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Preisgestaltung Tank und Rast GmbH

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Aktuelle Zahlen zur Regelung zwischen den Vertragsparteien zur Pacht
-Zuständigkeit der Kosten für Infrastruktur der Autobahn Raststätten ( hier interessiert mich, wer die Kosten für Unterhaltung und Entwicklung der Raststätten trägt, der Bund oder die Tank und Rast GmbH)
- Informationen zu Konkurrenten Zugangsmöglichkeiten, ob hier ein freier Zugang zur möglichen Bewirtschaftung einer Autobahnraststätte gegeben ist.

– Fast alle Tankstellen und Raststätten an den Autobahnen gehören dem Unternehmen Tank & Rast.
– Für Shops und Raststätten kassierte Tank & Rast laut aktuellem Geschäftsbericht über 240 Mio. Euro Pacht im Jahr.
– Undurchsichtige Preisgestaltung: Autobahntankstellen gestalten ihre Preise heute völlig anders als früher, reagieren überhaupt nicht mehr auf ihre Konkurrenz
– 2015 war der durchschnittliche Preisaufschlag noch 6,5 Cent im Vergleich zum Preis aller anderen Tankstellen, im Juli 2018 bereits 16,6 Cent.( letzte verfügbare Quellen)

Informationen zur Sendung
Video:https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/autobahn-raststaette-benzin-sprit-preise-video-100.html

Mittlerweile sind die Preise auch für Lebensmittel und Toilettenbenutzung extrem hoch und meines Erachtens ein Ausnutzen eines Quasi Monopol, da die Tank und Rast GmbH mittlerweile auch dazu übergegangen ist, Autohöfe neben den Autobahnen zu übernehmen und dort auch ihr überzogenes Preissystem etabliert.

Ps. Monopole sind Gesetzeswidrig!

Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf das IFG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich NICHT der Weitergabe meiner Daten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
Gilles-Michel Houet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem Informationsfreiheits…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Gilles-Michel Houet
Betreff
Preisgestaltung Tank und Rast GmbH [#266782]
Datum
3. Januar 2023 05:40
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Aktuelle Zahlen zur Regelung zwischen den Vertragsparteien zur Pacht -Zuständigkeit der Kosten für Infrastruktur der Autobahn Raststätten ( hier interessiert mich, wer die Kosten für Unterhaltung und Entwicklung der Raststätten trägt, der Bund oder die Tank und Rast GmbH) - Informationen zu Konkurrenten Zugangsmöglichkeiten, ob hier ein freier Zugang zur möglichen Bewirtschaftung einer Autobahnraststätte gegeben ist. – Fast alle Tankstellen und Raststätten an den Autobahnen gehören dem Unternehmen Tank & Rast. – Für Shops und Raststätten kassierte Tank & Rast laut aktuellem Geschäftsbericht über 240 Mio. Euro Pacht im Jahr. – Undurchsichtige Preisgestaltung: Autobahntankstellen gestalten ihre Preise heute völlig anders als früher, reagieren überhaupt nicht mehr auf ihre Konkurrenz – 2015 war der durchschnittliche Preisaufschlag noch 6,5 Cent im Vergleich zum Preis aller anderen Tankstellen, im Juli 2018 bereits 16,6 Cent.( letzte verfügbare Quellen) Informationen zur Sendung Video:https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/autobahn-raststaette-benzin-sprit-preise-video-100.html Mittlerweile sind die Preise auch für Lebensmittel und Toilettenbenutzung extrem hoch und meines Erachtens ein Ausnutzen eines Quasi Monopol, da die Tank und Rast GmbH mittlerweile auch dazu übergegangen ist, Autohöfe neben den Autobahnen zu übernehmen und dort auch ihr überzogenes Preissystem etabliert. Ps. Monopole sind Gesetzeswidrig! Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf das IFG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich NICHT der Weitergabe meiner Daten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gilles-Michel Houet Anfragenr: 266782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266782/ Postanschrift Gilles-Michel Houet << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gilles-Michel Houet

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Houet, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03.01.2023, in der Sie im Rahmen eines IFG-/UIG-/VIG…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Preisgestaltung Tank und Rast GmbH [#266782] (Ticket: DP02-34381)
Datum
3. März 2023 18:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Houet, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03.01.2023, in der Sie im Rahmen eines IFG-/UIG-/VIG-Antrags um Auskunft und Übersendung von Informationen im Zusammenhang mit Autobahn-Raststätten bzw. der Tank und Rast GmbH bitten. Die Nachricht ist an uns zur Bearbeitung weitergleitet worden. Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns dazu erst jetzt bei Ihnen melden. Die von Ihnen angefragten Informationen liegen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz allerdings nicht vor. Zuständig für die angesprochenen Themen ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Kontakt: https://bmdv.bund.de/DE/Meta/Buergerservice/buergerservice.html). Wir bedauern, Ihnen von dieser Stelle aus nicht weiterhelfen zu können. Sollten wir nichts mehr von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an unseren Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorliegen, sind wir gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen