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Recherche Entwässerung Baugebiete in Hochstetten-Dhaun

Wie und wohin werden Regen und Schmutzwasser folgender Baugebiete in 55606 Hochstetten-Dhaun ( VG- Kirner-Land ) abgeleitet.
B.Plan 9.0 Zwischen Nahe und Bundesbahn Rechtskraft : 09.02.1973
B.Plan 14.00 Im Ameisacker, Aufm Lauer Rechtskraft : 09.12.1994
B.Plan 28.00 Im Scheibeling und Auf der Blattkaul Rechtskraft : 30.07. 2010

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. April 2024
  • Frist
    28. Mai 2024
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Klaus-Dieter Watzig
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie und wohin werden Regen und Schmut…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Klaus-Dieter Watzig
Betreff
Recherche Entwässerung Baugebiete in Hochstetten-Dhaun [#307529]
Datum
26. April 2024 12:05
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie und wohin werden Regen und Schmutzwasser folgender Baugebiete in 55606 Hochstetten-Dhaun ( VG- Kirner-Land ) abgeleitet. B.Plan 9.0 Zwischen Nahe und Bundesbahn Rechtskraft : 09.02.1973 B.Plan 14.00 Im Ameisacker, Aufm Lauer Rechtskraft : 09.12.1994 B.Plan 28.00 Im Scheibeling und Auf der Blattkaul Rechtskraft : 30.07. 2010
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus-Dieter Watzig Anfragenr: 307529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307529/ Postanschrift Klaus-Dieter Watzig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus-Dieter Watzig
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Watzig, vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns zur Beantwortung zugeleitet wurde. Hierzu wird z…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Recherche Entwässerung Baugebiete in Hochstetten-Dhaun [#307529] (Ticket: DP02-54396)
Datum
29. April 2024 16:53
Status
Sehr geehrter Herr Watzig, vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns zur Beantwortung zugeleitet wurde. Hierzu wird zunächst darauf verwiesen, dass nach dem Grundgesetz der Vollzug in der Wasserwirtschaft (auch Ableitung von Regen und Schmutzwasser) und die Bauleitplanung eine alleinige Aufgabe der Länder bzw. Kommunen darstellt. Die Bundesregierung hat keinerlei Informationen über Beschlüsse der Länder oder Kommunen zu den genannten Themenbereichen vorliegen. Dies gilt auch für die Entscheidung der Gemeinde, wie eine Kanalisation und die Regenwasserableitung gestaltet wird. Auch liegen uns hierzu keine Pläne vor, noch können wir diese einfordern. Der Bund ist hier auch nicht Aufsichtsbehörde der Länder oder Kommunen und kann damit auf diese einwirken. Von hier aus können Ihnen daher keinerlei Information zur Verfügung gestellt werden. Dies vorausgeschickt richtet sich Ihre Anfrage nach UIG/IFG/VIG leider an die falsche Behörde. Auch wenn Sie auf die verschiedenen IFG/UIG/VIG Regelungen verweisen, um an diese Informationen zu gelangen, erlaube ich mir daher, Ihre Anfrage als einfache Bügeranfrage zu betrachten. Sollten Sie allerdings darauf bestehen wollen, dass Ihre Anfrage unter den IFG/UIG/VIG Vorgaben behandelt wird, würde die Antwort ebenfalls lauten, dass keine Informationen bei den Bundesbehörden vorliegen. Allerdings würde hierdurch ein formaler Rechtsakt einschl. Bescheid erforderlich, der einen hohen Verwaltungsaufwand und Kosten auslösen würde und angesichts der zu erwartenden Antwort nicht zwingend notwendig wäre. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass Ihre Anfrage zunächst als Bürgeranfrage gewertet wird. Sollten Sie jedoch auf einer formale Antwort bestehen, können Sie uns dies jederzeit gerne wissen lassen. Da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an behördenexterne Dritte widersprochen haben, wird empfohlen, sich mit der Anfrage erneut an die zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz (Landkreis, Gemeinde) zu wenden und die entsprechenden Unterlagen dort anzufordern. Wir hoffen, Ihnen mit den Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Klaus-Dieter Watzig
Guten Tag, danke für ihre Antwort. Ich kann das nicht verstehen, in Hochstetten-Dhaun wird die Natur zerstört und …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Klaus-Dieter Watzig
Betreff
AW: WG: Recherche Entwässerung Baugebiete in Hochstetten-Dhaun [#307529] (Ticket: DP02-54396) [#307529]
Datum
6. Mai 2024 11:56
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für ihre Antwort. Ich kann das nicht verstehen, in Hochstetten-Dhaun wird die Natur zerstört und der einzige der Auskunft geben kann ist der Verursacher. Für das Baugebiet Aufm Lauer, Im Ameisacker wurde der Kanal als Trennsystem gebaut. Schaut man auf den Kanallageplan wird das Schmutzwasser in das Regenüberlaufbauwerk, das eigens für die Baugebiete oberhalb der Bundesstraße 41 gebaut wurde, eingeleitet. Das ergibt keinen Sinn . Ich habe solche ;; Behälter " 30 Jahre lang gebaut, aber Schmutzwasser wurde dort nie eingeleitet. Stattdessen wurde das Industriegebiet erweitert was eigentlich einen Mischwasserkanal hatte. Und zum guten Schluss wurde für das Baugebiet ,, Im Scheiberling " ein Regenüberlaufbauwerk hegestellt das auf einer Biotopkatasterfläche liegt. Des weiteren wurden Naturschutzflächen gerodet oder überbaut. Im LANIS findet man die Flächen gar nicht mehr, und von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach erhalte ich die gleiche Antwort wie von Ihnen das dies Sache der VG Kirn-Land sei. Von der VG erhält man keine Antwort. Wie kann ich hier vorgehen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen Für ihre Bemühungen vielen Dank Klaus-Dieter Watzig Anfragenr: 307529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307529/ Postanschrift Klaus-Dieter Watzig << Adresse entfernt >>