Protokolle Baubegleitung Lennhofe HOM 252 Dortmund

Wir bitten um die Protokolle zur Begleitung der Bebauung am Lennehof. Einzusehen sind die diese leider aktuell nur bis 01/23. Wir interessieren uns für die Protokolle danach.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle Baubegleitung Lennhofe HOM 252 Dortmund [#285810]
Datum
9. August 2023 18:00
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir bitten um die Protokolle zur Begleitung der Bebauung am Lennehof. Einzusehen sind die diese leider aktuell nur bis 01/23. Wir interessieren uns für die Protokolle danach.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285810/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 09.08.2023 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, << Antragsteller:in >> hie…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 09.08.2023
Datum
10. August 2023 09:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 09.08.2023. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
IFG: Protokolle Baubegleitung Lennhofe HOM 252 Dortmund [#285810]
Datum
31. August 2023 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 10.08.2023 ist zuständigkeitshalber vom Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit an mich weitergeleitet worden. Sie baten darin um die Zusendung der Baupläne der Protokolle zur Begleitung der Bebauung am Lennehof ab Januar 2023. Ihrem Antrag entspreche ich gemäß § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) und übersende Ihnen beigefügt die Protokolle 7-13 der Ökologischen Baubegleitung sowie die Vermerke 12-14 der Bodenkundlichen Baubegleitung für das Plangebiet Am Lennhofe. Ich habe lediglich die personenbezogenen Daten der Beteiligten geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen

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