Radwegeplanung für die Brunnenstraße

Die Radwegeplanung für die Brunnenstraße, erwähnt in der öffentlichen Niederschrift vom 14.03.2019 des Bezirksausschuss Alhausen.

Zitat:
"Auf Bitten der Stadt habe der Kreis nun eine Radwegeplanung erstellt, die seit wenigen Tagen der Verwaltung vorliege. Diese sei hinsichtlich vieler Detailfragen zu prüfen und in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bau, Straßen und Umwelt vorzustellen. Im Übrigen hoffe man auf eine schnelle Realisierung durch den Kreis."

https://bad-driburg.rim.gkdpb.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTl-k_fPacefMu3InBeyLye7sPRqyjh3t4fl2nLshfEf/Oeffentliche_Niederschrift_Bezirksausschuss_Alhausen_14.03.2019.pdf

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radwegeplanung für die Brunnenstraße [#165256]
Datum
27. August 2019 14:07
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Radwegeplanung für die Brunnenstraße, erwähnt in der öffentlichen Niederschrift vom 14.03.2019 des Bezirksausschuss Alhausen. Zitat: "Auf Bitten der Stadt habe der Kreis nun eine Radwegeplanung erstellt, die seit wenigen Tagen der Verwaltung vorliege. Diese sei hinsichtlich vieler Detailfragen zu prüfen und in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bau, Straßen und Umwelt vorzustellen. Im Übrigen hoffe man auf eine schnelle Realisierung durch den Kreis." https://bad-driburg.rim.gkdpb.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTl-k_fPacefMu3InBeyLye7sPRqyjh3t4fl2nLshfEf/Oeffentliche_Niederschrift_Bezirksausschuss_Alhausen_14.03.2019.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Kommunalverwaltung Bad Driburg
Hallo Antragsteller/in wie sie richtig zitiert haben, ist das eine Planung des Kreises. Somit kann ich nicht darü…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
WG: Radwegeplanung für die Brunnenstraße [#165256]
Datum
28. August 2019 15:41
Status
Warte auf Antwort
Hallo Antragsteller/in wie sie richtig zitiert haben, ist das eine Planung des Kreises. Somit kann ich nicht darüber verfügen. Bitte wenden an den Kreis Höxter. Mit freundlichen Grüßen