Rahmenverträge

Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188102]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188102
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen de…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20
Datum
8. Juni 2020 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 5. Juni 2020 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Sie bitten um Zusendung einer "Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen)". In Ihrer E-Mail bitten Sie zudem um Mitteilung, ob und in welcher Höhe für die Übermittlung der Informationen Kosten anfallen. Für die Übermittlung von Informationen werden nach § 10 Abs. 1 IFG Gebühren und Auslagen erhoben. Diese richten sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Nach dem Gesetz sind Behörden verpflichtet, Gebühren zu erheben. Von einer Gebührenerhebung kann nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn lediglich eine einfache Auskunft erteilt wird. In der Gesetzesbegründung zu § 10 IFG (Bundestagsdrucksache 15/4493, S. 16) wird ausgeführt, dass einfache Auskünfte insbesondere mündliche Auskünfte ohne Rechercheaufwand sind. Die Erteilung der Auskunft kann demnach nur dann gebührenfrei ergehen, wenn der Verwaltung dadurch kein oder nur ein sehr geringer Aufwand entsteht. Nach einer ersten Einschätzung der für die betreffenden Rahmenverträge zuständigen Fachbereiche der BImA entstünde für die Zusammenstellung der erforderlichen Daten für die von Ihnen gewünschte Übersicht ein Verwaltungsaufwand von mehr als einem Arbeitstag. Anhand dieser Einschätzung gehe ich derzeit davon aus, dass eine Gebühr nach Nr. 1.2 des Gebührenverzeichnisses in Höhe von etwa 60,00 bis 100,00 Euro zu erheben wäre. Aus Ihrer E-Mail geht nicht hervor, welche Art von Informationen zu den Rahmenverträgen in der Übersicht enthalten sein sollen. Sofern die Übersicht auch Informationen zu den jeweiligen Vertragspartnern enthalten soll, könnten diese ggf. ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben. In diesem Fall wäre den Dritten nach § 8 Abs. 1 IFG schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Hierdurch entstünde weiterer gebührenpflichtiger Verwaltungsaufwand. Nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG müssten Sie Ihren Antrag auch begründen. Sollten Sie Angaben zu den Vertragspartnern wünschen, bitte ich um Mitteilung. Wegen des für die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages entstehenden Verwaltungsaufwandes und der deswegen zu erhebenden Gebühren sowie wegen der möglichen Betroffenheit Dritter muss ich Sie bitten, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit ich über Ihren Antrag mit einem förmlichen Bescheid entscheiden kann. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr IFG-Antrag vom 30.04.2020 / Ihre Rückfrage vom 28.05.2020 - Az.: VORE.O1018-21/20 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 30.04.2020 / Ihre Rückfrage vom 28.05.2020 - Az.: VORE.O1018-21/20
Datum
8. Juni 2020 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf meine letzte E-Mail vom 26. Mai 2020 sowie Ihre diesbezügliche Rückfrage vom 28. Mai 2020 übersende ich Ihnen den seinerzeitigen Entwurf für ein Spartenkonzept der Sparte Informationstechnik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Wenngleich auch einige Inhalte faktisch umgesetzt worden sind, wurde dieser Entwurf nicht abgeschlossen bzw. formell in Kraft gesetzt. Die Veröffentlichung einer IT-Strategie der BImA ist für das Jahr 2021 zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 30.04.2020 / Ihre Rückfrage vom 28.05.2020 - Az.: VORE.O1018-21/20 [#188102] Sehr geehrteAn…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 30.04.2020 / Ihre Rückfrage vom 28.05.2020 - Az.: VORE.O1018-21/20 [#188102]
Datum
8. Juni 2020 20:37
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für die Übersendung des Entwurfs einer IT-Strategie. Erlauben Sie mir eine letzte Nachfrage zu diesem Thema: Wurde die IT-Strategie damals allein in Ihrem Hause erarbeitet oder wurde damals externe Unterstützung genutzt für die Erstellung. Und wie schaut dies bei der nunmehrigen Erarbeitung der IT-Strategie aus? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188102
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 30.04.2020 / Ihre Rückfrage vom 28.05.2020 - Az.: VORE.O1018-21/20 [#188102] Sehr geehrteAn…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 30.04.2020 / Ihre Rückfrage vom 28.05.2020 - Az.: VORE.O1018-21/20 [#188102]
Datum
8. Juni 2020 20:45
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Die Beteiligung Dritter ist an dieser Stelle nicht erforderlich. Ich möchte derzeit nicht die Vertragspartner wissen, sondern lediglich die Benennung der Rahmenverträge und das Thema. Nachdem Ihre Behörde zur Ausschreibung solcher Verträge verpflichtet ist, sind diese Informationen bereits grundsätzlich öffentlich (gewesen) und unterliegen nicht dem Geschäftsgeheimnis. Ich darf inhaltlich an meine Anfrage erinnern: "Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen)" Ich denke, dass damit eine hinreichende Abgrenzung erfolgt ist. Dabei geht es mir um den Inhalt des Rahmenvertrages (bsp. "Schulungen im Bereich SAP") und die Laufzeit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188102
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102]
Datum
9. Juni 2020 08:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Konkretisierung Ihres Anliegens. Da für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes Gebühren zu erheben sein werden, bitte ich Sie nochmals um die Übermittlung Ihrer Postanschrift, damit wir die von Ihnen erbetenen Daten erheben können und ich Ihnen den zu erlassenden Bescheid ordnungsgemäß zustellen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102] Sehr geehrteAntragsteller/in ich sehe in eine…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102]
Datum
14. Juni 2020 00:54
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich sehe in einer geordneten Verwaltung keinen Aufwand. Ich gehe davon aus, dass Ihre Digitialisierungsmaßnahmen auch den Vergabebereich und damit die Erfassung der Verträge beinhaltet haben. Anders lassen sich solche Verträge nicht überwachen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188102
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
AW: Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102] Sehr geehrteAntragsteller/in als Behörde sind…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102]
Datum
15. Juni 2020 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in als Behörde sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, für die Erteilung von Auskünften Gebühren zu erheben, soweit es sich nicht um einfache Auskünfte handelt. Nach der Gesetzesbegründung zum IFG sind einfache Auskünfte insbesondere solche, die mündlich und ohne Rechercheaufwand erteilt werden können. Wie Sie zudem dem 6. Tätigkeitsbericht des BfDI zur Informationsfreiheit (vgl. dort S. 35) entnehmen können, wird als untere Schwelle der Gebührenpflicht eine Bearbeitungsdauer von 30 Minuten angenommen. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage in weniger als 30 Minuten ist nicht möglich, sodass hierfür Gebühren festzusetzen sein werden. Ein Bescheid, mit dem Gebühren festgesetzt werden, muss ordnungsgemäß zugestellt werden. Dies ist derzeit nur auf dem Postwege möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Antrag nur unter der Voraussetzung beantworten können, dass Sie uns Ihre Postanschrift mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102] Sehr geehrteAntragsteller/in eigentlich gehe …
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102]
Datum
20. Juni 2020 10:15
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in eigentlich gehe ich davon aus, dass eine Frage nach einer Übersicht über die bestehenden Rahmenverträge keinen Rechercheaufwand benötigen, da diese zentral geführt und gepflegt werden. Ausweilich Ihrer Behördenorganisation (https://www.bundesimmobilien.de/89297/organisation) haben Sie einen zentralen Einkaufsbereich, der üblicher Weise gerade bei solchen Verträgen für das Vertragsmanagement verantwortlich zeichnet. Mich interessieren an dieser Stelle keine Details zu den Rahmenverträgen Ihrer Behörde, sondern mir ist eine einfache Titulierung der derzeit aktuellen Rahmenverträge vollkommen ausreichen (wenn hier noch die Laufzeit mit berücksichtigt würde, wäre dies optimal). Nach alledem handelt es sich um eine einfache Auskunft aus meiner Sicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188102/
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Automatische Antwort: Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102]  Sehr geehrteAntragsteller…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Automatische Antwort: Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102]
Datum
20. Juni 2020 10:15
Status
Warte auf Antwort
 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie kann vor dem 23.06.2020 nicht gelesen oder bearbeitet werden; Ihre E-Mail wird auch nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen können Sie die E-Mail an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> senden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
AW: Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für …
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102]
Datum
23. Juni 2020 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Rückfrage zu Ihrem IFG-Antrag. Diesbezüglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen begehrten Informationen zwar selbstverständlich bei der BImA vorliegen und ordnungsgemäß gepflegt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Informationen auch so gespeichert sind, dass sie Ihnen ohne weiteren Verwaltungsaufwand zur Verfügung gestellt werden können. Die vorhandenen Informationen liegen in verschiedenen Fachbereichen der BImA vor und müssten zunächst noch so aufbereitet werden, dass Ihrem Begehren antragsgemäß entsprochen werden kann. Zudem hat in jedem Fall eine Prüfung zu erfolgen, ob von Ihrem Antrag ggf. die Interessen Dritter berührt werden. Ich weise Sie daher darauf hin, dass die Bearbeitung Ihres Antrages nur unter der Voraussetzung fortgeführt werden kann, dass Sie uns Ihre Postanschrift mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rahmenverträge“ [#188102] [#188102]
Datum
24. Juni 2020 19:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188102/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Bundesanstalt hat bestätigt, dass die Daten über den Zentralen Einkauf gepflegt werden. Die reine Extraierung der Überschriften ist kein Aufwand und berührt auch keine Interesse Dritter. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 188102.pdf - 2020-06-08_2-2013-04-30SpartenstrategieIT.pdf Anfragenr: 188102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188102/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Juni 2020 11:55
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
455,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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AW: Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102] Sehr << Anrede >> hiermit schränk…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 05.06.2020 - Az.: VORE.O1018-28/20 [#188102]
Datum
21. März 2021 09:53
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> hiermit schränke ich meine Anfrage ein auf die Verträge, die durch die Stabsstelle Einkauf geführt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188102/