Regelungen und Anweisungen nach denen ein Antrag auf KFZ Hilfe für Schwerbehinderte beschieden wird, und vor allem die Regelung zu Fristen nach Antragseingang

Ihre Anweisungen nach denen ein Antrag auf KFZ Hilfe für Schwerbehinderte beschieden wird, und vor allem die Regelung zu Fristen nach Antragseingang. Und eine detaillierte Begründung warum Ihre Mitarbeiter der Meinung sind das für Sie nicht Fristen des § 14 SGB IX bei einer Antragsbearbeitung gilt. Sie können mir diese Antworten ausschließlich per E-Mail zusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Anweisungen…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen und Anweisungen nach denen ein Antrag auf KFZ Hilfe für Schwerbehinderte beschieden wird, und vor allem die Regelung zu Fristen nach Antragseingang [#30837]
Datum
15. Juni 2018 09:01
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Anweisungen nach denen ein Antrag auf KFZ Hilfe für Schwerbehinderte beschieden wird, und vor allem die Regelung zu Fristen nach Antragseingang. Und eine detaillierte Begründung warum Ihre Mitarbeiter der Meinung sind das für Sie nicht Fristen des § 14 SGB IX bei einer Antragsbearbeitung gilt. Sie können mir diese Antworten ausschließlich per E-Mail zusenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bes…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
15. Juni 2018 09:03
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-11/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr E-Mail vom 15.06.2018.2…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Regelungen und Anweisungen nach denen ein Antrag auf KFZ Hilfe für Schwerbehinderte beschieden wird, und vor allem die Regelung zu Fristen nach Antragseingang [#30837]
Datum
24. Juli 2018 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 3070-333-7/1.0-11/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr E-Mail vom 15.06.2018.2018 wurde zur Erledigung dem Referat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Es gilt das oben genannte Aktenzeichen. Zunächst bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG. Sofern es wie im vorliegenden Fall zu zeitlichen Verzögerungen kommt, ist dies darauf zurückzuführen, dass sich dies im Hinblick auf die vielfältigen und in ihrer Gesamtheit hochprioritären Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) zum 25.05.2018 nicht immer vermeiden lässt. Hierfür bitten wir um Verständnis. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie zudem darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist dies für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-15/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu unserer Ei…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Regelungen und Anweisungen nach denen ein Antrag auf KFZ Hilfe für Schwerbehinderte beschieden wird, und vor allem die Regelung zu Fristen nach Antragseingang [#30837]
Datum
2. August 2018 11:11
Status
Unser Az. 3070-333-7/1.0-15/2018 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung übersenden wir Ihnen im Rahmen von §§ 1 und 7 IFG auf Ihren Antrag vom 15.06.2018 hin die beigefügten Unterlagen zum Verbleib. Es handelt sich dabei um · die Gemeinsame rechtliche Anweisung (GRA) zu § 14 SGB IX · die GRA zu § 49 SGB IX · die Geschäftsprozessbeschreibung (GPB) 720.10.30.10 · das Rundschreiben 7/2017 · die GPB 720.10.30.30 · die GPB 7450.10.00 und · die GPB 740.50.20.00. (See attached file: GRA zu § 14 SGB IX.pdf) (See attached file: GRA zu § 49 SGB IX.pdf) (See attached file: GPB 720 10 30 10.pdf) (See attached file: RS 7-2017.pdf) (See attached file: GPB 720 10 30 30.pdf) (See attached file: GPB 740 50 10 00.pdf) (See attached file: GPB 740 50 20 00.pdf) Gebühren und Auslagen werden im vorliegenden Fall nicht erhoben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir erst dann zu Ihrem Informationszugangsbegehren abschließend Stellung nehmen möchten, wenn uns alle relevanten Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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