Produktgruppe PG Erziehungshilfen

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Im Hamburger Haushalt stieg der Posten "Produktgruppe PG Erziehungshilfen" von 55 Millionen Euro in 2013 auf 341 Millionen Euro in 2016. Ich möchte eine Aufstellung sehen, wofür das Geld aufgewendet wurde. Und: Werden davon insbesondere Kinder und Jugendliche von Eltern, die sich nicht dagegen wehren können (besonders Roma und Sinti), ihren Eltern gegen deren Willen weggenommen und in "Einrichtungen" interniert, die dafür pro Jahr bis zu 200.000 Euro kassieren? Trifft es zu, dass oft Polizei und Gerichte mitwirken und Roma- und Sinti-Jugendliche wegen Lappalien und oft sogar mit erfundenem Anlass strafrechtlich verfolgen, so dass dann ein Grund für lukrative Internierungen und Arreste unverhältnismäßig und künstlich geschaffen wird?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
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Zigeunerverfolgung in Hamburg [#29451] Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr gee…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zigeunerverfolgung in Hamburg [#29451]
Datum
5. Mai 2018 14:10
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Im Hamburger Haushalt stieg der Posten "Produktgruppe PG Erziehungshilfen" von 55 Millionen Euro in 2013 auf 341 Millionen Euro in 2016. Ich möchte eine Aufstellung sehen, wofür das Geld aufgewendet wurde. Und: Werden davon insbesondere Kinder und Jugendliche von Eltern, die sich nicht dagegen wehren können (besonders Roma und Sinti), ihren Eltern gegen deren Willen weggenommen und in "Einrichtungen" interniert, die dafür pro Jahr bis zu 200.000 Euro kassieren? Trifft es zu, dass oft Polizei und Gerichte mitwirken und Roma- und Sinti-Jugendliche wegen Lappalien und oft sogar mit erfundenem Anlass strafrechtlich verfolgen, so dass dann ein Grund für lukrative Internierungen und Arreste unverhältnismäßig und künstlich geschaffen wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Hamburg
AW: Zigeunerverfolgung in Hamburg [#29451] - Antrag gem. HmbTG Sehr geehrtAntragsteller/in die Senatskanzlei der F…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: Zigeunerverfolgung in Hamburg [#29451] - Antrag gem. HmbTG
Datum
14. Mai 2018 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hat Ihre Anfrage an mich weitergeleitet und um Beantwortung gebeten. Auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt antworten: 1. bezüglich der Ausgaben in der "Produktgruppe PG Erziehungshilfen" Laut Haushaltsplan 2015/2016 der Freien und Hansestadt Hamburg hat die PG 254.04 Erziehungshilfen im Jahr 2013 mit einem Ergebnis der Verwaltungstätigkeit von rd. 54.731 Tsd. Euro abgeschlossen (siehe Anlage 1, gelbe Markierung). Laut Haushaltsrechnung 2016 (Anlage 2) beläuft sich das Ergebnis für 2016 auf rd. 348.104 Tsd Euro. Im Ergebnis von 2013 sind jedoch durch eine Umstellung der Haushaltssystematik einzelne Titel (noch) nicht enthalten. Ein mit 2016 vergleichbares Ergebnis kann nur näherungsweise über Hinzurechnung der noch kameral geführten Zweckzuweisungen an die Bezirksämter ermittelt werden. Danach errechnet sich für 2013 ein Ergebnis von rd. 321.006 Tsd. Euro. Die Differenz beträgt demnach rd. 27.098 Tsd. Euro. Das höhere Ergebnis 2016 resultiert dabei insbesondere aus Mehrkosten aufgrund der höheren Anzahl zu versorgender unbegleiteter minderjähriger Ausländer. 2. „Werden davon insbesondere Kinder und Jugendliche von Eltern, die sich nicht dagegen wehren können (besonders Roma und Sinti), ihren Eltern gegen deren Willen weggenommen und in "Einrichtungen" interniert? Hilfen zur Erziehung werden ausschließlich auf Antrag der sorgeberechtigten Person durch das Jugendamt bewilligt. Das SGB VIII regelt dabei verbindlich die Mitwirkung der Eltern und auch der Kinder und Jugendlichen: „Ist Hilfe außerhalb der eigenen Familie erforderlich, so sind die in Satz 1 genannten Personen [Anm.: die Personensorgeberechtigten und das Kind oder der Jugendliche] bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen ist zu entsprechen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind.“ (siehe § 36 SGB VIII). Besteht eine Kindeswohlgefährdung und sind die Eltern nicht bereit an einer notwendigen Unterbringung außerhalb der eigenen Familie mitzuwirken, muss das Jugendamt das Familiengericht anrufen. Das Gericht entscheidet ob ein Vormund bestellt wird, der dann an Eltern statt eine Hilfe zur Erziehung beantragen kann. Den Eltern steht der Rechtsweg für eine Überprüfung der gerichtlichen Entscheidung offen. 3. „Trifft es zu, dass oft Polizei und Gerichte mitwirken und Roma- und Sinti-Jugendliche wegen Lappalien und oft sogar mit erfundenem Anlass strafrechtlich verfolgen, so dass dann ein Grund für lukrative Internierungen und Arreste unverhältnismäßig und künstlich geschaffen wird?“ Dies trifft nicht zu. Die strafrechtliche Verfolgung auf Basis erfundener Vorgänge ist im Übrigen gemäß § 344 StGB strafbewehrt. Ich hoffe, das Ihnen meine Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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