Privatschulen: geplante "Abschaffung des Schulgeldes" für die Ausbildung zum Physiotherapeuten

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir nähere Informationen zu,
a) wie sie welche Schulgeldforderungen abschaffen wollen.

(Lt. Bericht im ZDF am 29.4.2018 plant Bundeskanzlerin Merkel das Schulgeld abzuschaffen.*)

Werden Sie dafür zunächst feststellen lassen, welche Schulgeldforderungen berechtigt sind?
Werden Sie dafür die Deckungslücken feststellen, die mit Schulgeld (= Entgelt für normalen Unterricht und Lehrmittel) gedeckt werden dürfen?
Werden Sie die tatsächlichen Schülerkosten und andere Eigenleistungen (außer Schulgeld!) ermitteln?

Lt. Rechtsprechung gehören zu den Eigenleistungen, die der Staat von jenen erwarten darf, die mit einer privaten Schule eigene schulische Ideen umsetzen möchten, nicht nur Schulgeld.
"Als derartige Beiträge zur Eigenleistung kommen beispielsweise Spenden, Zuschüsse finanzstarker Kräfte, die hinter dem Schulträger stehen und die Schule in einem weiteren Sinne tragen, aber auch die Aufnahme von Krediten in Betracht." Aus Urteil Bundesverwaltungsgericht, 6 C 18/10 https://www.bverwg.de/141211U6C18.10.0, Rand-Nr. 37

(Siehe auch die Forderung des StgH Baden-Württemberg 1 VB 130/15 v. 6.7.2015 zur geforderten Abgrenzung der Schulgelder von anderen Eigenleistungen,
Und Drs. 16/2333 v. 11.7.2017, Seite 15 und die Deckungslücken, die in Baden-Württemberg nach Finanzhilfen von 80 % verbleiben, https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2333_D.pdf )

*ZDF, Zitat: "Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nun im Koalitionsvertrag der Union und SPD angekündigt, das Schulgeld abschaffen zu wollen."
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/protest-mit-dem-rad-physiotherapie-kritik-an-versorgung-100.html

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir nähere Informationen zu, a) wi…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatschulen: geplante "Abschaffung des Schulgeldes" für die Ausbildung zum Physiotherapeuten [#30072]
Datum
27. Mai 2018 16:15
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir nähere Informationen zu, a) wie sie welche Schulgeldforderungen abschaffen wollen. (Lt. Bericht im ZDF am 29.4.2018 plant Bundeskanzlerin Merkel das Schulgeld abzuschaffen.*) Werden Sie dafür zunächst feststellen lassen, welche Schulgeldforderungen berechtigt sind? Werden Sie dafür die Deckungslücken feststellen, die mit Schulgeld (= Entgelt für normalen Unterricht und Lehrmittel) gedeckt werden dürfen? Werden Sie die tatsächlichen Schülerkosten und andere Eigenleistungen (außer Schulgeld!) ermitteln? Lt. Rechtsprechung gehören zu den Eigenleistungen, die der Staat von jenen erwarten darf, die mit einer privaten Schule eigene schulische Ideen umsetzen möchten, nicht nur Schulgeld. "Als derartige Beiträge zur Eigenleistung kommen beispielsweise Spenden, Zuschüsse finanzstarker Kräfte, die hinter dem Schulträger stehen und die Schule in einem weiteren Sinne tragen, aber auch die Aufnahme von Krediten in Betracht." Aus Urteil Bundesverwaltungsgericht, 6 C 18/10 https://www.bverwg.de/141211U6C18.10.0, Rand-Nr. 37 (Siehe auch die Forderung des StgH Baden-Württemberg 1 VB 130/15 v. 6.7.2015 zur geforderten Abgrenzung der Schulgelder von anderen Eigenleistungen, Und Drs. 16/2333 v. 11.7.2017, Seite 15 und die Deckungslücken, die in Baden-Württemberg nach Finanzhilfen von 80 % verbleiben, https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2333_D.pdf ) *ZDF, Zitat: "Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nun im Koalitionsvertrag der Union und SPD angekündigt, das Schulgeld abschaffen zu wollen." https://www.zdf.de/nachrichten/heute/protest-mit-dem-rad-physiotherapie-kritik-an-versorgung-100.html Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018
Datum
1. Juni 2018 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072] Sehr geehrte Damen un…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072]
Datum
4. Juni 2018 11:06
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Bitte und Frist, bis zum 19.6.2018 eine private Email zu nennen, erwarte ich nun hier Ihre Antwort: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072] Sehr geehrte Dame…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072]
Datum
4. Juni 2018 13:50
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, um keine weitere Anfrage zu stellen, bitte ich Sie, bei Ihrer Antwort auch die festgestellte Missachtung des GG Art. 7 IV 3 zu beachten. Am 22.12.2016 wurde vom Parlamentarischen Staatssekretär eine Anfrage nach "Konsequenzen aus der Studie "Das missachtete Verfassungsgebot" auf die Länderkompetenzen verwiesen. Auszug aus Drs.18/10773, Nr. 58 "Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Müller vom 22. Dezember 2016 Aufgrund der föderalen Struktur des Grundgesetzes sind die Länder für das Schulwesen zuständig. Unter diese Kompetenz der Länder fallen auch die Organisation und der Betrieb von Privatschulen sowie die Regelung von Zugangsvoraussetzungen. Der Bund hat hier keine Aufsichts- oder Regelungskompetenz." Quelle: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/789/78986.html Antwort auf die Anfrage von Mutlu Özcan, Bündnis90/Die Grünen. Unbeantwortet blieb auch dazu auch diese Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/konsequenzen-aus-der-2016-erschienen-wzb-studie-das-missachtete-verfassungsgebot-wie-das-sonderungsverbot-nach-art-7-iv-3-gg-unterlaufen-wird/ . Die Frage ist also, ob und wie Sie das Schulgeld abschaffen wollen, welches verlangt wird, obwohl es unnötig ist, um eventuelle Deckungslücken* für den anzubietenden gleichwertigen Pflichtschulbetrieb zu schließen, UND wie ob und wie Sie gewährleisten, dass Sie nur dort Schulgelder abschaffen, wo Bundesländer das GG NICHT missachten und berechtigt wären, Ersatzschulen zu genehmigen. Bisher wird eine "Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern" in allen 16 Bundesländern gefördert, da die Behörden auf Vorgaben und Kontrollen verzichten, die eine Sonderung verhindern. (Auch ohne Schulgeldforderungen können Privatschulen oder oder deren Nutzer ein Interesse an einer Schülerauswahl nach den Besitzverhältnissen der Eltern haben.) Wurden, da GG Art. 7 IV 3 bisher missachtet wurde, die Ersatzschulen in allen Bundesländern bisher rechtswidrig genehmigt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Quellen: STB-Artikel v. 26.3.2008 "Das FG Köln begründete seine abweichende Entscheidung damit, dass dieses "Sonderungsverbot" in der Anerkennungspraxis der Bundesländer nicht Ernst genommen werde." https://www.stb-web.de/news/article.php/id/2682 zum Urteil FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01, Rn. 47: "...Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler ... nicht ernst nehmen." s.a. "Übersicht über die Vorgaben zur Einhaltung des Sonderungsverbots in den Bundesländern Aktualisierte und ergänzte Fassung auf der Grundlage der in NVwZ 2016 entwickelten Kriterien" (WZB, Wrase/Helbig) Stand 8/2018: "https://www.econstor.eu/bitstream/10419/172436/1/100748070X.pdf *Deckungslücken: Da die Bundesländer unterschiedliche Finanzhilfen zahlen und unterschiedliche Schulgelder dulden, unterscheiden sich auch die eventuellen Deckungslücken und möglichen Mehreinnahmen. In Hessen, HH, SH, ... beträgt die Finanzhilfe z.B. mindestens 85 %. In Hamburg gilt für das Schulgeld eine Obergrenze von 200 Euro, in Hessen werden durchschnittlich 312 Euro* verlangt. S.a. Drs. 19/1632 obwohl die Schülerkosten meist geringer sind, u.a. wegen niedriger Lehrergehälter. http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf, https://www.hessenschau.de/gesellschaft/hessen-verstoesst-laut-studie-bei-privatschulen-gegen-grundgesetz,studie-privatschulgeld-100.html Anfragenr: 30072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 Sehr geehrte/r Antragsteller/in…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018
Datum
6. Juni 2018 12:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072] Sehr geehrte Damen…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072]
Datum
6. Juni 2018 12:59
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach meiner Information (s.u.) ist die Angabe der von Ihnen verlangten persönlichen Daten nicht notwendig. Beachten Sie bitte auch, das die Angelegenheit "Bildungswesen" und Missachtung des GG Art. 7 IV 3 seitens der staatlichen Behörden die gesamte Bevölkerung betrifft. Siehe z.B.: 5 Absatz 1 ThürIFG: (1) Der Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen wird auf Antrag gewöhrt. Der an die zuständige Stelle zu richtende Antrag kann schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder elektronisch gestellt werden. Antworten: - Eine elektronische Antragsstellung (per Email) ist zulässig, eine besondere Schriftform oder qualifizierte elektronische Signatur wird nicht benötigt." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072] Sehr geehrte D…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072]
Datum
6. Juni 2018 13:45
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verweise auf die Äußerung in der Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor dem Deutschen Bundestag am 21. März 2018 in Berlin: "...Dann das Thema Gesundheit. ....Wir werden – ich sage: endlich – genauso wie in der Pflege das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abschaffen; das ist ein Anachronismus. ..." https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2018/03/32-2-bkin-reg-erkl.html Es muss doch möglich sein, dass ich nicht nur anonym wählen darf, sondern die Regierungsvertreter auch anonym zu mehr Informationen zu ihrem obigen Versprechen befragen darf. Es geht um mehr als nur ein paar Millionen Euro Steuergelder! Es wäre mir auch recht, wenn die Bundeskanzlerin die Antwort nicht mir, sondern den Medien zur Verfügung stellt, damit diese ihre Aufgaben ernst nehmen und die Öffentlichkeit transparent informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018
Datum
19. Juni 2018 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072] Sehr geehrte Damen un…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072]
Datum
21. Juni 2018 11:56
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte bedenken Sie, welche Folgen die Bekanntgabe persönlicher Daten für in dieser Angelegenheit Fragen stellende Bürger hätte. Angenommen, der Bundestag würde sich nach Beantwortung von Bürgerfragen entschließen, das GG ernst zu nehmen, bzw. die Bundesländer dazu anzuhalten, könnte dies für viele Privatschulträger finanzielle Einbußen bedeuten. Privatschulträger oder Behördenmitarbeiter, die den z.B. vom FG Köln oder dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung - festgestellten Missstand (Missachtung des GG Art. 7 IV 3) verantworten oder davon profitieren, könnten ein Interesse an den persönlichen Daten des Fragestellers haben. Privatschulträger könnten z.B. das Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und den Fragestellern als belastet und die Fragen als "den Schulfrieden störend" empfinden, und den Schulvertrag - ohne Angabe von Gründen - kündigen. (Siehe dazu die mögliche Kündigungspraxis an privaten Schulen lt. Berliner Zeitung v. 31.8.2015 https://www.berliner-zeitung.de/berlin/evangelische-grundschule-friedrichshain-berlinerin-fliegt-grundlos-von-der-schule-22572706 ). Bitte überprüfen Sie daher Ihre Antwort, was im Übrigen ja auch dem GG ARt. 7 IV 3 zu mehr Beachtung verhelfen würde. Die Annahme, dass der Bürger zwar anonym fragen, aber nur mit Antworten rechnen darf, wenn er seine Identität offenbart, lässt sich auch den nachfolgenden Informationen der Bundesregierung zum Informationsfreiheitsgesetz nicht entnehmen. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21112005_V5a13025016.htm . Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 30072 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt]

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AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072] Sehr geehrte Dame…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072]
Datum
2. Juli 2018 09:24
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Privatschulen: geplante "Abschaffung des Schulgeldes" für die Ausbildung zum Physiotherapeuten“ vom 27.05.2018 (#30072) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in