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Rechnungen der Kanzlei Heinemann & Partner Rechtsanwälte für das "Gutachten zum Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken"

Bitte senden Sie mir die Rechnungen zu die Ihnen die Kanzlei Heinemann & Partner Rechtsanwälte für das Gutachten "Gutachten zum Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken" berechnet hat.

https://www.bmu.de/download/kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung/

Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2018
  • Frist
    19. Januar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechnungen der Kanzlei Heinemann & Partner Rechtsanwälte für das "Gutachten zum Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken" [#35231]
Datum
18. Dezember 2018 12:54
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Rechnungen zu die Ihnen die Kanzlei Heinemann & Partner Rechtsanwälte für das Gutachten "Gutachten zum Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken" berechnet hat. https://www.bmu.de/download/kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung/ Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre u.a. Anfrage vom 18.12.2018, die mir zur Beantwortung zugele…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Rechnungen der Kanzlei Heinemann & Partner Rechtsanwälte für das "Gutachten zum Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken" [#35231]
Datum
3. Januar 2019 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre u.a. Anfrage vom 18.12.2018, die mir zur Beantwortung zugeleitet wurde. Das "Gutachten zum Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken" wurde im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vergebenen Forschungsvorhabens erstellt, welches noch nicht abgeschlossen ist. Im Rahmen des Vorhabens liegen bisher 2 Teilrechnungen vor. Die Rechnungsbeträge bilden allerdings nur grob die Kosten des eigentlichen Gutachtenentwurfs ab, da auch Kosten für Projekttreffen, Telefonkonferenzen und Abstimmungen mit dem Auftraggeber abgerechnet - jedoch nicht separat ausgewiesen - wurden. Könnte ich Ihrem Anliegen mit einer Auskunft über die dem Gutachten zurechenbaren Kosten möglicherweise besser entgegen kommen? Bitte geben Sie mir hierzu eine kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> ja bitte nennen Sie mir die Kosten die dem Gut…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechnungen der Kanzlei Heinemann & Partner Rechtsanwälte für das "Gutachten zum Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken" [#35231]
Datum
9. Januar 2019 13:50
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> ja bitte nennen Sie mir die Kosten die dem Gutachten zugerechnet werden können. Mich würden insbesondere die Honorate interessieren die die Autoren erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in für das veröffentlichte Gutachten "Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit d…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Rechnungen der Kanzlei Heinemann & Partner Rechtsanwälte für das "Gutachten zum Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken" [#35231]
Datum
16. Januar 2019 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für das veröffentlichte Gutachten "Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken" wurden dem BMU durch die Bietergemeinschaft Honorare in Höhe von insgesamt 166.000,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Enthalten sind darin der Aufwand für die Erarbeitung eines Gutachtenentwurfs sowie umfangreiche Abstimmungen mit dem BMU sowie diesbezügliche Überarbeitungen. Reisekosten sowie Honorare für das dem Gesamtvorhaben zuzurechnende Auftakttreffen sind in o.g. Betrag nicht enthalten. Mit freundlichen Grüßen