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Radverkehrsnetz Berlin

Das Radverkehrsnetz Berlin hat gemäß Mobilitätsgesetz Vorrang bei allen Planungen und Maßnahmen. Ich verweise auf die Karte von SENUVK zur Fahrradwegweisung aus dem Jahr 2018:
https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radrouten/routen_beschildert.pdf

1) Gehört die Schildower Straße, wie auf der Karte dargestellt, als Ergänzungsroute zum Radverkehrsnetz Berlin? Falls nein, bitte ich um eine Begründung.

2) Gehört die Veltheimstraße zum Radverkehrsnetz Berlin? Entlang der Veltheimstraße verläuft der Berliner Mauerweg.

3) Welche Bedeutung hat die Beschilderung "R3" im Waldseeviertel?

4) Wie wird entschieden, ob eine Nebenstraße in das Radverkehrsnetz aufgenommen wird, oder wieder entfernt wird?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Michael Ortmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
Radverkehrsnetz Berlin [#219139]
Datum
24. April 2021 13:48
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Radverkehrsnetz Berlin hat gemäß Mobilitätsgesetz Vorrang bei allen Planungen und Maßnahmen. Ich verweise auf die Karte von SENUVK zur Fahrradwegweisung aus dem Jahr 2018: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radrouten/routen_beschildert.pdf 1) Gehört die Schildower Straße, wie auf der Karte dargestellt, als Ergänzungsroute zum Radverkehrsnetz Berlin? Falls nein, bitte ich um eine Begründung. 2) Gehört die Veltheimstraße zum Radverkehrsnetz Berlin? Entlang der Veltheimstraße verläuft der Berliner Mauerweg. 3) Welche Bedeutung hat die Beschilderung "R3" im Waldseeviertel? 4) Wie wird entschieden, ob eine Nebenstraße in das Radverkehrsnetz aufgenommen wird, oder wieder entfernt wird?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann Anfragenr: 219139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219139/ Postanschrift Michael Ortmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann
Michael Ortmann
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radverkehrsnetz Berlin“ vom 24.04.2021 (#219139…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
AW: Radverkehrsnetz Berlin [#219139]
Datum
28. Mai 2021 16:59
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radverkehrsnetz Berlin“ vom 24.04.2021 (#219139) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann Anfragenr: 219139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219139/
Michael Ortmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radverkehrsnetz Berlin“ vom 24.04.2021 (#21913…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
AW: Radverkehrsnetz Berlin [#219139]
Datum
25. November 2021 10:46
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radverkehrsnetz Berlin“ vom 24.04.2021 (#219139) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die kürzlich erfolgte offizielle Veröffentlichung des Radverkehrsnetzes, siehe https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radverkehrsnetz/ . Es scheint mir, dass sich meine Anfrage nach IFG dadurch leicht beantworten lässt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann Anfragenr: 219139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219139/
Michael Ortmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radverkehrsnetz Berlin“ vom 24.04.2021 (#21913…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
AW: Radverkehrsnetz Berlin [#219139]
Datum
25. November 2021 10:46
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radverkehrsnetz Berlin“ vom 24.04.2021 (#219139) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann Anfragenr: 219139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219139/

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Ortmann, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. April 2021. Da zu diesem Zeitpunkt die Erarbeitun…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
IFG-Anfrage Radverkehrsnetz Berlin [#219139]
Datum
2. Dezember 2021 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
1,0 KB
PictureDeviceIndependentBitmap2.jpg
1,0 KB
PictureDeviceIndependentBitmap3.jpg
5,9 KB


Sehr geehrter Herr Ortmann, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. April 2021. Da zu diesem Zeitpunkt die Erarbeitung des Radverkehrsplans sowie des Radverkehrsnetzes noch nicht abgeschlossen war, kann ich Ihre Anfrage erst jetzt beantworten. 1) Gehört die Schildower Straße, wie auf der Karte dargestellt, als Ergänzungsroute zum Radverkehrsnetz Berlin? Falls nein, bitte ich um eine Begründung. Ja, die Schildower Straße gehört zum Ergänzungsnetz. 2) Gehört die Veltheimstraße zum Radverkehrsnetz Berlin? Entlang der Veltheimstraße verläuft der Berliner Mauerweg. Auch die Veltheimstraße gehört zum Radverkehrsnetz, und zwar in ganzer Länge zum Ergänzungsnetz. 3) Welche Bedeutung hat die Beschilderung "R3" im Waldseeviertel? Bei der Beschilderung "R3" im Waldseeviertel handelt es sich um eine Routenbeschilderung des Bezirkes Reinickendorf. Diese Beschilderung erfolgte unabhängig vom Radverkehrsplan/Radverkehrsnetz in eigener Zuständigkeit des Bezirkes. 4) Wie wird entschieden, ob eine Nebenstraße in das Radverkehrsnetz aufgenommen wird, oder wieder entfernt wird? Das Radverkehrsnetz Berlin wurde angelehnt an die Vorgaben der "Richtlinien für integrierte Netzentwicklung (RIN 2008)" entwickelt. Dabei wurden Orte bestimmter Hierarchiestufen (Oberzentren, Mittelzentren, Zentrenbereiche, Hauptzentren, Arbeits- und Bildungsplätze, Anbindung Regionalbahnhöfe) miteinander verbunden. Daraus wurden das Vorrangnetz und das Ergänzungsnetz gebildet. Das Radverkehrsnetz Berlin ist Teil eines planerischen Konzepts. Dieses Konzept stellt keine verbindliche, konkrete Planung dar, so dass im aktuellen Netzplan ggf. auch Trassen / Verbindungen enthalten sein könnten, die so nicht umsetzbar und derzeit durch Radfahrende auch nicht nutzbar sind. Die Detailplanung erfolgt bei der einzelnen Maßnahmenplanung. Das Netz ist ein "lebender Organismus", der im Laufe der Planungen und der Realisierung des Netzes immer wieder angepasst werden wird. Dafür wird ein Netzänderungsverfahren entwickelt, um sicher zu gehen, dass Änderungen nach möglichst objektiven Kriterien vorgenommen werden. Weitere Informationen zum Radverkehrsplan sowie die Möglichkeit des Downloads finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/radverkehrsplan/ Weitere Informationen zum Radverkehrsnetz Berlin sowie die Möglichkeit des Downloads finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radverkehrsnetz/ Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]> <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>