Precog-Maßnahmen gegen Fußball-Fans am 2014-02-01 (POL-K: 140201-1-K Polizeiliches Konzept geht auf ...)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte schicken sie mir folgende Dokumente zum besseren Verständnis der Presse-Meldung
"POL-K: 140201-1-K Polizeiliches Konzept geht auf - Ausschreitungen beim Spiel 1. FC Köln
gegen Austria Wien bleiben aus":
1)
Vorhandene Unterlagen zum angesprochenen "Einsatzkonzept,
gegen potentielle Fußballstörer".
2)
Eine Kopie eines der 100 "Bereichsbetretungsverbote gegenüber
gewaltbereiten Kölner Fußballstörern".
3)
a)
Vorhandene Unterlagen aus denen hervor geht, warum "13 Anhängern
von Rot-Weiß Essen, die eine Freundschaft zu den Fans von Austria
Wien pflegen, das Betreten des Kölner Stadtgebietes für den ... Tag
untersagt" wurde.
b)
Eine Kopie einer der Benachrichtigungen.
4)
a)
Vorhanden Unterlagen aus denen hervor geht, gegen wie viele der
"25 potentielle[n] Fußballstörer einer österreichischen Fangruppierung"
tatsächlich Strafverfahren eingeleitet wurden und wie viele der in Gewahrsam
genommenen ohne Strafverfahren oder richterliche Prüfung des Gewahrsams
gehen gelassen wurden.
b)
Eine Liste der sichergestellten "Sprengmittel" und deren Anzahl.
5)
Vorhanden Unterlagen aus denen hervor geht, weshalb die 100 zum
Stadion begleiteten "Wiener Fans" als "gewaltbereit" eingestuft
wurden.
6)
Vorhanden Unterlagen aus denen hervor geht, ob und in welcher Form
die Kölner Polizei bei den Einsätzen Kameras mitgeführt und eingesetzt hat.
Personenbezogene Daten können natürlich geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum2. Februar 2014
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6. März 2014
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