Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Ich arbeite als Journalistin für die Tageszeitung Trierischer Volksfreund in Trier. Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für die Tageszeitung Trierischer Volks…
An Universitätsklinikum des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234193]
Datum
30. November 2021 15:06
An
Universitätsklinikum des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für die Tageszeitung Trierischer Volksfreund in Trier. Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Saarländisches Mediengesetz, § 5). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234193 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234193/upload/02c621c569d199ad0a5aa0cdf10218cd83cfb394/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu S…
An Universitätsklinikum des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234193]
Datum
7. Januar 2022 15:11
An
Universitätsklinikum des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (30.11.2021) geschickt. Ist diese bei Ihnen angekommen? Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage umfassend zu erfassen. Mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse bitte ich Sie daher mich darüber zu informieren, bis wann Sie die Anfrage beantworten können. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234193/upload/02c621c569d199ad0a5aa0cdf10218cd83cfb394/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen vor Kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftse…
An Universitätsklinikum des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234193]
Datum
18. Januar 2022 15:35
An
Universitätsklinikum des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen vor Kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ geschickt. Ist diese Nachricht bei Ihnen angekommen? Die Anfrage ist weiterhin aktuell für uns und wir bitten um eine Beantwortung bis spätestens zum 22.01.2022. Bei dieser Recherche handelt es sich ich bereits schrieb um eine Kooperation unseres Mediums mit dem Netzwerk CORRECTIV.Lokal. Aus organisatorischen Gründen wird die journalistische Betreuung der Anfrage ab jetzt meine Kollegin [geschwärzt] Groß, Journalistin bei CORRECTIV.Lokal, (E-Mail: [geschwärzt]; Mobil: [geschwärzt]) übernehmen. Frau Groß wird sich diesbezüglich heute oder morgen mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234193 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234193/upload/02c621c569d199ad0a5aa0cdf10218cd83cfb394/

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Universitätsklinikum des Saarlandes
Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische …
Von
Universitätsklinikum des Saarlandes
Via
Briefpost
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234193]
Datum
20. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? ja Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? ja Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? ja Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? alle drei Methoden kommen zum Einsatz Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. medikamentös bis zum 63. Tag post menstruationem und operativ bis zur 12. SSW post conceptionem Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. Bei ambulanter Durchführung werden 432,13 Euro (gesetzlich Krankenversicherte) bzw. ca. 480 Euro (Selbstzahler / Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)) berechnet. Bei stationärer Durchführung sind die Kosten abhängig von der Verweildauer. In der Regel ist dies ein Behandlungstag und es werden Kosten von 1.405 Euro berechnet. Liegen Begleiterkrankungen vor und sind zwei und mehr Behandlungstage notwendig, werden Kosten von 1.933 Euro berechnet. (Hinweis: Die Kosten für die stationäre Durchführung sind im Rahmen des DRG-Systems festgelegt, beziehen sich aber auf den Landesbasisfallwert – dieser führt zu unterschiedlichen Kosten in unterschiedlichen Bundesländern.) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? - Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Für 2019 werden 125, für 2020 werden 95 und für 2021 werden bis zum Stichtag 31.10.2021 85 Schwangerschaftsabbrüche am UKS verzeichnet. Die Indikationen verteilen sich im gesamten Betrachtungszeitraum jeweils etwa hälftig auf rechtliche und medizinische Indikationen.