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Rechtliche Basis für aktive Maßnahmen zum Abhalten von ÖPNV-Nutzern

Das Bezirksamt Reinickendorf führt aktive Maßnahmen zur Abschreckung von ÖPNV-Nutzern an S-Bahnhöfen durch. Hintergrund ist die Verbesserung der Parkplatzsituation für Anwohner, die Ihre KFZ nicht auf den eigenen Grundstücken parken möchten. Dazu wurde um S-Bahnhöfe eine Parkzone eingerichtet, die Pendler n den Zugang zu den Bahnhöfen verwehrt. (Seit 03/2019 S-Frohnau und S-Hermsdorf)
In der Stellungnahme des Bezirkes vom 13.09.2019 heißt es:
[...Anlaß für die Einrichtung der Kurzzeitparkzone war unter anderem, dass es für Pendler, die vom PKW auf die S-Bahn umsteigen, unattraktiver wird, den S-Bahnhof Hermsdorf anzusteuern und die dortigen Parkplätze zu Lasten der Anwohner zu blockieren.]
Kathrin Schulze-Berndt über Bernd Schmieden, BauBiKu AVS L.

In wie weit ist so eine Benachteiligung des ÖPNV-Verkehrs und damit die aktive Förderung des MIV in die Innenstadt durch Beschlüsse des Senates und des Bezirksamtes rechtlich abgesichert?
In wie weit entspricht diese Maßnahme des Bezirkes den Klimaschutzzielen und dem Verkehrskonzept der Stadt Berlin?

Sind in Berlin weitere Maßnahmen zur aktiven Minderung der Zahlen von ÖPNV-Nutzern geplant und wenn ja mit welchem Zweck?

Sollten die benannten Maßnahmen nicht den Vorstellungen und Zielen des Senates entsprechen, werden diese zurückgenommen und wenn bis wann?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
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Betreff
Rechtliche Basis für aktive Maßnahmen zum Abhalten von ÖPNV-Nutzern [#170149]
Datum
10. November 2019 09:48
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bezirksamt Reinickendorf führt aktive Maßnahmen zur Abschreckung von ÖPNV-Nutzern an S-Bahnhöfen durch. Hintergrund ist die Verbesserung der Parkplatzsituation für Anwohner, die Ihre KFZ nicht auf den eigenen Grundstücken parken möchten. Dazu wurde um S-Bahnhöfe eine Parkzone eingerichtet, die Pendler n den Zugang zu den Bahnhöfen verwehrt. (Seit 03/2019 S-Frohnau und S-Hermsdorf) In der Stellungnahme des Bezirkes vom 13.09.2019 heißt es: [...Anlaß für die Einrichtung der Kurzzeitparkzone war unter anderem, dass es für Pendler, die vom PKW auf die S-Bahn umsteigen, unattraktiver wird, den S-Bahnhof Hermsdorf anzusteuern und die dortigen Parkplätze zu Lasten der Anwohner zu blockieren.] Kathrin Schulze-Berndt über Bernd Schmieden, BauBiKu AVS L. In wie weit ist so eine Benachteiligung des ÖPNV-Verkehrs und damit die aktive Förderung des MIV in die Innenstadt durch Beschlüsse des Senates und des Bezirksamtes rechtlich abgesichert? In wie weit entspricht diese Maßnahme des Bezirkes den Klimaschutzzielen und dem Verkehrskonzept der Stadt Berlin? Sind in Berlin weitere Maßnahmen zur aktiven Minderung der Zahlen von ÖPNV-Nutzern geplant und wenn ja mit welchem Zweck? Sollten die benannten Maßnahmen nicht den Vorstellungen und Zielen des Senates entsprechen, werden diese zurückgenommen und wenn bis wann?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht betreffend der neuen Parkordnung im Bereich der S…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Rechtliche Basis für aktive Maßnahmen zum Abhalten von ÖPNV-Nutzern
Datum
12. November 2019 12:34
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
631 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht betreffend der neuen Parkordnung im Bereich der S-Bahnhöfe Hermsdorf und Frohnau im Bezirk Berlin-Reinickendorf. Für den ruhenden Verkehr liegt die Zuständigkeit nicht bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sondern bei den Bezirksämtern (entsprechend der Festlegung in der Nummer 2b des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben ZustKatOrd als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz ASOG): Die Bezirke treffen hier eigenverantwortliche Regelungen. Dort wurden auch straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Zusammenhang mit den Parkordnungen erteilt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen deshalb direkt an das Bezirksamt Reinickendorf, Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle, Lübener Weg 26, 13407 Berlin (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen