Prüfung des Hamburger „Hafendeals“ mit MSC durch die Kommission
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001
Guten Tag!
Der Hamburger Senat hat mit der Reederei MSC deren Einstieg bei der Hamburger Hafen und Logistik AG vereinbart; und zwar durch einen exklusiven außerbörslichen Verkauf von Anteilen zum in Geheimgesprächen vereinbarten Preis. Daran gibt es deutliche Kritik von Experten:
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/MSC-Einstieg-bei-der-HHLA-Expertenanhoerung-in-Hamburg,msc180.html
Wenn öffentliches Eigentum womöglich unter Wert verkauft werden soll, dann ist das ein Fall für eine Beihilfeprüfung durch die EU-Kommission.
Nun hat der Senat erklärt, man habe selbst bereits eine ausführliche beihilferechtliche Prüfung vorgenommen und sehe daher keinen Grund, den Vorgang der EU-Kommission vorzulegen (Drucksache 22/14702, siehe Antwort zu den Frage 2 bis 5).
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/86796/hat_der_senat_beim_geplanten_msc_einstieg_bei_der_hhla_das_europarecht_ausser_acht_gelassen.pdf
Allerdings wird in der Senatsdrucksache dann auch erklärt: „Gleichwohl ist der Senat zu der Transaktion im Rahmen der üblichen Verfahrensweisen mit den zuständigen Stellen bei der Europäischen Kommission im Austausch und begleitet und unterstützt die Arbeit des hierfür zuständigen Case Teams.“
Hiermit beantrage ich Zugang zu den Dokumenten, aus denen hervorgeht, in welcher Weise sich die EU-Kommission im Hinblick auf die ihr obliegende Kontrolle der Einhaltung des EU-Rechts bislang mit dem Vorgang beschäftigt hat.
Sollte der Zugang zu den Dokumenten verweigert werden, bitte ich um eine Liste der Dokumente, zu denen der Zugang verweigert wird, damit ich einen eventuellen Zweitantrag sachgerecht begründen kann.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum26. März 2024
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18. April 2024
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