PSPP-Verlusttragung - Wie wird die Nichtöffentlichkeit des zugrunde liegenden EZB-Beschlusses begründet?
Sehr geehrte Damen und Herren,
im PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss des Zweiten
Senats vom 18. Juli 2017 - 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15,
2 BvR 1651/15BVerfG, Rn. 23 wird auf einen unveröffentlichten
Beschluss der EZB zur gemeinsamen Verlusttragung verwiesen. Am 11. Mai 2021 haben
wir eine Anfrage an die EZB gestellt, in der wir um eine Übersendung
dieses Beschlusse baten. Mit Datum 7. Juli 2021 haben Sie (die EZB)
uns auf unsere Anfrage hin sehr ausführlich geantwortet, ohne jedoch
diesen Beschluss beizufügen. Auch unsere Anfrage an die Deutsche
Bundesbank führte zu keinem desbezüglich befriedigenden Ergebnis -
sie leitete die gleichlautende Anfrage an die EZB weiter.
Unsere konkreten Fragen in Anbetracht dieses Ergebnisses: Warum bzw. auf welcher Grundlage wird uns der
Beschluss nicht zugänglich gemacht? Können Sie uns die konkrete
Signatur, Bezeichnung und Datum dieses Beschlusses nennen? Wer bzw. welche Institutionen haben oder hatten Zugang zu dem Beschluss?
Anfrage abgelehnt
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Datum2. September 2021
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23. September 2021
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