Preisberechnung Areal Ratiborstraße 14

den angebotenen Kaufpreis sowie die nach Nutzung aufgeschlüsselten Quadratmeterpreise und Flächenanteile, die für den avisierten Verkauf des Areals Ratiborstraße 14 (in 10999 Berlin) an das Land Berlin kommuniziert wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
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Moritz Metz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: den angebot…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Moritz Metz
Betreff
Preisberechnung Areal Ratiborstraße 14 [#146601]
Datum
27. Mai 2019 13:47
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den angebotenen Kaufpreis sowie die nach Nutzung aufgeschlüsselten Quadratmeterpreise und Flächenanteile, die für den avisierten Verkauf des Areals Ratiborstraße 14 (in 10999 Berlin) an das Land Berlin kommuniziert wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Moritz Metz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Moritz Metz
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 27.05.2019 - Informationsbegehren zum Areal Ratiborstraße 14 Sehr geehrter Herr M…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 27.05.2019 - Informationsbegehren zum Areal Ratiborstraße 14
Datum
31. Mai 2019 08:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Metz, in o.g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 27.05.2019. Sie bitten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) um Auskunft über "den angebotenen Kaufpreis sowie die nach Nutzung aufgeschlüsselten Quadratmeterpreise und Flächenanteile, die für den avisierten Verkauf des Areals Ratiborstraße 14 (in 10999 Berlin) an das Land Berlin kommuniziert wurden". Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Der Stabsbereich Recht ist innerhalb der BImA für solche Anträge zuständig. Soweit Sie Ihren Antrag auf das VIG stützen, teile ich Ihnen mit, dass die BImA keine zuständige Stelle nach §§ 1, 2 Abs. 2 VIG ist. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist somit nicht eröffnet. Vorliegend ist auch kein Bezug zu umweltbezogenen Informationen im Sinne des UIG - vgl. § 1 UIG - erkennbar. Ihr Auskunftsbegehren richtet sich daher ausschließlich nach dem IFG. Ich habe die zuständige Fachabteilung um die zur Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Informationen gebeten. Sobald mir diese vorliegen werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Wunschgemäß teile ich Ihnen vorab mit, dass bei einer stattgebenden Entscheidung über den Informationszugang Kosten gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) entstehen können. Der Informationszugang ist gebührenfrei, wenn es sich um einen einfachen Fall der Auskunftserteilung (auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften) handelt. Im Übrigen richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand. Der Verwaltungsaufwand für einen etwaigen Informationszugang kann derzeit noch nicht ermittelt werden. Über eventuell entstehende Kosten werde ich Sie erneut informieren. Die BImA bescheidet Anträge nach dem IFG auf dem Postwege. Bitte teilen Sie mir hierfür Ihre Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
Moritz Metz
AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 27.05.2019 - Informationsbegehren zum Areal Ratiborstraße 14 [#146601] Sehr g…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Moritz Metz
Betreff
AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 27.05.2019 - Informationsbegehren zum Areal Ratiborstraße 14 [#146601]
Datum
31. Mai 2019 11:11
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Eingangsbestätigung. Auch wenn wir weiter gerne per E-Mail kommunizieren können, lautet die Postadresse: Moritz Metz << Adresse entfernt >> Ratiborstraße 14f 10999 Berlin Mit Dank und freundlichen Grüßen Moritz Metz Anfragenr: 146601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 27.05.2019 - Informationsbegehren zum Areal Ratiborstraße 14 in Berlin
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 27.05.2019 - Informationsbegehren zum Areal Ratiborstraße 14 in Berlin
Datum
19. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort

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Moritz Metz
AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 27.05.2019 - Informationsbegehren zum Areal Ratiborstraße 14 in Berlin [#1466…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Moritz Metz
Betreff
AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 27.05.2019 - Informationsbegehren zum Areal Ratiborstraße 14 in Berlin [#146601]
Datum
11. Juli 2019 17:27
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Begründung: Als gewerblicher Nutzer des Areals und Vorstand des Interessensvertretungsvereins Areal Ratiborstraße 14 e.V. bin ich an den Kaufpreisen und Verteilungen interessiert, da wir der geplanten Übertragung des Areals an die Berlinovo Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH (BGG) eine dem Kaufpreis unangemessen hohe Pachtzinssteigerung erwarten, die im politischen Raum nur mit Fakten diskutiert werden kann, die uns das Land verschweigt. Mit etwaigen Kosten für die Aufbereitung der Informationen bin ich einverstanden, ebenso mit der Mitteilung meines Namens in Drittbeteiligungsverfahren. Weiter Kommunikation gerne per E-Mail / Fragdenstaat.de Mit freundlichen Grüßen Moritz Metz Anfragenr: 146601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Moritz Metz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>