Rechtsextremer südafrikanischer Politiker am MPI für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht
Antrag im Sinne von IFG/UIG/VIG gerichtet an die Max-Planck Gesellschaft und das betreffende Institut. Da die MPG überwiegend mit öffentlichen Mitteln aus dem Haushalt des Bundes und der Länder in Höhe von jährlich mehr als 1,97 Milliarden Euro (2021) finanziert wird, besteht ein begründetes öffentliches Interesse.
Guten Tag,
der rechtsextreme südafrikanische Politiker Corne Mulder, Mitglied der burisch-ultranationalistischen und apartheidapologetischen Freedom Front Plus, welche Anfang der 1990er Jahre von dem für Kriegsverbrechen gegen Zivilisten verantwortlichen (u.a. der vom UN-Sicherheitsrat verurteilte Angriff auf das Geflüchtetenlager in Cassinga / Angola)
ehemaligen Apartheidsgeneral Constand Viljoen als Sammelbecken für Rassisten, Neonazis, und Gewalttäter aus den Reihen der berüchtigten Sicherheitskräfte Apartheidsüdafrikas gegründet wurde, war laut öffentlichen biographischen Angaben in den 1980er Jahren am MPI für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht tätig. Corne Mulder, der auch Kontakt zu anderen rechtsradikalen und rechtsextremen Parteien u.a. in Europa und Deutschland pflegt, ist ein Sohn des ehemaligen apartheidsüdafrikanischen Kabinettministers Cornelius Petrus Mulder.
Fragen hierzu:
1) Bitte benennen Sie den genauen Zeitraum seiner Tätigkeit am MPI
2) Bitte benennen Sie die genaue Art der Tätigkeit, sowie Art und Umfang der Vergütung
3) Bitte benennen Sie die maßgeblichen Qualifikationen von Mulder für diese Stelle und legen Sie bitte kurz dar, inwiefern die persönliche Nähe Mulders zum Apartheidsregime und burischen Nationalismus bei der Stellenvergabe berücksichtigt wurden, soweit dies aus den Unterlagen hervorgeht
4) An welchen Publikationen wirkte Corne Mulder im Rahmen seiner Tätigkeit am Institut mit? (bitte vollständige Literaturliste). Falls keine Publikationen in diesem Zusammenhang aufzufinden sind, bitte legen Sie im Detail dar, welche Arbeitsleistungen / Forschungsergebnisse Mulder während seiner Tätigkeit bei Ihnen hervorgebracht hat
5) Wie kam die Anstellung von Corne Mulder am Institut zu Stande? Welche privaten oder institutionellen Beziehungen pflegte das MPI / Mitglieder des MPIs (bzw. der MPG) zu Personen / Institutionen, die dem Apartheidsregime oder politischen Kräften wie der FF+ angehörten? Ist die Vermittlung durch Fürsprache politischer oder behördlicher Akteure der Bundesrepublik begünstigt worden?
6) Ist die Anstellung von Mulder am Institut unter Vermittlung oder Beteiligung des ebenfalls aufgrund seiner Nähe zum südafrikanischen Apartheidsystem aufgefallenen, damals in Kapstadt ansässigen heutigen Emeritus des Instituts Reinhard Zimmermann zu Stande gekommen oder gibt es weitere (ehemalige) Mitglieder der MPG / des MPI für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht, die einen engen persönlichen und institutionellen Kontakt nach Apartheidsüdafrika pflegten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum17. Oktober 2023
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21. November 2023
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