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Pressemitteilung zur Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnnetze

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 7. Mai 2019 hat Ihr Ministerium eine Pressemitteilung herausgegeben, nach der das Land NRW 1 Milliarde Euro für den ÖPNV in den nächsten 12 Jahren zur Verfügung stellt. 46 Millionen Euro sollen demnach für die Beseitigung von Systembrüchen in den Stadt- und Straßenbahnnetzen genutzt werden.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Systembrüche hier explizit gemeint sind (genauer Ort und Linien). Übersenden Sie mir bitte auch das in der Pressemitteilung genannte Gutachten.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> am 7. Mai 201…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Pressemitteilung zur Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnnetze [#138473]
Datum
8. Mai 2019 12:43
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> am 7. Mai 2019 hat Ihr Ministerium eine Pressemitteilung herausgegeben, nach der das Land NRW 1 Milliarde Euro für den ÖPNV in den nächsten 12 Jahren zur Verfügung stellt. 46 Millionen Euro sollen demnach für die Beseitigung von Systembrüchen in den Stadt- und Straßenbahnnetzen genutzt werden. Bitte teilen Sie mir mit, welche Systembrüche hier explizit gemeint sind (genauer Ort und Linien). Übersenden Sie mir bitte auch das in der Pressemitteilung genannte Gutachten. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Schreiben vom 08.05.2019 Sehr geehrter Herr Krause, mit der Anlage erhalten Sie die Antwort auf Ihr Schreiben…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Schreiben vom 08.05.2019
Datum
27. Mai 2019 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krause, mit der Anlage erhalten Sie die Antwort auf Ihr Schreiben vom 08.05.2019 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Der Bericht zur Erhebung von Erneuerungsmaßnahmen an kommunalen Schienenstrecken sowie der Ergänzungsbericht zur Standardisierung der Infrastruktur sind beide über den folgenden Link abrufbar: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1960.pdf Mit freundlichen Grüßen