Prüfungsergebnisse Schutzstreifen Darmstadt

Anfrage an: Stadt Darmstadt

- die Ergebnisse der Überprüfung von angeordneten Schutzstreifen seit 2022, soweit diese heute noch bestehen

Mit Änderung der VwV-StVO zu Absatz 4 Satz 2 wurde eingeführt, das neben Parkständen befindliche Schutzstreifen grundsätzlich einen markierten Sicherheitstrennstreifen benötigen.
Mit Erlass vom 27.12.2021 hat das HMWEVW festgelegt, dass es keine Bestandsschutz für bestehende Anordnungen gibt und diese unter der Prämisse der VwV-StVO und den im Erlass genannten Anforderungen zu überprüfen sind.
Mit dieser Anfrage bitte ich um die Übersendung der Prüfungsergebnisse für Schutzstreifen die gemäß Erlass überprüft wurden und in der Folge nicht entfernt wurden. Im Falle einer Entfernung ist das Prüfungsergebnis offensichtlich und somit keine Auskunft nötig.

Link zum Erlass vom 27.12.2021: https://fragdenstaat.de/anfrage/erlasse-des-hmwevw-betreffend-straenverkehrsrechtlicher-vorschriften/706198/anhang/2021-12-27vi3-nderungdervwvzurstvo-schutzstreifenradverkehr_geschwaerzt.pdf

Ergebnis der Anfrage

Zwischenstand April 2024: Nach Widerspruch und deutlicher Begründung wurde eine Auskunft nach HUIG bejaht, aber dann mitgeteilt, dass die Informationen (noch) nicht abschließend vorliegen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    26. Januar 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
Stephan Voeth
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Ergebnisse der Überprüfung …
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Prüfungsergebnisse Schutzstreifen Darmstadt [#298458]
Datum
26. Januar 2024 20:24
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Ergebnisse der Überprüfung von angeordneten Schutzstreifen seit 2022, soweit diese heute noch bestehen Mit Änderung der VwV-StVO zu Absatz 4 Satz 2 wurde eingeführt, das neben Parkständen befindliche Schutzstreifen grundsätzlich einen markierten Sicherheitstrennstreifen benötigen. Mit Erlass vom 27.12.2021 hat das HMWEVW festgelegt, dass es keine Bestandsschutz für bestehende Anordnungen gibt und diese unter der Prämisse der VwV-StVO und den im Erlass genannten Anforderungen zu überprüfen sind. Mit dieser Anfrage bitte ich um die Übersendung der Prüfungsergebnisse für Schutzstreifen die gemäß Erlass überprüft wurden und in der Folge nicht entfernt wurden. Im Falle einer Entfernung ist das Prüfungsergebnis offensichtlich und somit keine Auskunft nötig. Link zum Erlass vom 27.12.2021: https://fragdenstaat.de/anfrage/erlasse-des-hmwevw-betreffend-straenverkehrsrechtlicher-vorschriften/706198/anhang/2021-12-27vi3-nderungdervwvzurstvo-schutzstreifenradverkehr_geschwaerzt.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 298458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298458/ Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft lehnen wir ab, denn es besteht kein entsprech…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern] Prüfungsergebnisse Schutzstreifen Darmstadt [#298458]
Datum
21. Februar 2024 16:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft lehnen wir ab, denn es besteht kein entsprechender Anspruch nach dem Vierten Teil des HDSIG in Verbindung mit der städtischen Informationsfreiheitssatzung. Nach § 1 der Satzung besteht Anspruch auf Überlassung der Informationen nur insoweit, als es sich um Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt. Die Ansprüche nach der Satzung bestehen gegenüber der Stadt nicht, soweit es sich um Weisungs- oder Auftragsangelegenheiten handelt. Im vorliegenden Fall betrifft die Anfrage Weisungsangelegenheiten nach § 44 StVO i.V.m. 10 Abs. 1 Nr. 2 StVZustVO i.V.m. § 4 Abs. 2 HGO. Die Information betrifft mithin nicht den eigenen Wirkungskreis der Stadt. Freundliche Grüße
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft lehnen wir ab, denn es besteht kein entsprech…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern] Prüfungsergebnisse Schutzstreifen Darmstadt [#298458]
Datum
21. Februar 2024 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft lehnen wir ab, denn es besteht kein entsprechender Anspruch nach dem Vierten Teil des HDSIG in Verbindung mit der städtischen Informationsfreiheitssatzung. Nach § 1 der Satzung besteht Anspruch auf Überlassung der Informationen nur insoweit, als es sich um Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt. Die Ansprüche nach der Satzung bestehen gegenüber der Stadt nicht, soweit es sich um Weisungs- oder Auftragsangelegenheiten handelt. Im vorliegenden Fall betrifft die Anfrage Weisungsangelegenheiten nach § 44 StVO i.V.m. 10 Abs. 1 Nr. 2 StVZustVO i.V.m. § 4 Abs. 2 HGO. Die Information betrifft mithin nicht den eigenen Wirkungskreis der Stadt. Freundliche Grüße
Stephan Voeth
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage war, soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinform…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: [Extern] Prüfungsergebnisse Schutzstreifen Darmstadt [#298458]
Datum
21. Februar 2024 16:28
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage war, soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, auf § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) begründet. Nach Ihrer geläufiger Einschätzung handelt es sich bei verkehrsbezogenen Auskünften fast immer um Umweltinformationen. Da Sie die Frist unweigerlich nicht halten könne bitte ich um Mitteilung bis 23.02.2024 wann ich spätestens mit einer Auskunfterteilung rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 298458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298458/
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben mangels einer Erkennbarkeit des Umweltbezuges antragsgemäß nach HDSIG i.V.m. …
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: [Extern] Prüfungsergebnisse Schutzstreifen Darmstadt [#298458]
Datum
21. Februar 2024 16:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben mangels einer Erkennbarkeit des Umweltbezuges antragsgemäß nach HDSIG i.V.m. IFS geantwortet. Die Aussage zu dem generellen Umweltbezug der Verkehrszeichen trifft in dieser Allgemeinheit nicht zu. Wir stellen anheim uns wissen zu lassen, ob wir die Anfrage gleichwohl an das Umweltamt zur weiteren Behandlung leiten sollen. Freundliche Grüße
Stephan Voeth
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre bisherigen Rückmeldungen. In Bezug auf meine Anfrage bezü…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: [Extern] Prüfungsergebnisse Schutzstreifen Darmstadt [#298458]
Datum
22. Februar 2024 11:23
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre bisherigen Rückmeldungen. In Bezug auf meine Anfrage bezüglich Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) und meiner ausdrücklichen Bezugnahme auf § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), habe ich Ihr Interesse an der Anwendung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) in Verbindung mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFS) zur Kenntnis genommen. Dennoch bitte ich höflich darum, meine Anfrage unter Berücksichtigung der spezifischen Bestimmungen des HUIG zu prüfen und mir entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Mir ist bewusst, dass die interne Organisation Ihrer Behörde gewisse Vorgehensweisen vorsieht, jedoch liegt mein Interesse vor allem darin, die erforderlichen Informationen gemäß den gesetzlichen Regelungen zu erhalten. Falls es notwendig ist, die Anfrage an das Umweltamt weiterzuleiten, bin ich selbstverständlich damit einverstanden, sofern dies im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften geschieht. Mein primäres Anliegen ist jedoch die Erhaltung von Informationen gemäß dem HUIG. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation und stehe gerne zur Verfügung, um eventuelle Unklarheiten zu klären oder weitere erforderliche Schritte zu besprechen. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 298458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298458/
Stadt Darmstadt
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.025_2 Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem …
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Wtrlt: [Extern] Prüfungsergebnisse Schutzstreifen Darmstadt [#298458]
Datum
22. Februar 2024 13:59
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.025_2 Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz. Wir haben Ihren Antrag als zuständiges Fachamt übernommen. Unserer Auffassung nach hat Ihr Antrag keinen Umweltbezug und deshalb beabsichtigen wir diesen abzulehnen. Wir geben Ihnen bis zum 01. März 2024 die Möglichkeit, uns den Umweltbezug in einer Stellungnahme mitzuteilen. Kommen Sie bei weiteren Rückfragen gerne auch direkt auf uns zu. Die Kontaktdaten können Sie der Signatur entnehmen. Freundliche Grüße
Stephan Voeth
Sehr << Anrede >> um als Umweltinformationen betrachtet zu werden, ist ein gewisser Umweltbezug der M…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: [Extern] Prüfungsergebnisse Schutzstreifen Darmstadt [#298458]
Datum
9. März 2024 22:39
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> um als Umweltinformationen betrachtet zu werden, ist ein gewisser Umweltbezug der Maßnahme oder Tätigkeit ausreichend, denn entscheidend ist, dass sich die Maßnahme bzw. das Vorhaben auf Umweltbestandteile oder Umweltfaktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken kann. Für eine weite Auslegung spricht hierbei die weite Fassung von Art. 2 Nr. 1 Buchst. c UIRL, wonach Umweltinformationen auch sämtliche Informationen über Maßnahmen (einschließlich Verwaltungsmaßnahmen), wie z.B. Politiken, Gesetze, Pläne und Programme, Umweltvereinbarungen und Tätigkeiten sind, die sich auf die unter den Buchstaben a) und b) genannten Umweltbestandteile und -faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken, mithin u.a. auch die angefragten Prüfungsergebnisse zu Verkehransordnungen, die sonstigen geplanten verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Stellungnahmen zu den geplanten Anordnungen. § 2 Abs. 3 Nr. 3 HUIG bezieht sich ausdrücklich auf alle Daten über die erfassten Maßnahmen, so dass es nicht der Feststellung der Umweltinformationseigenschaft für jede einzelne Angabe bedarf, Die Maßnahme oder Tätigkeit muss sich also lediglich auf Umweltbestandteile oder Faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken können. Das ist vorliegend der Fall. Eine Verkehrsführung, gleich aus welchen Gründen, hat zwangsläufig Auswirkungen auf die oben genannten Faktoren. So kommt es beispielsweise in einzelnen Straßen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen von Kraftfahrzeugen mit der Folge von Staus und einem ansteigenden Geräusch- und Emissionspegel. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 298458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298458/
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, aktuell warte ich noch auf Rückmeldung meiner Kollegen. Ich gehe davon aus, dass ich Ih…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: [Extern] Prüfungsergebnisse Schutzstreifen Darmstadt [#298458]
Datum
4. April 2024 15:07
Status
Sehr geehrter Herr Voeth, aktuell warte ich noch auf Rückmeldung meiner Kollegen. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen nächste Woche antworten kann. Ich bitte um Ihr Verständnis. Freundliche Grüße

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Stadt Darmstadt
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.025 ( tel:5600025) _2 Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben nun von den …
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: [Extern] Prüfungsergebnisse Schutzstreifen Darmstadt [#298458]
Datum
8. April 2024 13:48
Status
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.025 ( tel:5600025) _2 Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben nun von den zuständigen Kolleginnen und Kollegen eine Rückmeldung erhalten. Wir können Ihnen zum jetztigen Zeitpunkt noch keine Unterlagen zu den Prüfergebnissen für Schutzstreifen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung stellen. Hintergrund ist, dass die Prüfungen noch nicht vollumfänglich abgeschlossen sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie die Unterlagen gerne bei den Kolleginnen und Kollegen vom Mobilitätsamt erfragen. Die Kontaktdaten sollten Ihnen bereits vorliegen. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu. Freundliche Grüße