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PSPP-Verlusttragung - Wie wird die Nichtöffentlichkeit des zugrunde liegenden EZB-Beschlusses begründet?

Sehr geehrte Damen und Herren,

im PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss des Zweiten
Senats vom 18. Juli 2017 - 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15,
2 BvR 1651/15BVerfG, Rn. 23 wird auf einen unveröffentlichten
Beschluss der EZB zur gemeinsamen Verlusttragung verwiesen. Am 11. Mai 2021 haben
wir eine Anfrage an die EZB gestellt, in der wir um eine Übersendung
dieses Beschlusse baten. Mit Datum 7. Juli 2021 haben Sie (die EZB)
uns auf unsere Anfrage hin sehr ausführlich geantwortet, ohne jedoch
diesen Beschluss beizufügen. Auch unsere Anfrage an die Deutsche
Bundesbank führte zu keinem desbezüglich befriedigenden Ergebnis -
sie leitete die gleichlautende Anfrage an die EZB weiter.

Unsere konkreten Fragen in Anbetracht dieses Ergebnisses: Warum bzw. auf welcher Grundlage wird uns der
Beschluss nicht zugänglich gemacht? Können Sie uns die konkrete
Signatur, Bezeichnung und Datum dieses Beschlusses nennen? Wer bzw. welche Institutionen haben oder hatten Zugang zu dem Beschluss?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. September 2021
  • Frist
    23. September 2021
  • 0 Follower:innen
Dirk Meyer
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Europäische Zentralbank Details
Von
Dirk Meyer
Betreff
PSPP-Verlusttragung - Wie wird die Nichtöffentlichkeit des zugrunde liegenden EZB-Beschlusses begründet? [#227722]
Datum
2. September 2021 10:59
An
Europäische Zentralbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Sehr geehrte Damen und Herren, im PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juli 2017 - 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15BVerfG, Rn. 23 wird auf einen unveröffentlichten Beschluss der EZB zur gemeinsamen Verlusttragung verwiesen. Am 11. Mai 2021 haben wir eine Anfrage an die EZB gestellt, in der wir um eine Übersendung dieses Beschlusse baten. Mit Datum 7. Juli 2021 haben Sie (die EZB) uns auf unsere Anfrage hin sehr ausführlich geantwortet, ohne jedoch diesen Beschluss beizufügen. Auch unsere Anfrage an die Deutsche Bundesbank führte zu keinem desbezüglich befriedigenden Ergebnis - sie leitete die gleichlautende Anfrage an die EZB weiter. Unsere konkreten Fragen in Anbetracht dieses Ergebnisses: Warum bzw. auf welcher Grundlage wird uns der Beschluss nicht zugänglich gemacht? Können Sie uns die konkrete Signatur, Bezeichnung und Datum dieses Beschlusses nennen? Wer bzw. welche Institutionen haben oder hatten Zugang zu dem Beschluss?
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Meyer Anfragenr: 227722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227722/ Postanschrift Dirk Meyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Meyer
Europäische Zentralbank
PSPP-Verlusttragung - Wie wird die Nichtöffentlichkeit des zugrunde liegenden EZB-Beschlusses begründet? [#227722]
Von
Europäische Zentralbank
Via
Briefpost
Betreff
PSPP-Verlusttragung - Wie wird die Nichtöffentlichkeit des zugrunde liegenden EZB-Beschlusses begründet? [#227722]
Datum
3. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

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Europäische Zentralbank
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Meyer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie in Ihrer …
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
RE: PSPP-Verlusttragung - Wie wird die Nichtöffentlichkeit des zugrunde liegenden EZB-Beschlusses begründet? [#227722]
Datum
3. September 2021 18:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Meyer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie in Ihrer ursprünglichen Anfrage vom 11. Mai 2021 um Einsicht in den EZB-Beschluss zur Verlusttragung ersucht haben. Wir haben versucht, diesem Anliegen zu entsprechen, und haben Ihnen diesbezügliche zusätzliche Informationen bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass besagter EZB-Beschluss ein nicht öffentlicher Rechtsakt ist, den der EZB-Rat in dieser Form im Einklang mit den Transparenzrichtlinien der EZB verabschiedet hat. Diese Richtlinien regeln den Zugang zu vertraulichen Informationen. Im Sinne guter Unternehmensführung und guter Verwaltung weisen wir Sie darauf hin, dass Sie im Rahmen unseres Verfahrens für den Zugang der Öffentlichkeit zu EZB-Dokumenten einen Antrag auf Einsicht in das betreffende Dokument stellen können. Die Stabsstelle Compliance und Governance prüft dann auf Grundlage des Beschlusses EZB/2004/3<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02004D0003(01)-20150329> über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank, ob das Dokument unter Berücksichtigung der in Artikel 4 aufgeführten Ausnahmen offengelegt werden kann. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt]? [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] Deutsche [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]