Precog-Maßnahmen gegen Fußball-Fans am 2014-02-01 (POL-K: 140201-1-K Polizeiliches Konzept geht auf ...)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte schicken sie mir folgende Dokumente zum besseren Verständnis der Presse-Meldung
"POL-K: 140201-1-K Polizeiliches Konzept geht auf - Ausschreitungen beim Spiel 1. FC Köln
gegen Austria Wien bleiben aus":

1)
Vorhandene Unterlagen zum angesprochenen "Einsatzkonzept,
gegen potentielle Fußballstörer".

2)
Eine Kopie eines der 100 "Bereichsbetretungsverbote gegenüber
gewaltbereiten Kölner Fußballstörern".

3)
a)
Vorhandene Unterlagen aus denen hervor geht, warum "13 Anhängern
von Rot-Weiß Essen, die eine Freundschaft zu den Fans von Austria
Wien pflegen, das Betreten des Kölner Stadtgebietes für den ... Tag
untersagt" wurde.
b)
Eine Kopie einer der Benachrichtigungen.

4)
a)
Vorhanden Unterlagen aus denen hervor geht, gegen wie viele der
"25 potentielle[n] Fußballstörer einer österreichischen Fangruppierung"
tatsächlich Strafverfahren eingeleitet wurden und wie viele der in Gewahrsam
genommenen ohne Strafverfahren oder richterliche Prüfung des Gewahrsams
gehen gelassen wurden.
b)
Eine Liste der sichergestellten "Sprengmittel" und deren Anzahl.

5)
Vorhanden Unterlagen aus denen hervor geht, weshalb die 100 zum
Stadion begleiteten "Wiener Fans" als "gewaltbereit" eingestuft
wurden.

6)
Vorhanden Unterlagen aus denen hervor geht, ob und in welcher Form
die Kölner Polizei bei den Einsätzen Kameras mitgeführt und eingesetzt hat.

Personenbezogene Daten können natürlich geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2014
  • Frist
    6. März 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte schicken sie mir folgende …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Precog-Maßnahmen gegen Fußball-Fans am 2014-02-01 (POL-K: 140201-1-K Polizeiliches Konzept geht auf ...) [#5618]
Datum
2. Februar 2014 16:40
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte schicken sie mir folgende Dokumente zum besseren Verständnis der Presse-Meldung "POL-K: 140201-1-K Polizeiliches Konzept geht auf - Ausschreitungen beim Spiel 1. FC Köln gegen Austria Wien bleiben aus": 1) Vorhandene Unterlagen zum angesprochenen "Einsatzkonzept, gegen potentielle Fußballstörer". 2) Eine Kopie eines der 100 "Bereichsbetretungsverbote gegenüber gewaltbereiten Kölner Fußballstörern". 3) a) Vorhandene Unterlagen aus denen hervor geht, warum "13 Anhängern von Rot-Weiß Essen, die eine Freundschaft zu den Fans von Austria Wien pflegen, das Betreten des Kölner Stadtgebietes für den ... Tag untersagt" wurde. b) Eine Kopie einer der Benachrichtigungen. 4) a) Vorhanden Unterlagen aus denen hervor geht, gegen wie viele der "25 potentielle[n] Fußballstörer einer österreichischen Fangruppierung" tatsächlich Strafverfahren eingeleitet wurden und wie viele der in Gewahrsam genommenen ohne Strafverfahren oder richterliche Prüfung des Gewahrsams gehen gelassen wurden. b) Eine Liste der sichergestellten "Sprengmittel" und deren Anzahl. 5) Vorhanden Unterlagen aus denen hervor geht, weshalb die 100 zum Stadion begleiteten "Wiener Fans" als "gewaltbereit" eingestuft wurden. 6) Vorhanden Unterlagen aus denen hervor geht, ob und in welcher Form die Kölner Polizei bei den Einsätzen Kameras mitgeführt und eingesetzt hat. Personenbezogene Daten können natürlich geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Fabian Keil <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Precog-Maßnahmen gegen Fußball-Fans am 20…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Precog-Maßnahmen gegen Fußball-Fans am 2014-02-01 (POL-K: 140201-1-K Polizeiliches Konzept geht auf ...) [#5618]
Datum
6. März 2014 11:36
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Precog-Maßnahmen gegen Fußball-Fans am 2014-02-01 (POL-K: 140201-1-K Polizeiliches Konzept geht auf ...)" vom 02.02.2014 (#5618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil Anfragenr: 5618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG-NRW. Die bisherige Korres…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Precog-Maßnahmen gegen Fußball-Fans am 2014-02-01 (POL-K: 140201-1-K Polizeiliches Konzept geht auf ...)" [#5618]
Datum
25. März 2014 14:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG-NRW. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5618 Die Kölner Polizei hat die aus meiner Sicht triviale IFG-Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet und auch die Mahnung ignoriert. Bitte erinnern Sie die Kölner Polizei daran, dass sie laut eigener Website bestrebt ist, "professionell", "bürgerorientiert" und "rechtsstaatlich" zu arbeiten. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Anfragenr: 5618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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<< Anfragesteller:in >>
Re: IFG NRW (AZ 49.2.3.5-970/14) [#5618] Sehr geehrte Damen und Herren, meine IFG-Anfrage "Precog-Maßnahmen …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: IFG NRW (AZ 49.2.3.5-970/14) [#5618]
Datum
28. März 2014 15:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine IFG-Anfrage "Precog-Maßnahmen gegen Fußball-Fans am 2014-02-01 (POL-K: 140201-1-K Polizeiliches Konzept geht auf ...)" vom 02.02.2014 (#5618) wurde inzwischen zumindest teilweise beantwortet. Bei AZ 49.2.3.5-970/14 besteht daher kein Vermittlungsbedarf mehr. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil Anfragenr: 5618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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