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Prüfung der Abwässer auf Schadstoffe

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bei Beilegung von Unterlagen, falls vorhanden:

1. Inwiefern und wie umfassend müssen kommunale Klärwerke das Abwasser auf Schadstoffe untersuchen?
2. Gibt es Vorschriften bezüglich Mikro- und Nanoplastik im Abwasser?
3. Gibt es Vorschriften bezüglich Mikroschadstoffen, auch Spurenstoffe genannt, im Abwasser?
4. Welche kommunalen Maßnahmen können ergriffen werden, um eine Mikro- und Nanoplastik-Konzentration im Abwasser zu verringern?
5. Welche kommunalen Maßnahmen können ergriffen werden um eine Mikroschadstoffkonzentration (Spurenstoffkonzentrationen) im Abwasser zu verringern?
6. Gibt es einen umfassenden Bericht, der Mikro- und Nanoplastik-Konzentrationen in Bayern/Deutschland auswertet?
7. Gibt es einen umfassenden Bericht, der Mikroschadstoffkonzentrationen (Spurenstoffkonzentrationen) in Bayern/Deutschland auswertet?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bei Beil…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung der Abwässer auf Schadstoffe [#263400]
Datum
16. November 2022 15:53
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bei Beilegung von Unterlagen, falls vorhanden: 1. Inwiefern und wie umfassend müssen kommunale Klärwerke das Abwasser auf Schadstoffe untersuchen? 2. Gibt es Vorschriften bezüglich Mikro- und Nanoplastik im Abwasser? 3. Gibt es Vorschriften bezüglich Mikroschadstoffen, auch Spurenstoffe genannt, im Abwasser? 4. Welche kommunalen Maßnahmen können ergriffen werden, um eine Mikro- und Nanoplastik-Konzentration im Abwasser zu verringern? 5. Welche kommunalen Maßnahmen können ergriffen werden um eine Mikroschadstoffkonzentration (Spurenstoffkonzentrationen) im Abwasser zu verringern? 6. Gibt es einen umfassenden Bericht, der Mikro- und Nanoplastik-Konzentrationen in Bayern/Deutschland auswertet? 7. Gibt es einen umfassenden Bericht, der Mikroschadstoffkonzentrationen (Spurenstoffkonzentrationen) in Bayern/Deutschland auswertet? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263400/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.11.2022 bzgl. Prüfung der Abwässer au…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Prüfung der Abwässer auf Schadstoffe [#263400]
Datum
24. November 2022 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.11.2022 bzgl. Prüfung der Abwässer auf Schadstoffe. Sie bezieht sich nicht auf Daten, Maßnahmen o. ä. zu konkreten Vorgängen in unserem Aktenbestand, sondern im Wesentlichen auf allgemein gültige Vorschriften, grundsätzlich mögliche Maßnahmen und verfügbare Berichte zu Schadstoffen im Gewässer. Wir betrachten sie daher als Bürgeranfrage und möchten Ihnen im Folgenden gerne Fundstellen nennen, die Ihnen die gewünschten Informationen auf leicht zugängliche Art vermitteln können. 1. Inwiefern und wie umfassend müssen kommunale Klärwerke das Abwasser auf Schadstoffe untersuchen? Kommunale Kläranlagen müssen eine Eigenüberwachung durchführen. Die Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung – EÜV) stellt Anforderungen, die von den Kläranlagenbetreibern regelmäßig einzuhalten sind. Organische Schadstoffe werden dabei über den Summenparameter CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) erfasst, Nährstoffe über Summenparameter für Stickstoff- und Phosphorverbindungen. • EÜV: Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung – EÜV) Vom 20. September 1995 (GVBl. S. 769) BayRS 753-1-12-U (§§ 1–9) - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)<https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUeV> 2. Gibt es Vorschriften bezüglich Mikro- und Nanoplastik im Abwasser? Mindestanforderungen bzgl. der nach dem Stand der Technik zulässigen Abwasserbeschaffenheit werden vom Bund in der Abwasserverordnung festgelegt. Darin gibt es keine Anforderungen bzgl. Mikro- und Nanoplastik, ebenso wenig wird dort ein entsprechender Parameter bzw. ein zugehöriges Nachweisverfahren definiert. • AbwV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)<https://www.gesetze-im-internet.de/abwv/> 3. Gibt es Vorschriften bezüglich Mikroschadstoffen, auch Spurenstoffe genannt, im Abwasser? Hierzu kann auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen werden, die auch für Mikroschadstoffe bzw. Spurenstoffe zutrifft. 4. Welche kommunalen Maßnahmen können ergriffen werden, um eine Mikro- und Nanoplastik-Konzentration im Abwasser zu verringern? Der Beitrag von kommunalen Kläranlagen zu Mikroplastikeinträgen in Gewässer ist vernachlässigbar, da diese Anlagen gemäß den vorliegenden Forschungsergebnissen eine sehr gute Reinigungsleistung für Mikroplastikpartikel aufweisen (ca. 99 %). Forschungsergebnisse zeigen Einträge über den Niederschlagswasserpfad bzw. über Mischwasserentlastungen an. Es liegen bislang jedoch keine belastbaren Ergebnisse vor, aus denen sich ein konkreter Maßnahmenbedarf ableiten ließe, der über die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ggf. ohnehin zu fordernden Behandlungsanlagen hinausginge. • PlastikNet | Plastik in der Umwelt (bmbf-plastik.de)<https://bmbf-plastik.de/de/plastiknet> 5. Welche kommunalen Maßnahmen können ergriffen werden um eine Mikroschadstoffkonzentration (Spurenstoffkonzentrationen) im Abwasser zu verringern? Die Spurenstoffkonzentration im kommunalen Abwasser kann im Wesentlichen durch eine zusätzliche (vierte) Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen verringert werden. Erläuterungen und Hintergrundinformationen finden Sie insbesondere auf folgenden Internetseiten. • https://www.dialog-spurenstoffstrategie.de/spurenstoffe/ • Das Spurenstoffzentrum des Bundes | Umweltbundesamt<https://www.umweltbundesamt.de/das-spurenstoffzentrum-des-bundes> • Spurenstoffe und vierte Reinigungsstufe für Kläranlagen (bayern.de)<https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/abwasser/spurenstoffe.htm> 6. Gibt es einen umfassenden Bericht, der Mikro- und Nanoplastik-Konzentrationen in Bayern/Deutschland auswertet? Die Verschmutzung der Weltmeere durch Kunststoffmüll ist ein seit Jahrzehnten bekanntes, globales Problem. In den Fokus von Öffentlichkeit und Forschung gerückt ist damit auch das Thema Mikroplastik. Zu berücksichtigen ist, dass es bisher kein genormtes Verfahren zur Bestimmung von Mikroplastik in Wasser gibt. Hintergrundinformationen finden Sie insbesondere auf folgenden Internetseiten. • Mikroplastik in der Umwelt - LfU Bayern<https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/mikroplastik/index.htm> • Lebensmittel: Mikroplastik (bayern.de)<https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/mikroplastik/index.htm> • Hintergrund | Plastik in der Umwelt (bmbf-plastik.de)<https://www.bmbf-plastik.de/de/hintergrund> • Mikroplastik: Fakten, Forschung und offene Fragen - BfR (bund.de)<https://www.bfr.bund.de/de/mikroplastik__fakten__forschung_und_offene_fragen-192185.html> • Erste systematische Mikroplastikanalyse in der Donau | Umweltbundesamt<https://www.umweltbundesamt.de/themen/erste-systematische-mikroplastikanalyse-in-der> 7. Gibt es einen umfassenden Bericht, der Mikroschadstoffkonzentrationen (Spurenstoffkonzentrationen) in Bayern/Deutschland auswertet? Durch die enormen Fortschritte in der Analytik können Chemiker mittlerweile geringste Stoffkonzentrationen in der Umwelt nachweisen, so dass eine immer größere Anzahl an Spurenstoffen in Gewässern detektiert wird. Auch mit Spurenstoffen beschäftigen sich inzwischen viele Institutionen in Bayern und Deutschland. Neben den Institutionen, deren LINKS in der Antwort auf Frage 5 enthalten sind, finden Sie weitere Informationen unter: • Mikroverunreinigungen Spurenstoffe im Gewässer - LfU Bayern<https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/mikroverunreinigungen_spurenstoffe/index.htm> • Mikroverunreinigungen in Gewässern | Umweltbundesamt<https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/wasser-bewirtschaften/mikroverunreinigungen-in-gewaessern> • Drucksache 19/16430 (bundestag.de)<https://dserver.bundestag.de/btd/19/164/1916430.pdf> Mit freundlichen Grüßen