Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit behördlicher Social-Media Auftritte
- Anfrage an:
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Information nicht vorhanden
- Zusammenfassung der Anfrage
Anfang Januar berichtete der Tagesspiegel über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit behördlicher Social-Media-Auftritte. Aufhänger waren die Urteile des EuGHs und des Bundesverwaltungsgerichts zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpages, sowie die Ankündigung des Baden-Württembergischen Datenschutzbeauftragten, seinen Twitter-Account zu löschen. Link:
https://www.tagesspiegel.de/themen/agen…
In dem Artikel zitiert der Tagesspiegel das BMJV damit, dass die Urteile des EuGHs und des Bundesverwaltungsgerichts „zur Kenntnis genommen“ worden seien und deren Auswirkungen derzeit „geprüft“ würden. Ich gehe davon aus, dass diese Prüfung bzw. deren Ergebnisse in irgendeiner Form verschriftlicht wurden (z.B. in einem Gutachten oder Vermerk). Ich bitte Sie um Herausgabe dieser „Verschriftlichung“.