🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Radioaktive Wolke

Denn Verlauf der radioaktive Wolke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Denn Verlauf der radioaktive Wolke D…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radioaktive Wolke [#279579]
Datum
23. Mai 2023 10:23
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Denn Verlauf der radioaktive Wolke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279579/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den A…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
23. Mai 2023 15:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist eingegangen und wird unter der Nummer PB2 - BfS - 07514/2023#0007 bearbeitet. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu drei Wochen dauern. In der Regel erhalten Sie eine Antwort deutlich schneller. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter https://www.bfs.de/DE/service/datenschutz/datenschutz.html. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Strahlenschutz
Ihre Anfrage beim BfS (07514/2023#0007) / Frage den Staat (279579) Anfragennr: 279579 Antrag nach dem IFG/UIG/VIG …
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihre Anfrage beim BfS (07514/2023#0007) / Frage den Staat (279579)
Datum
26. Mai 2023 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfragennr: 279579 Antrag nach dem IFG/UIG/VIG „Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Denn Verlauf der radioaktive Wolke“ Sehr << Antragsteller:in >> es gibt keine Anzeichen einer „radioaktiven Wolke“. Mitarbeiter*innen des BfS überprüfen die Messdaten verschiedener Messeinrichtungen in der Ukraine seit Beginn des Krieges kontinuierlich. Dafür stehen verschiedene Messeinrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft zur Verfügung. Vor allem in Gebieten, in denen Kampfhandlungen stattgefunden haben, gibt es zwar weniger verfügbare Messdaten. Ein grundsätzlicher Überblick über die radiologische Situation in der gesamten Ukraine ist aber gegeben. Zusätzlich zu den Messstationen in der Ukraine selbst überprüft das BfS auch Messdaten aus den benachbarten Ländern. In Deutschland misst das BfS mit seinem ODL-Messnetz<https://odlinfo.bfs.de> routinemäßig die natürliche Strahlenbelastung. Würde der gemessene Radioaktivitätspegel an einer Messstelle einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, würde automatisch eine Meldung ausgelöst. Auch die Spurenmessstelle auf dem Schauinsland bei Freiburg wird regelmäßig überwacht, genauso wie die Spurenmessstellen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Eine einzelne ukrainische Sonde südlich der Stadt Chmelnyzkyj zeigt seit dem 11. Mai minimal erhöhte Radioaktivitäts-Werte. Diese bewegen sich im natürlichen Schwankungsbereich und sind so gering, dass radiologische Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ausgeschlossen sind. Dass die in den Medien berichtete Explosion am 13. Mai damit zusammenhängt, ist schon wegen des zeitlichen Ablaufs sicher ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass die betroffene Sonde in der zur Ausbreitungsrichtung entgegengesetzten Richtung liegt. Für die geringe Erhöhung der Messwerte einer einzelnen Sonde kann es sehr viele verschiedene Gründe geben. Dazu gehören Wartungsarbeiten, Defekte und technische Fehler, lokale Begebenheiten vor Ort oder das Umstoßen der Sonde und eine dadurch entstehende leichte Messabweichung. Ob sich in dem Munitionslager, in dem die Explosion erfolgte, überhaupt Uranmunition befand, gilt als nicht gesichert. Selbst wenn bei der Explosion abgereichertes Uran freigesetzt worden sein sollte, wäre es nahezu unmöglich, dieses abgereicherte Uran – nach einem Transport über die Luft – mit einer Ortsdosisleistungs-Messsonde festzustellen. Das liegt daran, dass abgereichertes Uran so wenig Gamma-Strahlung abgibt, dass nur erhebliche Mengen von abgereichertem Uran zu einer Erhöhung der Ortsdosisleistung führen würden. Derartige Mengen an abgereichertem Uran können nicht über größere Strecken mit der Luft transportiert werden. Selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Freisetzung von abgereichertem Uran durch die Explosion wäre dies nur ein regionales Ereignis. Ein Transport dieser radioaktiven Stoffe bis nach Deutschland in gesundheitlich bedenklichem Umfang ist ausgeschlossen. Messwerte aus der Ukraine wie auch aus den Nachbarstaaten liefern keine Hinweise auf eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen. Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter www.bfs.de/ukraine<http://www.bfs.de/ukraine>. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen