🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Protokolle Verkehrsingenieurbesprechungen (VIB) + Erlass FGÜ

Protokolle der Verkehrsingenieur-Besprechungen der Jahre 2014 bis einschließlich 2019

sowie

den Erlass des seinerzeitigen Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.04.2002 (Az. VI B 3 - 78-26/1)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2023
  • Frist
    8. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Bernd Hirschfeld
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pr…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Bernd Hirschfeld
Betreff
Protokolle Verkehrsingenieurbesprechungen (VIB) + Erlass FGÜ [#291659]
Datum
4. November 2023 17:55
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokolle der Verkehrsingenieur-Besprechungen der Jahre 2014 bis einschließlich 2019 sowie den Erlass des seinerzeitigen Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.04.2002 (Az. VI B 3 - 78-26/1)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Hirschfeld Anfragenr: 291659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291659/ Postanschrift Bernd Hirschfeld << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Hirschfeld

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang - Ihre Anfrage bei „fragdenstaat“ vom 04.11.2023 Antrag auf Informationszugang Ihre…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang - Ihre Anfrage bei „fragdenstaat“ vom 04.11.2023
Datum
17. November 2023 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag auf Informationszugang Ihre Anfrage bei „fragdenstaat“ vom 04.11.2023 Sehr geehrter Herr Dr. Hirschfeld, mit Ihrer Anfrage bei „fragdenstaat“ vom 04.11.2023 bitten Sie unter Bezugnahme auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) um Übersendung aller Niederschriften der Verkehrsingenieur-Besprechungen (VIB) der Jahre 2014 bis 2019 und des Erlasses des damaligen Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.04.2002 (Az. VI B 3 - 78-26/1). Die gewünschten Unterlagen übersende ich Ihnen hiermit zu Ihrer Kenntnisnahme. Die VIB tagt turnusmäßig zweimal jährlich, im Jahr 2014 hat allerdings nur eine VIB stattgefunden. Die Niederschriften der VIB besitzen Erlasscharakter und werden über die Bezirksregierungen an alle nordrhein-westfälischen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden mit der Bitte um Beachtung verteilt. Überholte Festlegungen und Beschlüsse der VIB werden i. d. R. durch die jeweils aktuellere Niederschrift zum selben Sachverhalt oder durch eine entsprechende Änderung des bundeseinheitlichen Straßenverkehrsrechts aufgehoben. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die unter TOP 6 der VIB I/2017 beschlossene Möglichkeit zur Kennzeichnung von gemeinsamen Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht mit der letzten Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Herbst 2021 in das bundeseinheitliche Straßenverkehrsrecht aufgenommen wurde: Gemäß VwV-StVO zu § 2 zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 Rn. 38a können gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden. Mit freundlichen Grüßen