Referentenentwurf - 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)

- der Referentenentwurf des Ministeriums zu "25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)"

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - der Referenten…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Referentenentwurf - 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) [#21915]
Datum
15. Juni 2017 13:28
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der Referentenentwurf des Ministeriums zu "25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)" Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie wie erbeten den Referentenentwurf zum 25. BAföGÄndG. Mit freu…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Referentenentwurf - 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) [#21915]
Datum
16. Juni 2017 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie wie erbeten den Referentenentwurf zum 25. BAföGÄndG. Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die schnelle Bearbeitung und sehe diese Anfrage damit als abg…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
AW: AW: Referentenentwurf - 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) [#21915]
Datum
16. Juni 2017 14:00
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die schnelle Bearbeitung und sehe diese Anfrage damit als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>