Stand des Planfeststellungsverfahrens A565 Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bonn-Endenich und Bonn-Nord

- Anzahl der Einwendungen Privater und die Anzahl an Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu oben genanntem Planfeststellungsverfahren
- Anzahl verschickter Eingangsbestätigungen zu Einwendungen an Private
- Bearbeitungsstand bzw. Stand des Verfahrens und nächste Schritte

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Planfeststellungsverfahrens A565 Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bonn-Endenich und Bonn-Nord [#302585]
Datum
9. März 2024 21:34
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Einwendungen Privater und die Anzahl an Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu oben genanntem Planfeststellungsverfahren - Anzahl verschickter Eingangsbestätigungen zu Einwendungen an Private - Bearbeitungsstand bzw. Stand des Verfahrens und nächste Schritte
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302585/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> zu denen von Ihnen in Ihrer Mail vom 09.03.2024 gestellten Fragen möchte …
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Stand des Planfeststellungsverfahrens A565 Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bonn-Endenich und Bonn-Nord
Datum
13. März 2024 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> zu denen von Ihnen in Ihrer Mail vom 09.03.2024 gestellten Fragen möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: In dem gesamten Beteiligungsverfahren mit den 2 Deckblättern wurden insgesamt 576 Einwendungen von privater Seite abgegeben. Eingangsbestätigungen werden nicht Verschickt, da das im Planfeststellungsverfahren NRW nicht vorgesehen ist. Es wurden überdies 41 Träger öffentlicher Belange beteiligt, von denen 30 Stellungnahmen Abgegeben haben. Derzeit erstellt die Vorhabenträgerin, die Autobahn GmbH des Bundes, die Erwiderung auf die gemachten Einwendungen und Stellungnahmen. Sobald diese vorliegt, werden die Einwender von mir mit ihrer jeweiligen Synopse angeschrieben und gleichzeitig zu einem Erörterungstermin geladen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Köln
A 565 in Bonn Guten Tag, anbei übersende ich Ihnen als Anlage eine Datei von allen beteiligten Trägern öffentlich…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
A 565 in Bonn
Datum
22. April 2024 17:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, anbei übersende ich Ihnen als Anlage eine Datei von allen beteiligten Trägern öffentlicher Belange. Die rotmarkierten haben eine Stellungnahme zu dem Verfahren abgegeben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: A 565 in Bonn [#302585] Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Liste zu dieser Anfr…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: A 565 in Bonn [#302585]
Datum
22. April 2024 22:23
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Liste zu dieser Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/planfeststellungsverfahrens-a565-sechsstreifiger-ausbau-zwischen-bonn-endenich-und-bonn-nord-behoerden-und-sonstige-traeger-oeffentlicher-belange/ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302585/