Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes

Die Postadresse oder die Adressen für die jeweiligen Zuständigkeitsgebiete der entsprechenden Behörde bzw. Stelle bei der eine Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes postalisch eingesendet werden kann.

ggf. eine zusätzlich eine Digitale Variante (verschlüsselt).

Bei dem Internetauftritt des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wird als zuständige Adresse das Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) genannt, diese haben natürlich keine (eigene) Postadresse auf ihrer Homepage angegeben, nicht einmal im Impressum.

https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst/

Ergebnis der Anfrage

Nicht zuständig / Typisch deutsche Behörde... eine Weiterleitung an die zuständige Stelle ist scheinbar auch unmöglich.

Anfrage an das scheinbar zuständige Amt geschickt:
https://fragdenstaat.de/anfrage/postadr…

_____________________________________________________________________

Offensichtlich ist es im Grunde egal zu welchem Karrierecenter ein KDV-Antrag eingeschickt wird. für Bayern könnte z.B. München, Nürnberg oder welches auch immer genommen werden.
Dieser wird an das zuständige Karrierecenter weitergegeben und von dort aus dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben übergeben.

ggf. nachfragen z.B. unter:
KarrCBwNuernbergReservisten@bundeswehr.…

oder hier:
https://www.bundeswehr.de/de/organisati…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Postadresse oder die Adressen für…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#266321]
Datum
26. Dezember 2022 12:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Postadresse oder die Adressen für die jeweiligen Zuständigkeitsgebiete der entsprechenden Behörde bzw. Stelle bei der eine Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes postalisch eingesendet werden kann. ggf. eine zusätzlich eine Digitale Variante (verschlüsselt). Bei dem Internetauftritt des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wird als zuständige Adresse das Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) genannt, diese haben natürlich keine (eigene) Postadresse auf ihrer Homepage angegeben, nicht einmal im Impressum. https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266321/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V356 Betreff: Informationsfreihei…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#266321]
Datum
2. Januar 2023 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V356 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26. Dezember 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 26. Dezember 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V356 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V356 Betreff: …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#266321]
Datum
2. Januar 2023 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V356 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 26. Dezember 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 26. Dezember 2022 teile ich Ihnen mit, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) iSd Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) abzielt. Sie bitten vielmehr um die Zusendung einer Postadresse, bei der eine Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes postalisch eingesendet werden kann. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG. Für Ihr Anliegen empfehle ich Ihnen, sich an das zuständige Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zu wenden. Folgende Kontaktmöglichkeiten stehen Ihnen hierfür zur Verfügung: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Militärringstr. 1000 50737 Köln, Nordrhein-Westfalen Deutschland Telefon: +49 221 9571-4002 E-Mail: Bundeswehr.org Internet:www.personal.bundeswehr.de Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V346 Betreff…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#266321]
Datum
4. Januar 2023 11:40
Status
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V346 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr IFG-Antrag vom 10. Dezember 2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit u.a. E-Mail vom 2. Januar 2023 habe ich Ihre Anfrage vom 26. Dezember 2022 (R I 1 - Az 39-22-17/A5/V356) beantwortet. Da Sie bereits einen gleichlautenden Antrag am 10. Dezember 2022 (Aktenzeichen: R I 1 - Az 39-22-17/A5/V346) an das BMVg gerichtet hatten, verweise ich für dessen Beantwortung auf meine Antwort vom 2. Januar 2023 (s.u.) Dieser Vorgang wird somit ebenfalls als erledigt betrachtet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mir wurde mitgeteilt, dass Sie zuständig sind. "......... mit Ihrer E-Mail vom 20. Dezember 2022…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#266321]
Datum
5. Januar 2023 11:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mir wurde mitgeteilt, dass Sie zuständig sind. "......... mit Ihrer E-Mail vom 20. Dezember 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft ist nicht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig, sondern die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium der Verteidigung. Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und reichen Ihren Antrag dort ein .................... _____________________________ Referat Z14 Justitiariat, Informationsfreiheitgesetz, Geheimschutz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Postadresse: Glinkastraße 24, 10117 Berlin" Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266321/

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1R I 1 Az 39-22-17/A5/V346, V356 Betreff:…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#266321]
Datum
5. Januar 2023 12:15
Status
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1R I 1 Az 39-22-17/A5/V346, V356 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: 1. Ihre Anträge vom 10. und 26. Dezember 2022 2. BMVg R I 1 - Antwortschreiben vom 2. und 4. Januar 2023 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Nachfrage zur Beantwortung (Bezug 2.) Ihrer Anträge vom 10. und 26. Dezember 2022 teile ich Ihnen erneut mit, dass Ansprechpartner für Ihr Anliegen das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) ist, welches zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gehört. Dieses kann Ihnen dann Auskunft darüber geben, bei welchem Karrierecenter der Bundeswehr Anträge zur Kriegsdienstverweigerung gestellt werden können. Die Kontaktdaten des BAPersBw hatte ich Ihnen bereits mit meinem Schreiben vom 2. Januar 2023 übermittelt. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen