Privatschulen: geplante "Abschaffung des Schulgeldes" für die Ausbildung zum Physiotherapeuten
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir nähere Informationen zu,
a) wie sie welche Schulgeldforderungen abschaffen wollen.
(Lt. Bericht im ZDF am 29.4.2018 plant Bundeskanzlerin Merkel das Schulgeld abzuschaffen.*)
Werden Sie dafür zunächst feststellen lassen, welche Schulgeldforderungen berechtigt sind?
Werden Sie dafür die Deckungslücken feststellen, die mit Schulgeld (= Entgelt für normalen Unterricht und Lehrmittel) gedeckt werden dürfen?
Werden Sie die tatsächlichen Schülerkosten und andere Eigenleistungen (außer Schulgeld!) ermitteln?
Lt. Rechtsprechung gehören zu den Eigenleistungen, die der Staat von jenen erwarten darf, die mit einer privaten Schule eigene schulische Ideen umsetzen möchten, nicht nur Schulgeld.
"Als derartige Beiträge zur Eigenleistung kommen beispielsweise Spenden, Zuschüsse finanzstarker Kräfte, die hinter dem Schulträger stehen und die Schule in einem weiteren Sinne tragen, aber auch die Aufnahme von Krediten in Betracht." Aus Urteil Bundesverwaltungsgericht, 6 C 18/10 https://www.bverwg.de/141211U6C18.10.0, Rand-Nr. 37
(Siehe auch die Forderung des StgH Baden-Württemberg 1 VB 130/15 v. 6.7.2015 zur geforderten Abgrenzung der Schulgelder von anderen Eigenleistungen,
Und Drs. 16/2333 v. 11.7.2017, Seite 15 und die Deckungslücken, die in Baden-Württemberg nach Finanzhilfen von 80 % verbleiben, https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2333_D.pdf )
*ZDF, Zitat: "Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nun im Koalitionsvertrag der Union und SPD angekündigt, das Schulgeld abschaffen zu wollen."
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/protest-mit-dem-rad-physiotherapie-kritik-an-versorgung-100.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum27. Mai 2018
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29. Juni 2018
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- Betreff
- Privatschulen: geplante "Abschaffung des Schulgeldes" für die Ausbildung zum Physiotherapeuten [#30072]
- Datum
- 27. Mai 2018 16:15
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- Betreff
- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018
- Datum
- 1. Juni 2018 13:24
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- AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072]
- Datum
- 4. Juni 2018 11:06
- An
- Deutscher Bundestag
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- AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072]
- Datum
- 4. Juni 2018 13:50
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- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018
- Datum
- 6. Juni 2018 12:37
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- Warte auf Antwort
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- AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072]
- Datum
- 6. Juni 2018 12:59
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- AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072]
- Datum
- 6. Juni 2018 13:45
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- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018
- Datum
- 19. Juni 2018 10:17
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- Warte auf Antwort
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- AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072]
- Datum
- 21. Juni 2018 11:56
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- AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-141/2018 [#30072]
- Datum
- 2. Juli 2018 09:24
- An
- Deutscher Bundestag
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