Prüfungsaufgaben Mathematik und Physik

a) die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte für das Fach Mathematik für die Zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss Typ 10A (bzw. Gesamtschule Grundkurs) und Hauptschulabschluss Typ 10B (bzw. Realschule bzw. Gesamtschule Erweiterungskurs) für den Haupttermin, den Nachtermin und alle eventuellen Zusatztermine sowie die Wintertermine der Abendrealschule (inkl. Nachtermin) der Jahre 2017, 2018 und 2019.
b) die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte für die Zentrale Klausur Mathematik für den Haupttermin und den Nachtermin des Jahres 2019.
c) die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte für die Fächer Mathematik und Physik für das Zentralabitur für den Haupttermin, den Nachtermin und alle eventuellen Zusatztermine, Wiederholungsprüfungen der Jahre 2017, 2018 und 2019. Bitte sowohl für die Gymnasien, beruflichen Gymnasien und Weiterbildungskollegs, Leistungskurs und Grundkurs, in Mathematik sowohl die Aufgaben für den GTR als auch den CAS-Rechner.

Falls Teile der Aufgaben noch nicht vorliegen, teilen Sie mir bitte den Zeitpunkt fest, ab dem sie vorliegen. Es genügt die digitale Form als pdf-Datei.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. August 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
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Arno Smeets
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arno Smeets
Betreff
Prüfungsaufgaben Mathematik und Physik [#165630]
Datum
31. August 2019 17:35
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte für das Fach Mathematik für die Zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss Typ 10A (bzw. Gesamtschule Grundkurs) und Hauptschulabschluss Typ 10B (bzw. Realschule bzw. Gesamtschule Erweiterungskurs) für den Haupttermin, den Nachtermin und alle eventuellen Zusatztermine sowie die Wintertermine der Abendrealschule (inkl. Nachtermin) der Jahre 2017, 2018 und 2019. b) die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte für die Zentrale Klausur Mathematik für den Haupttermin und den Nachtermin des Jahres 2019. c) die Prüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte für die Fächer Mathematik und Physik für das Zentralabitur für den Haupttermin, den Nachtermin und alle eventuellen Zusatztermine, Wiederholungsprüfungen der Jahre 2017, 2018 und 2019. Bitte sowohl für die Gymnasien, beruflichen Gymnasien und Weiterbildungskollegs, Leistungskurs und Grundkurs, in Mathematik sowohl die Aufgaben für den GTR als auch den CAS-Rechner. Falls Teile der Aufgaben noch nicht vorliegen, teilen Sie mir bitte den Zeitpunkt fest, ab dem sie vorliegen. Es genügt die digitale Form als pdf-Datei.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arno Smeets <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arno Smeets
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
31. August 2019 17:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Smeets, in dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archiv …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Prüfungsaufgaben Mathematik und Physik [#165630]
Datum
20. September 2019 09:28
Status
Warte auf Antwort

Verschlusssache Prüfung: Urheberrecht

Die Behörde untersagt offenbar die Veröffentlichung der Dokumente. Sie dürfen daher nicht veröffentlicht werden. Privatkopien für deine Mitschüler*innen und andere sind aber erlaubt!

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Sehr geehrter Herr Smeets, in dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archiv sowie ein Passwort, mit dem Sie dieses öffnen können. Hierin befinden sich dann die entsprechenden Aufgaben. Das Archiv ist bis zum 31.10.2019 herunterladbar. Über die Aufgaben des Berufskollegs erhalten Sie gesondert Nachricht. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würde, so wie für derartige Fälle geregelt, für Druck, Versand und Arbeitsaufwand eine Gebühr entsprechend der VerwGebO IFG NRW erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Arno Smeets
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Unterlagen. Die noch fehlenden Unterlagen des Berufskoll…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arno Smeets
Betreff
AW: Prüfungsaufgaben Mathematik und Physik [#165630]
Datum
20. September 2019 14:53
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Unterlagen. Die noch fehlenden Unterlagen des Berufskollegs haben Sie erwähnt, leider fehlen die ebenfalls angefragten Unterlagen von Physik noch, siehe Abschnitt c) meines Antrages. Bitte reichen Sie diese zeitnah nach. Mir würde die Kombination mit den Unterlagen des Berufskollegs ausreichen. Mit freundlichen Grüßen, Arno Smeets ... Mit freundlichen Grüßen Arno Smeets Anfragenr: 165630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Smeets, verzeihen Sie bitte das Versäumnis. https://membox.nrw.de/index.php/s/crDH1J2a9MD0G…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Prüfungsaufgaben Mathematik und Physik [#165630]
Datum
20. September 2019 15:02
Status
Warte auf Antwort

Verschlusssache Prüfung: Urheberrecht

Die Behörde untersagt offenbar die Veröffentlichung der Dokumente. Sie dürfen daher nicht veröffentlicht werden. Privatkopien für deine Mitschüler*innen und andere sind aber erlaubt!

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Sehr geehrter Herr Smeets, verzeihen Sie bitte das Versäumnis. https://membox.nrw.de/index.php/s/crDH1J2a9MD0GOc Gleiches Passwort. Ansonsten gilt natürlich: Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würde, so wie für derartige Fälle geregelt, für Druck, Versand und Arbeitsaufwand eine Gebühr entsprechend der VerwGebO IFG NRW erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Arno Smeets
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfungsaufgaben Mathematik und Physik“ …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arno Smeets
Betreff
AW: Prüfungsaufgaben Mathematik und Physik [#165630]
Datum
22. März 2020 08:12
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfungsaufgaben Mathematik und Physik“ vom 31.08.2019 (#165630) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 170 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 165630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165630
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
22. März 2020 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Smeets, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nor…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Prüfungsaufgaben Mathematik und Physik [#165630]
Datum
23. März 2020 13:49
Status
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Sehr geehrter Herr Smeets, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei den Abschlussprüfungen der unterschiedlichen Bildungsgänge der Berufskollegs gibt es ganz unterschiedliche Prüfungstypen (zum Beispiel Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht, FHR-Prüfungen, Abiturprüfungen). Auch innerhalb des gleichen Abschlusses, zum Beispiel des Abiturs, gibt es verschiedene Prüfungsvarianten. So beruht die Abiturprüfung im Bildungsgang FOS13 auf Aufgaben von einem (oder mehreren) Berufskollegs, die von der Schulaufsicht genehmigt werden. In den Bildungsgängen des Beruflichen Gymnasiums dagegen beruhen die Aufgabenvorschläge auf Materialien von durch die Schulaufsicht beauftragten Schulen, die aber im Anschluss von einer Aufgabenkommission bearbeitet werden. Je nach dem durch die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Verfahren haben verschiedene Akteure in unterschiedlichem Umfang Kenntnis über die jeweiligen Prüfungsaufgaben. Die Spannbreite reicht von der einzelnen Schule bzw. den einzelnen Prüfungsverbünden über die Bezirksregierungen und die Qualitäts- und Unterstützungsagentur QUA-LiS in Soest bis hin zum Ministerium für Schule und Bildung. Die Entwicklung von Prüfungsaufgaben dient in allen Fällen gleichermaßen dem Zweck der Prüfungsabwicklung an den konkreten Berufskollegs, an denen auch die jeweiligen Abschlüsse vergeben werden. Für die Berufskollegs selbst ist unstrittig, dass sie als Prüfungseinrichtungen im Sinne des IFG anzusehen sind (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/abschlu…). Durch die äußerst differenzierte Angebotsstruktur werden für unsere Berufskollegs jährlich ca. 8000 verschiedene Abschlussprüfungen benötigt. Dies ist ein absolutes Unikat im gesamten Schulsystem und stellt für das gesamte Aufgabenentwicklungssystem eine erhebliche Belastung dar. Dem wird auch dadurch Rechnung getragen, dass am Berufskolleg in bestimmten Fällen Abschlussprüfungen – ggf. geringfügig modifiziert – erneut verwendet werden können, sobald Sperrfristen abgelaufen sind. In diesen Fällen bleibt eine Geheimhaltung der Aufgaben erforderlich. Ein öffentlicher Informationsanspruch würde jegliche weitere Nutzung von Prüfungsmaterialien unmöglich machen und insofern künftige Prüfungsverfahren an den Berufskollegs erheblich beeinträchtigen bzw. behindern. Nach dem Rechtsgedanken des § 6 Satz 1 lit b) IFG i.V.m. dem nach § 2 Abs. 3 IFG offensichtlich bezweckten Schutz von Prüfungseinrichtungen (hier: Berufskollegs) und Schutz von Informationen, die auch zukünftig Gegenstand von Prüfungsverfahren sein werden, sind die Erwägungen für die Schulform Berufskolleg insgesamt als zutreffende Ausschlussgründe zu bewerten. Als unproblematisch ist dagegen die auch am Berufskolleg bestehende Möglichkeit anzusehen, über das Online-Angebot der Qualitäts- und Unterstützungsagentur QUA-LiS eine Auswahl neuerer Abiturprüfungsaufgaben einzusehen. Auf der Seite https://www.standardsicherung.schulmini… finden Sie unsere Prüfungsfächer. In diesem geschützten Bereich, zu dem Sie über die jeweilige Schulleitung Zugang erhalten können, bestehen auch keine copyright-Probleme. Mit freundlichen Grüßen