Sehr geehrter Herr Henrichs,
bezugnehmend auf Ihren Antrag gemäß dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) über die Internet Plattform „
fragdenstaat.de“ übermittle ich folgende Antwort:
Gemäß Ihrer o.g. Bürgeranfrage baten Sie um Mitteilung verschiedenster Planansätze der NRW.Mobidrom GmbH. Folgende Angaben zum Wirtschaftsplan der NRW.Mobidrom GmbH kann ich Ihnen mitteilen:
Personalkosten 2.406.486,75 €
Sachkosten 2.994.632,98 €
Summe netto 5.401.119,73 €
Summe brutto 5.970.100,00 €
Einer genaueren Aufschlüsselung steht § 8 IFG NRW entgegen, da es sich insofern um Geschäftsgeheimnisse der NRW.Mobidrom GmbH handelt. An der Geheimhaltung detaillierter Planansätze besteht ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse, da sie wettbewerbsrelevant sind und insbesondere von Konkurrenzunternehmen und Bietern in Vergabeverfahren genutzt werden könnten, um sich Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen. Ein gegenüber diesem Geheimhaltungsinteresse überwiegendes öffentliches Informationsinteresse liegt nicht vor, zumal die o.g. Personal- und Sachkosten mitgeteilt werden.
Zum Planansatz 2024 für Verkehr.NRW kann ich Ihnen folgende Angaben übermitteln:
Die NRW.Mobidrom GmbH hat die fachliche Betreuung der Verkehrsplattform vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen übernommen und verfügt über die erforderlichen Nutzungsrechte. Die mit Verkehr.NRW im Zusammenhang stehenden Verträge werden jedoch bis einschl. zum 31.12.2024 durch den Landesbetrieb weitergeführt und erst zum 01.01.2025 durch das Mobidrom übernommen.
Der Planansatz beim Landesbetrieb für 2024 sieht unter Berücksichtigung der stetig steigenden Nutzungszahlen (zuletzt im Dezember 2023 über 2.000.000 Besuche) Betriebskosten für die Infrastruktur und das Monitoring in Höhe von 210.000 EUR sowie Kosten für die Softwarepflege und -weiterentwicklung n Höhe von 300.000 EUR vor.
Zudem stellten Sie folgende Fragen:
Zum gebündelten Datenzugang (zmdz.nrw aus dem Programm MaaS NRW) Die Mobilithek des Bundes nimmt die Rolle des nationalen Zugangspunkts (National Access Point, NAP) ein, wo all jene, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre statischen und dynamischen Mobilitätsdaten einspeisen. Sie ist ein vielseitig anschlussfähiges Mobilitätsdatenökosystem, mit Verknüpfungen zu Open-Data-Portalen des Bundes (GovData) sowie zum Mobility Data Space (MDS).
Welche Rolle soll der zentrale Mobilitätsdatenzugang für NRW neben der Mobilithek des Bundes einnehmen?
Handelt es sich bei der beim Mobidrom im Aufbau befindlichen „Mobidrom Datenplattform“ um dasselbe „Produkt“ wie beim zmdz.nrw des Projekts MaaS NRW? Wo liegen die Unterschiede?
Diese möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:
Übergeordnetes Ziel ist es, den Menschen in NRW einen einfachen Zugang zu vernetzten und intermodalen Mobilitätsangeboten zu ermöglichen. Das bedeutet auch flexibel, zuverlässig und vor allem umweltfreundlich zu reisen. Dazu schafft das Mobidrom die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, insbesondere durch die Entwicklung eines gebündelten und zentralen Mobilitätsdatenzugangs – die Mobidrom Datenplattform (ehemals ZMDZ.NRW).
In Bezug auf die Mobilithek übernimmt die Mobidrom Datenplattform die Rolle eines verknüpfenden Elementes zwischen den einzelnen Datenlieferanten im Land und der Mobilithek. Dies folgt der Strategie des Aufbaus einer föderalen Dateninfrastruktur (Strategie zur Durchgängigen elektronischen Mobilitätsdatenversorgung, kurz DeMo), die im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz von den Bundesländern beschlossen wurde. Diese Rolle und Aufgabe findet sich zudem in den Eckpunkten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Abstimmung des Mobilitätsdatengesetzes.
Als Datenkoordinator und Partner auf Landesebene wird das Mobidrom den Datengebern Hilfestellungen anbieten und den Datennehmern auch die einzelnen Qualitätsstufen transparent machen. Insgesamt stellt die Datenplattform mit dem zentralen Zugang eine wichtige Ergänzung im Mobilitätsökosystems dar, durch die bestehende Mobilitätsakteure im Land und Angebote aus NRW untereinander und auch mit den bundesweiten Plattformen vernetzt werden. Damit wird für die Menschen aus NRW flexibles und komfortables Reisen in ganz Deutschland ermöglicht.
Ergänzender Hinweis:
Bei der Mobidrom Datenplattform handelt es sich um dasselbe Produkt wie beim zmdz.nrw. Die Umbenennung erfolgte im Jahr 2023 und verfolgt das Ziel, das Produkt einfacher erklären und vermarkten zu können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Postfach 20 08 60
40105 Düsseldorf
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 Verwaltungsgerichtsordnung eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Weitere Informationen zur Klageerhebung in elektronischer Form erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
Unabhängig von einer Klageerhebung können Sie sich auch an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf) als Beauftragte für das Recht auf Information wenden (§ 13 Absatz 2 IFG NRW).
Mit freundlichen Grüßen