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Prüfung der Senatsverwaltung zur Umsetzbarkeit des Tempo-30-Beschlusses der Pankower-BVV

alle Unterlagen die Ihnen zum Beschluss der BVV Pankow auf allen Straßen von Kategorie II an abwärts Tempo 30 anzuordnen vorliegen, insbesondere ihre rechtliche Prüfung des Vorhabens.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Fo…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung der Senatsverwaltung zur Umsetzbarkeit des Tempo-30-Beschlusses der Pankower-BVV [#210009]
Datum
28. Januar 2021 16:23
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen die Ihnen zum Beschluss der BVV Pankow auf allen Straßen von Kategorie II an abwärts Tempo 30 anzuordnen vorliegen, insbesondere ihre rechtliche Prüfung des Vorhabens.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210009/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Antragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail. - Wir möchten Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen zu…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Prüfung der Senatsverwaltung zur Umsetzbarkeit des Tempo-30-Beschlusses der Pankower-BVV [#210009]
Datum
28. Januar 2021 17:09
Status
Warte auf Antwort
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4,4 KB


Sehr geehrter Antragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail. - Wir möchten Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen zuständigkeitshalber an das Bezirksamt Pankow zu wenden. Unsere Verwaltung kann da leider nicht weiterhelfen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Grund für meine Anfrage war dieser Artikel: https://ww…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfung der Senatsverwaltung zur Umsetzbarkeit des Tempo-30-Beschlusses der Pankower-BVV [#210009]
Datum
28. Januar 2021 19:53
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Grund für meine Anfrage war dieser Artikel: https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/berliner-bezirk-bleibt-tempo-50-zone-senat-haelt-tempo-30-beschluss-in-pankow-fuer-nicht-umsetzbar/26857546.html. Darin heißt es, die Senatsverwaltung habe sich zu dem Vorhaben geäußert. Aus diesem Grund möchte ich nochmals fragen, ob es wirklich keine Aufzeichnungen in Ihrem Haus dazu gibt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210009/

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Antragsteller/in der Artikel im Tagesspiegel bezieht sich auf einen Beschluss der Bezirksverordnete…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Prüfung der Senatsverwaltung zur Umsetzbarkeit des Tempo-30-Beschlusses der Pankower-BVV [#210009]
Datum
29. Januar 2021 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in der Artikel im Tagesspiegel bezieht sich auf einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung, den wir von meiner Pressestelle aus öffentlich kommentiert haben. Es gibt dazu ansonsten keinerlei Kommunikation aus dem Bezirksamt an die Senatsverwaltung oder weitere inhaltliche Bearbeitung. Auch wenn Sie kein Medienvertreter sind, schicke ich Ihnen hier gern zur Kenntnis die Stellungnahme, die auch alle anfragenden Medien ging. Sie lautet wie folgt: Die Bezirksverordneten in Pankow verfolgen mit dem Tempo-30-Beschluss auch aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) ein wichtiges Anliegen. Doch wir sind an den Bundesrechtsrahmen gebunden: Die StVO erlaubt derzeit auf Hauptstraßen nur sehr restriktiv Tempo 30 (T30), nämlich nur ausnahms- und abschnittsweise mit Begründung, nicht aber pauschal. Das gilt für sämtliche Hauptstraßen in Berlin. Mit anderen Worten: Die Bezirksverordnetenversammlung hat einen Beschluss gefasst, der sich so nicht umsetzen lässt, auch wenn wir das Anliegen teilen. Die Bezirke können nur für die Nebenstraßen von sich aus T30 anordnen – und haben dies auch meist schon getan. Auf Berlins Nebenstraßen, das sind etwa 75 Prozent des Straßennetzes insgesamt, gilt bereits Tempo 30. Und auch auf etlichen Hauptstraßen, teils ganztägig, teils nur nachts bzw. nur tagsüber – insgesamt rund 325 Kilometer, angeordnet von der Senatsverkehrsverwaltung. Berlin hat damit deutschlandweit die meisten T30-Anordnungen an Hauptverkehrsstraßen und ist Vorreiter bei diesem Thema. Berlin hat auf Initiative der SenUVK mehrere Anträge im Bundesrat gestellt, um mehr Tempo 30 in der Stadt zu ermöglichen, etwa zur erleichterten Anordnung im Umfeld von Schulen/Kitas an Hauptstraßen, zur flächenhaften Einführung von T30 als Zone auch auf Hauptstraßen und zur Prüfung, wie T30 als Regelgeschwindigkeit in der StVO festgelegt werden kann. Bisher gab es dafür keine Mehrheiten in der Länderkammer. Wir ordnen aber T30 an, wenn es die StVO zulässt: aus Luftreinhaltungsgründen, aus Lärmschutzgründen, aus Verkehrssicherheitsgründen, zudem vor Kitas, Schulen, Kliniken, sozialen Einrichtungen. Außerdem erarbeiten wir aktuell ein stadtweites Tag-und-Nacht-Konzept mit T30-Abschnitten im Rahmen des Lärmaktionsplans. Und wir setzen uns auch weiter auf Bundesebene für mehr T30 ein – insbesondere für eine Änderung der StVO, die das entscheidend erleichtern würde. Mehr liegt zu dem konkreten Anliegen der BVV Pankow hier nicht vor. Mit bestem Gruß