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Projekte und Kosten des Landesagentur NRW.Mobidrom und des Landesprojekts MaaS NRW

da ich keinen Wirtschaftsplan der NRW.Mobidrom GmbH finden konnte, bitte ich um Mitteilung folgender Planpositionen der Landesagentur NRW.Mobidrom GmbH.

Planansatz 2024 für Personalkosten
Planansatz 2024 für Material- und Dienstleistungsaufwand- insbesondere der Betrieb von verkehr.nrw)
Planansatz 2024 für den Verwaltungsbetrieb (Miete, Instandhaltung etc.)
Planansatz 2024 für Investitionen (Hardware, Software – Weiterentwicklung verkehr.nrw und Anschaffungs- sowie Betriebskosten der Mobidrom Datenplattform)
Planansatz 2024 für Abschreibungen

Darüber hinaus bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen in Bezug auf das Landesprojekt MaaS NRW:

Zum gebündelten Datenzugang (zmdz.nrw aus dem Programm MaaS NRW)
Die Mobilithek des Bundes nimmt die Rolle des nationalen Zugangspunkts (National Access Point, NAP) ein, wo all jene, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre statischen und dynamischen Mobilitätsdaten einspeisen. Sie ist ein vielseitig anschlussfähiges Mobilitätsdatenökosystem, mit Verknüpfungen zu Open-Data-Portalen des Bundes (GovData) sowie zum Mobility Data Space (MDS).

Welche Rolle soll der zentrale Mobilitätsdatenzugang für NRW neben der Mobilithek des Bundes einnehmen?
Handelt es sich bei der beim Mobidrom im Aufbau befindlichen „Mobidrom Datenplattform“ um dasselbe „Produkt“ wie beim zmdz.nrw des Projekts MaaS NRW? Wo liegen die Unterschiede?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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Benjamin Henrichs
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: da…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Benjamin Henrichs
Betreff
Projekte und Kosten des Landesagentur NRW.Mobidrom und des Landesprojekts MaaS NRW [#296710]
Datum
9. Januar 2024 15:31
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da ich keinen Wirtschaftsplan der NRW.Mobidrom GmbH finden konnte, bitte ich um Mitteilung folgender Planpositionen der Landesagentur NRW.Mobidrom GmbH. Planansatz 2024 für Personalkosten Planansatz 2024 für Material- und Dienstleistungsaufwand- insbesondere der Betrieb von verkehr.nrw) Planansatz 2024 für den Verwaltungsbetrieb (Miete, Instandhaltung etc.) Planansatz 2024 für Investitionen (Hardware, Software – Weiterentwicklung verkehr.nrw und Anschaffungs- sowie Betriebskosten der Mobidrom Datenplattform) Planansatz 2024 für Abschreibungen Darüber hinaus bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen in Bezug auf das Landesprojekt MaaS NRW: Zum gebündelten Datenzugang (zmdz.nrw aus dem Programm MaaS NRW) Die Mobilithek des Bundes nimmt die Rolle des nationalen Zugangspunkts (National Access Point, NAP) ein, wo all jene, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre statischen und dynamischen Mobilitätsdaten einspeisen. Sie ist ein vielseitig anschlussfähiges Mobilitätsdatenökosystem, mit Verknüpfungen zu Open-Data-Portalen des Bundes (GovData) sowie zum Mobility Data Space (MDS). Welche Rolle soll der zentrale Mobilitätsdatenzugang für NRW neben der Mobilithek des Bundes einnehmen? Handelt es sich bei der beim Mobidrom im Aufbau befindlichen „Mobidrom Datenplattform“ um dasselbe „Produkt“ wie beim zmdz.nrw des Projekts MaaS NRW? Wo liegen die Unterschiede?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benjamin Henrichs Anfragenr: 296710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296710/ Postanschrift Benjamin Henrichs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Henrichs

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Henrichs, bezugnehmend auf Ihren Antrag gemäß dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Inf…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Projekte und Kosten des Landesagentur NRW.Mobidrom und des Landesprojekts MaaS NRW [#296710]
Datum
31. Januar 2024 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Henrichs, bezugnehmend auf Ihren Antrag gemäß dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) über die Internet Plattform „fragdenstaat.de“ übermittle ich folgende Antwort: Gemäß Ihrer o.g. Bürgeranfrage baten Sie um Mitteilung verschiedenster Planansätze der NRW.Mobidrom GmbH. Folgende Angaben zum Wirtschaftsplan der NRW.Mobidrom GmbH kann ich Ihnen mitteilen: Personalkosten 2.406.486,75 € Sachkosten 2.994.632,98 € Summe netto 5.401.119,73 € Summe brutto 5.970.100,00 € Einer genaueren Aufschlüsselung steht § 8 IFG NRW entgegen, da es sich insofern um Geschäftsgeheimnisse der NRW.Mobidrom GmbH handelt. An der Geheimhaltung detaillierter Planansätze besteht ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse, da sie wettbewerbsrelevant sind und insbesondere von Konkurrenzunternehmen und Bietern in Vergabeverfahren genutzt werden könnten, um sich Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen. Ein gegenüber diesem Geheimhaltungsinteresse überwiegendes öffentliches Informationsinteresse liegt nicht vor, zumal die o.g. Personal- und Sachkosten mitgeteilt werden. Zum Planansatz 2024 für Verkehr.NRW kann ich Ihnen folgende Angaben übermitteln: Die NRW.Mobidrom GmbH hat die fachliche Betreuung der Verkehrsplattform vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen übernommen und verfügt über die erforderlichen Nutzungsrechte. Die mit Verkehr.NRW im Zusammenhang stehenden Verträge werden jedoch bis einschl. zum 31.12.2024 durch den Landesbetrieb weitergeführt und erst zum 01.01.2025 durch das Mobidrom übernommen. Der Planansatz beim Landesbetrieb für 2024 sieht unter Berücksichtigung der stetig steigenden Nutzungszahlen (zuletzt im Dezember 2023 über 2.000.000 Besuche) Betriebskosten für die Infrastruktur und das Monitoring in Höhe von 210.000 EUR sowie Kosten für die Softwarepflege und -weiterentwicklung n Höhe von 300.000 EUR vor. Zudem stellten Sie folgende Fragen: Zum gebündelten Datenzugang (zmdz.nrw aus dem Programm MaaS NRW) Die Mobilithek des Bundes nimmt die Rolle des nationalen Zugangspunkts (National Access Point, NAP) ein, wo all jene, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre statischen und dynamischen Mobilitätsdaten einspeisen. Sie ist ein vielseitig anschlussfähiges Mobilitätsdatenökosystem, mit Verknüpfungen zu Open-Data-Portalen des Bundes (GovData) sowie zum Mobility Data Space (MDS). Welche Rolle soll der zentrale Mobilitätsdatenzugang für NRW neben der Mobilithek des Bundes einnehmen? Handelt es sich bei der beim Mobidrom im Aufbau befindlichen „Mobidrom Datenplattform“ um dasselbe „Produkt“ wie beim zmdz.nrw des Projekts MaaS NRW? Wo liegen die Unterschiede? Diese möchte ich Ihnen wie folgt beantworten: Übergeordnetes Ziel ist es, den Menschen in NRW einen einfachen Zugang zu vernetzten und intermodalen Mobilitätsangeboten zu ermöglichen. Das bedeutet auch flexibel, zuverlässig und vor allem umweltfreundlich zu reisen. Dazu schafft das Mobidrom die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, insbesondere durch die Entwicklung eines gebündelten und zentralen Mobilitätsdatenzugangs – die Mobidrom Datenplattform (ehemals ZMDZ.NRW). In Bezug auf die Mobilithek übernimmt die Mobidrom Datenplattform die Rolle eines verknüpfenden Elementes zwischen den einzelnen Datenlieferanten im Land und der Mobilithek. Dies folgt der Strategie des Aufbaus einer föderalen Dateninfrastruktur (Strategie zur Durchgängigen elektronischen Mobilitätsdatenversorgung, kurz DeMo), die im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz von den Bundesländern beschlossen wurde. Diese Rolle und Aufgabe findet sich zudem in den Eckpunkten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Abstimmung des Mobilitätsdatengesetzes. Als Datenkoordinator und Partner auf Landesebene wird das Mobidrom den Datengebern Hilfestellungen anbieten und den Datennehmern auch die einzelnen Qualitätsstufen transparent machen. Insgesamt stellt die Datenplattform mit dem zentralen Zugang eine wichtige Ergänzung im Mobilitätsökosystems dar, durch die bestehende Mobilitätsakteure im Land und Angebote aus NRW untereinander und auch mit den bundesweiten Plattformen vernetzt werden. Damit wird für die Menschen aus NRW flexibles und komfortables Reisen in ganz Deutschland ermöglicht. Ergänzender Hinweis: Bei der Mobidrom Datenplattform handelt es sich um dasselbe Produkt wie beim zmdz.nrw. Die Umbenennung erfolgte im Jahr 2023 und verfolgt das Ziel, das Produkt einfacher erklären und vermarkten zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Postfach 20 08 60 40105 Düsseldorf schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 Verwaltungsgerichtsordnung eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Weitere Informationen zur Klageerhebung in elektronischer Form erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Unabhängig von einer Klageerhebung können Sie sich auch an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf) als Beauftragte für das Recht auf Information wenden (§ 13 Absatz 2 IFG NRW). Mit freundlichen Grüßen