Sehr geehrte Damen und Herren,
mittlerweile ist der Presse zu entnehmen, dass der Veranstalter einen entsprechenden Antrag gestellt hat, 9.000 gleichzeitig anwesenden Personen zuzulassen. Die County Fair soll dabei um 10 Uhr beginnen und um 19 Uhr enden. Jeder Besucher muss bei der Anmeldung auf der Internetseite „
giga-fest.com“ stundengenau angeben, wann er anreisen will.
https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/…
https://www.berlin.de/wirtschaft/nachri…
Hält sich jeder Gast drei Stunden auf dem Gelände auf, können von 10 bis 19 Uhr bis zu 27.000 Menschen feiern, wobei laut FAQ "Bands und DJs die Party jedoch weiter am Laufen halten werden". Der Veranstalter bewirbt damit ein offenes Ende:
https://giga-fest.com/faq/
Das Verbot von Volksfesten dient ja vor allem dem Schutz Grundwasserleiters, der im Wasserschutzgebiet offen wenige Meter unter der Oberfläche liegt. Deshalb ist das Abhalten oder Durchführen von Märkten, Volksfesten oder Großveranstaltungen außerhalb der dafür vorgesehenen Anlagen in der Zone IIIA verboten. Wie auf Bildern des Twitter-Accounts @gigafactory_4 zu sehen ist, gibt es auf der Baustelle auch keine für Volksfeste vorgesehene Anlage. Die auf den Bildern zu sehende, hastig asphaltierten Flächen reichen als Schutz bei solchen Menschenmassen in einem Wasserschutzgebiet nicht aus. Das Errichten sowie der Um- oder Ausbau von Straßen oder Wegen ist verboten, wenn hierbei nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten eingehalten werden. Es ist weiterhin zu erwarten, dass weder die sanitären Kapazitäten vor Ort ausreichend dimensioniert sind, noch dass angemessene Parkmöglichkeiten in dem Bereich verfügbar sein werden. Trotz des Shuttles vom Bahnhof werden viele (auch überregional anreisende) Gäste erfahrungsgemäß das Auto nehmen.
1. Mit welcher Begründung wurde die Genehmigung für das Fest im Schutzgebiet beantragt und von den zuständigen Behörden genehmigt?
2. Auf welcher rechtlichen Basis wurden die Straßen/Wege und befestigte Stellflächen in den letzten Tagen asphaltiert?
3. Wurden beim Errichten der Straßen/Wegen und befestigten Stellflächen die allgemein anerkannten Regeln der Technik für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten eingehalten und nur Materialien verwendet, die im Wasserschutzgebiet zulässig sind, die also keine auslaug- und auswaschbaren wassergefährdenden Stoffe enthalten?
4. Was unternehmen die Behörden, um ein mögliches Verkehrschaos im Rahmen der Veranstaltung in dem Wasserschutzgebiet zu verhindern und die Rettungswege offen zu halten?
5. Mit welchem Konzept will der Veranstalter den umfassenden Schutz des Wasserschutzgebiets garantieren, so dass überhaupt eine Ausnahmegenehmigung möglich ist?
Dazu kommt die Ankündigung von Beschleunigungs-Rennen während des „Giga-Fest“ auf dem extra dafür kurzfristig präparierten Rennstrecke. Das Errichten von Motorsportanlagen sowie das Durchführen von Motorsportveranstaltungen, ausgenommen das Durchfahren auf klassifizierten Straßen, sind jedoch ebenfalls im Wasserschutzgebiet untersagt.
6. Wurde eine entsprechende Genehmigung für den Bau der Rennstrecke und für die Durchführung der Beschleunigungsrennen vom Veranstalter beantragt und wenn ja, wie wurde sie begründet?
7. Für welche Anträge wurde in den letzten 6 Wochen eine Genehmigung erteilt und wenn ja, auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung?
8. Wenn Frage 7 verneint wird, wie werden die zuständigen Behörden dafür Sorge tragen, dass während der Veranstaltung von Tesla nicht gegen geltende Gesetze verstoßen wird?
Mit freundlichen Grüßen
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