Rechtliche Basis für aktive Maßnahmen zum Abhalten von ÖPNV-Nutzern
Das Bezirksamt Reinickendorf führt aktive Maßnahmen zur Abschreckung von ÖPNV-Nutzern an S-Bahnhöfen durch. Hintergrund ist die Verbesserung der Parkplatzsituation für Anwohner, die Ihre KFZ nicht auf den eigenen Grundstücken parken möchten. Dazu wurde um S-Bahnhöfe eine Parkzone eingerichtet, die Pendler n den Zugang zu den Bahnhöfen verwehrt. (Seit 03/2019 S-Frohnau und S-Hermsdorf)
In der Stellungnahme des Bezirkes vom 13.09.2019 heißt es:
[...Anlaß für die Einrichtung der Kurzzeitparkzone war unter anderem, dass es für Pendler, die vom PKW auf die S-Bahn umsteigen, unattraktiver wird, den S-Bahnhof Hermsdorf anzusteuern und die dortigen Parkplätze zu Lasten der Anwohner zu blockieren.]
Kathrin Schulze-Berndt über Bernd Schmieden, BauBiKu AVS L.
In wie weit ist so eine Benachteiligung des ÖPNV-Verkehrs und damit die aktive Förderung des MIV in die Innenstadt durch Beschlüsse des Senates und des Bezirksamtes rechtlich abgesichert?
In wie weit entspricht diese Maßnahme des Bezirkes den Klimaschutzzielen und dem Verkehrskonzept der Stadt Berlin?
Sind in Berlin weitere Maßnahmen zur aktiven Minderung der Zahlen von ÖPNV-Nutzern geplant und wenn ja mit welchem Zweck?
Sollten die benannten Maßnahmen nicht den Vorstellungen und Zielen des Senates entsprechen, werden diese zurückgenommen und wenn bis wann?
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. November 2019
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13. Dezember 2019
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