungen und Stellungnahmen!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303147/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planfeststellungsverfahrens A565 Sechsstreifiger Ausbau zwischen B…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planfeststellungsverfahrens A565 Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bonn-Endenich und Bonn-Nord - Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange [#303147]
Datum
19. April 2024 21:48
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planfeststellungsverfahrens A565 Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bonn-Endenich und Bonn-Nord - Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange“ vom 14.03.2024 (#303147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Liste der Träger öffentlicher Belange, die Sie u…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planfeststellungsverfahrens A565 Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bonn-Endenich und Bonn-Nord - Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange [#303147]
Datum
22. April 2024 22:25
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Liste der Träger öffentlicher Belange, die Sie unter dieser IFG-Anfrage hochgeladen haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/stand-des-planfeststellungsverfahrens-a565-sechsstreifiger-ausbau-zwischen-bonn-endenich-und-bonn-nord/#nachricht-898455 Ich schließe diese Anfrage und bedanke mich nochmals. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>