Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Terrorlistung der Revolutionsgarden der Islamischen Republik Iran
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
der deutschen Presse konnte man wiederholt entnehmen, dass Frau Ministerin Baerbock eine Terrorlistung der sog. Revolutionsgarden der Islamischen Republik Iran durch die EU, vermutlich auf Grundlage der Art. 29 EUV, 215 AEUV, für rechtlich problematisch hält und vor einer entsprechenden Entscheidung des Außenminister-Rates zunächst eine rechtliche Prüfung abwarten will.
Vor diesem Hintergrund und auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Sämtliche Ihnen vorliegenden Rechtsgutachten, Prüfungen, Vermerke oder sonstigen Schriftsätze, ob alt oder neu, egal welchen Urhebers (Rat, Kommission, Parlament, Mitgliedsstaat, externe Rechtsberatung) betreffend die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Sanktionierung / Terrorlistung der Revolutionsgarden der Islamischen Republik Iran durch den Rat der EU.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum16. Februar 2023
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9. März 2023
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