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Preisunterschiede VRR Angebot im Landesvergleich

die Höhe der Förderungen zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr.

Im Vergleich liegen die Kosten für ein Ticket 2. Klasse um 100 % über dem Landesdurchschnitt.

In Berlin-Brandenburg kann man für € 49.00 in der 1. Klasse mit 5 Personen fahren.

In NRW gibt es diese Möglichkeit gar nicht.

Kosten für die 2. Klasse für EINE Person: € 30,50 und € 45,00 für bis zu 5 Personen.

Im Klartext fahre ich in NRW deutlich schlechter.

Warum ist das so?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Preisunterschiede VRR Angebot im Landesvergleich [#30080]
Datum
28. Mai 2018 11:22
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Höhe der Förderungen zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr. Im Vergleich liegen die Kosten für ein Ticket 2. Klasse um 100 % über dem Landesdurchschnitt. In Berlin-Brandenburg kann man für € 49.00 in der 1. Klasse mit 5 Personen fahren. In NRW gibt es diese Möglichkeit gar nicht. Kosten für die 2. Klasse für EINE Person: € 30,50 und € 45,00 für bis zu 5 Personen. Im Klartext fahre ich in NRW deutlich schlechter. Warum ist das so?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
= D6ffentlicher Personennahverkehr Sehr <Information-entfernt> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Antw…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
= D6ffentlicher Personennahverkehr
Datum
14. Juni 2018 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Antwortschreiben auf Ihre E-Mail vom 28. Mai 2018 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.