Projekt "Antragsunterlagen maschinell vorprüfen"
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Guten Tag,
vor zwei Jahren bekam ich von Ihnen im Rahmen einer IFG-Anfrage die Auskunft, dass das Projekt "Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Antragsprüfung" nicht weiter verfolgt werde (https://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz-kunstlicher-intelligenz-bei-der-antragsprufung-1/#nachricht-662159).
Nun habe ich auf dem Portal innovative-stadt.koeln das Projekt "Antragsunterlagen maschinell vorprüfen" entdeckt (https://www.innovative-stadt.koeln/antragsunterlagen-maschinell-vorpruefen). Die Informationen dort sind teils widersprüchlich. Zwar wird der Projektstatus als "abgeschlossen" beschrieben, dass die Werkstatt jedoch aufgrund nicht geklärter Kostenfragen ruhe, könnte aber auch darauf hindeuten, dass das Projekt doch nicht abgeschlossen ist oder dass es ein Folgeprojekt gibt. Unter der Überschrift "Wie geht es weiter?" ist zudem die Rede davon, dass derzeit an einer Implementierung in des städtische Umfeld gearbeitet werde und dass weitere Testphasen geplant seien. Aktualisiert wurde die Seite zuletzt am 05.05.2022, also über drei Monate nach Ihrer Auskunft an mich.
Ich vermute, dass die Informationen auf der Website einfach schlecht gepflegt sind. Falls das Projekt aber tatsächlich noch nicht abgeschlossen sein sollte, oder es ein Folgeprojekt gibt, in dem weiter an der maschinellen Vorprüfung von Antragsunterlagen gearbeitet wird, bitte ich Sie darum, mir folgende Dokumente zuzusenden:
1) Planungsdokumente, aus denen der aktuelle Stand des Projekts der maschinellen Vorprüfung von Antragsunterlagen hervorgeht
2) E-Mails, aus denen der aktuelle Stand des Projekts der maschinellen Vorprüfung von Antragsunterlagen hervorgeht
3) Protokolle von Arbeitstreffen, aus denen der aktuelle Stand des Projekts der maschinellen Vorprüfung von Antragsunterlagen hervorgeht
4) Die Datenschutz-Folgenabschätzung der im Rahmen des Projekts der maschinellen Vorprüfung von Antragsunterlagen konzipierten Prozesse
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
So wie es aussieht, war nur die Website der Stadt Köln schlecht gepflegt und das Projekt wurde tatsächlich eingestellt.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Januar 2024
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6. Februar 2024
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