Sehr geehrter Herr Watzig,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns zur Beantwortung zugeleitet wurde. Hierzu wird zunächst darauf verwiesen, dass nach dem Grundgesetz der Vollzug in der Wasserwirtschaft (auch Ableitung von Regen und Schmutzwasser) und die Bauleitplanung eine alleinige Aufgabe der Länder bzw. Kommunen darstellt. Die Bundesregierung hat keinerlei Informationen über Beschlüsse der Länder oder Kommunen zu den genannten Themenbereichen vorliegen. Dies gilt auch für die Entscheidung der Gemeinde, wie eine Kanalisation und die Regenwasserableitung gestaltet wird. Auch liegen uns hierzu keine Pläne vor, noch können wir diese einfordern. Der Bund ist hier auch nicht Aufsichtsbehörde der Länder oder Kommunen und kann damit auf diese einwirken. Von hier aus können Ihnen daher keinerlei Information zur Verfügung gestellt werden.
Dies vorausgeschickt richtet sich Ihre Anfrage nach UIG/IFG/VIG leider an die falsche Behörde. Auch wenn Sie auf die verschiedenen IFG/UIG/VIG Regelungen verweisen, um an diese Informationen zu gelangen, erlaube ich mir daher, Ihre Anfrage als einfache Bügeranfrage zu betrachten. Sollten Sie allerdings darauf bestehen wollen, dass Ihre Anfrage unter den IFG/UIG/VIG Vorgaben behandelt wird, würde die Antwort ebenfalls lauten, dass keine Informationen bei den Bundesbehörden vorliegen. Allerdings würde hierdurch ein formaler Rechtsakt einschl. Bescheid erforderlich, der einen hohen Verwaltungsaufwand und Kosten auslösen würde und angesichts der zu erwartenden Antwort nicht zwingend notwendig wäre. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass Ihre Anfrage zunächst als Bürgeranfrage gewertet wird. Sollten Sie jedoch auf einer formale Antwort bestehen, können Sie uns dies jederzeit gerne wissen lassen.
Da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an behördenexterne Dritte widersprochen haben, wird empfohlen, sich mit der Anfrage erneut an die zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz (Landkreis, Gemeinde) zu wenden und die entsprechenden Unterlagen dort anzufordern.
Wir hoffen, Ihnen mit den Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen