Prüfvermerk / Auditbericht Roedernallee
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
mit Pressemitteilung vom 17. Juli 2023 mit der Überschrift "Radverkehrsprojekte - neue Prüfergebnisse sind da." haben Sie mitgeteilt, dass "weitergehende Überarbeitungen im Sinne einer umfassenden Verkehrssicherheit" für den geplanten, neuen Radweg in der Roedernallee (Reinickendorf) notwendig seien. Mit Pressemitteilung vom 20. Juli 2023 mit der Überschrift "Radwegeausbau geht voran: Überprüfungen beendet – Planungsmittel für Hauptstraßen freigegeben (3 Ausnahmen)" haben Sie mitgeteilt, dass unter anderem für die Roedernallee (Reinickendorf) eine Neubetrachtung der Planungen notwendig sei.
Vor diesem Hintergrund senden Sie mir bitte Folgendes zu:
Prüfvermerk bzw. Bericht des Planungsaudits einschließlich der entscheidungserheblichen Unterlagen, auf die sich die Prüfung bzw. das Audit in Bezug auf die Roedernallee im Bezirk Reinickendorf bezieht und der Grundlage für die oben genannten Pressemitteilungen ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum20. Juli 2023
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23. August 2023
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Kosten dieser Information:40,00 Euro
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