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Rechtliche Grundlage der Tesla-Großveranstaltung" Gigafactory County Fair" am 9.10.2021 im Wasserschutzgebiet Erkner

Anfrage an: Landesamt für Umwelt

Ich bitte Sie um Auskunft, wer diese Großveranstaltung im Wasserschutzgebiet genehmigt hat. Laut der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist das Abhalten oder Durchführen von Märkten, Volksfesten oder Großveranstaltungen außerhalb der dafür vorgesehenen Anlagen in der Zone IIIA verboten und ich glaube nicht, dass die Baustelle eine für Volksfeste vorgesehene Anlage ist: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/wsg_erkner

Hintergrund: Tesla lädt für den 9. Oktober die Bürgerinnen und Bürger aus Brandenburg und Berlin zur „Gigafactory County Fair“ ein, einer Großveranstaltung mit möglicherweise bis zu 5.000 Teilnehmern. Lokale Food Trucks sorgen während der Veranstaltung für das Catering. Auf der Internetseite https://giga-fest.com können sich Interessierte derzeit vorregistrieren.

Auf welcher rechtlichen Grundlage findet diese Veranstaltung statt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtliche Grundlage der Tesla-Großveranstaltung" Gigafactory County Fair" am 9.10.2021 im Wasserschutzgebiet Erkner [#228749]
Datum
23. September 2021 12:06
An
Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie um Auskunft, wer diese Großveranstaltung im Wasserschutzgebiet genehmigt hat. Laut der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist das Abhalten oder Durchführen von Märkten, Volksfesten oder Großveranstaltungen außerhalb der dafür vorgesehenen Anlagen in der Zone IIIA verboten und ich glaube nicht, dass die Baustelle eine für Volksfeste vorgesehene Anlage ist: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/wsg_erkner Hintergrund: Tesla lädt für den 9. Oktober die Bürgerinnen und Bürger aus Brandenburg und Berlin zur „Gigafactory County Fair“ ein, einer Großveranstaltung mit möglicherweise bis zu 5.000 Teilnehmern. Lokale Food Trucks sorgen während der Veranstaltung für das Catering. Auf der Internetseite https://giga-fest.com können sich Interessierte derzeit vorregistrieren. Auf welcher rechtlichen Grundlage findet diese Veranstaltung statt?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Umwelt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde gebeten Ihnen in Ihrer Angelegenheit zu antworten. Ihren Antrag auf Ausk…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
Rechtliche Grundlage der Tesla-Großveranstaltung" Gigafactory County Fair" am 9.10.2021 im Wasserschutzgebiet Erkner [#228749]
Datum
23. September 2021 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde gebeten Ihnen in Ihrer Angelegenheit zu antworten. Ihren Antrag auf Auskunft habe ich gemäß § 4 UIG dem Umweltamt des Landkreis Oder- Spree - per E-Mail - mit der Bitte um Übernahme der Bearbeitung weitergeleitet. Landkreis Oder- Spree Umweltamt Breitscheidstraße 5 Haus E 15848 Beeskow E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile ist der Presse zu entnehmen, dass der Veranstalter einen entsprechend…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtliche Grundlage der Tesla-Großveranstaltung" Gigafactory County Fair" am 9.10.2021 im Wasserschutzgebiet Erkner [#228749]
Datum
7. Oktober 2021 13:47
An
Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
2,1 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile ist der Presse zu entnehmen, dass der Veranstalter einen entsprechenden Antrag gestellt hat, 9.000 gleichzeitig anwesenden Personen zuzulassen. Die County Fair soll dabei um 10 Uhr beginnen und um 19 Uhr enden. Jeder Besucher muss bei der Anmeldung auf der Internetseite „giga-fest.com“ stundengenau angeben, wann er anreisen will. https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/… https://www.berlin.de/wirtschaft/nachri… Hält sich jeder Gast drei Stunden auf dem Gelände auf, können von 10 bis 19 Uhr bis zu 27.000 Menschen feiern, wobei laut FAQ "Bands und DJs die Party jedoch weiter am Laufen halten werden". Der Veranstalter bewirbt damit ein offenes Ende: https://giga-fest.com/faq/ Das Verbot von Volksfesten dient ja vor allem dem Schutz Grundwasserleiters, der im Wasserschutzgebiet offen wenige Meter unter der Oberfläche liegt. Deshalb ist das Abhalten oder Durchführen von Märkten, Volksfesten oder Großveranstaltungen außerhalb der dafür vorgesehenen Anlagen in der Zone IIIA verboten. Wie auf Bildern des Twitter-Accounts @gigafactory_4 zu sehen ist, gibt es auf der Baustelle auch keine für Volksfeste vorgesehene Anlage. Die auf den Bildern zu sehende, hastig asphaltierten Flächen reichen als Schutz bei solchen Menschenmassen in einem Wasserschutzgebiet nicht aus. Das Errichten sowie der Um- oder Ausbau von Straßen oder Wegen ist verboten, wenn hierbei nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten eingehalten werden. Es ist weiterhin zu erwarten, dass weder die sanitären Kapazitäten vor Ort ausreichend dimensioniert sind, noch dass angemessene Parkmöglichkeiten in dem Bereich verfügbar sein werden. Trotz des Shuttles vom Bahnhof werden viele (auch überregional anreisende) Gäste erfahrungsgemäß das Auto nehmen. 1. Mit welcher Begründung wurde die Genehmigung für das Fest im Schutzgebiet beantragt und von den zuständigen Behörden genehmigt? 2. Auf welcher rechtlichen Basis wurden die Straßen/Wege und befestigte Stellflächen in den letzten Tagen asphaltiert? 3. Wurden beim Errichten der Straßen/Wegen und befestigten Stellflächen die allgemein anerkannten Regeln der Technik für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten eingehalten und nur Materialien verwendet, die im Wasserschutzgebiet zulässig sind, die also keine auslaug- und auswaschbaren wassergefährdenden Stoffe enthalten? 4. Was unternehmen die Behörden, um ein mögliches Verkehrschaos im Rahmen der Veranstaltung in dem Wasserschutzgebiet zu verhindern und die Rettungswege offen zu halten? 5. Mit welchem Konzept will der Veranstalter den umfassenden Schutz des Wasserschutzgebiets garantieren, so dass überhaupt eine Ausnahmegenehmigung möglich ist? Dazu kommt die Ankündigung von Beschleunigungs-Rennen während des „Giga-Fest“ auf dem extra dafür kurzfristig präparierten Rennstrecke. Das Errichten von Motorsportanlagen sowie das Durchführen von Motorsportveranstaltungen, ausgenommen das Durchfahren auf klassifizierten Straßen, sind jedoch ebenfalls im Wasserschutzgebiet untersagt. 6. Wurde eine entsprechende Genehmigung für den Bau der Rennstrecke und für die Durchführung der Beschleunigungsrennen vom Veranstalter beantragt und wenn ja, wie wurde sie begründet? 7. Für welche Anträge wurde in den letzten 6 Wochen eine Genehmigung erteilt und wenn ja, auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung? 8. Wenn Frage 7 verneint wird, wie werden die zuständigen Behörden dafür Sorge tragen, dass während der Veranstaltung von Tesla nicht gegen geltende Gesetze verstoßen wird? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - asphaltierung-21-10-01.jpg - asphaltierung-21-10-05.jpg - buhne.jpg - dragstrip.jpg - gelande-detail.jpg - gelande-ubersicht.jpg - rennstrecke.jpg Anfragenr: 228749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/228749/upload/ed732d564829c7ff0518f718271d2f05fb19e394/

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Landesamt für Umwelt
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Prüfung und Entscheidung über die…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AW: Rechtliche Grundlage der Tesla-Großveranstaltung" Gigafactory County Fair" am 9.10.2021 im Wasserschutzgebiet Erkner [#228749]
Datum
8. Oktober 2021 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Prüfung und Entscheidung über die Zulassung von Volksfesten obliegt nicht dem LfU, sondern der unteren Ordnungsbehörde, also dem Ordnungsamt. Ein entsprechender Antrag Tesla´s sollte dort eingegangen und geprüft worden sein. Insofern würde ich Sie daher bitten, Ihre Fragen an diese Stelle zu richten. Und auch soweit auf dem Event Beschleunigungsrennen stattfinden sollen, ist eine Zuständigkeit des LfU nicht begründet. Welche Anlagen vor ihrer Zulassung einer Prüfung durch die Immissionsschutzbehörde - in Brandenburg also durch das LfU - bedürfen, ist abschließend in der Vierten Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) geregelt. Die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Renn- und Teststrecken sind dort unter der Nr. 10.17 aufgelistet. Die Regelung hat folgenden Wortlaut: " 10.17 Renn- oder Teststrecken für Kraftfahrzeuge, 10.17.1 als ständige Anlagen, 10.17.2 zur Übung oder Ausübung des Motorsports an fünf Tagen oder mehr je Jahr, ausgenommen Anlagen mit Elektromotorfahrzeugen und Anlagen in geschlossenen Hallen sowie Modellsportanlagen;" Da es sich bei dem Beschleunigungsrennen um eine einmalige Veranstaltung handeln soll, besteht jedenfalls kein Genehmigungserfordernis nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, so dass eine Zuständigkeit des LfU nicht begründet wird. Dies gilt erst recht, wenn die Rennen (ausschließlich) mit Elektrofahrzeugen durchgeführt werden (vgl. Nr. 10.17.2 der 4. BImSchV). Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dem Vorstehenden ein wenig weiterhelfen. Sollten dennoch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte jederzeit gern an mich. Mit freundlichen Grüßen