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Regionalbuslinie 397 (DB Westfalenbus)

Fragen zur Regionalbuslinie 397:

1. Welche konkrete Stelle legt die jeweiligen konkreten Unterwegshaltepunkte der Linie 397 fest?

2. Welche konkrete Stelle legt die konkrete Streckenführung der Linie 397 fest?

3. Werden bei der konkreten Festlegung der Streckenführung auch Alternativstrecken in Betracht gezogen und wenn ja, nach welchen konkreten Kriterien werden diese in Erwägung gezogen?

4. Inwieweit werden bei der Festlegung der konkreten Streckenführung auch erhebliche verkehrliche Belange, insbesondere verkehrssicherheitsrelevante und fahrzeuggeeignete Kriterien (sehr enge (Neben)Streckenführung mit hohem Gefährdungspotential bei entsprechendem Begegnungsver-kehr) maßgeblich berücksichtigt?

5. Inwieweit wurde bzw. wird unter Berücksichtigung bzw. ergänzender Bezugnahme auf Frage 4 die angegebene Fahrtdauer der Linie 397 unter realistischen Bedingungen berechnet und ausge-wiesen?
6. Liegen der zuständigen Stelle Erkenntnisse bzw. Informationen vor, wonach die im Fahrplan der Linie 397 angegebenen Fahrtzeiten regelmäßig nicht eingehalten werden können?

7. Soweit die Frage 6 zu bejahen ist, wurde seitens der zuständigen Stelle eine Korrektur bzw. Neu-berechnung der Fahrzeiten der Linie 397 erörtert bzw. wurde eine solche in Erwägung gezogen?

8. Hat die zuständige Stelle bei der Festlegung der konkreten Fahrtzeiten und Fahrtdauer der Linie 397 die Erreichbarkeit der in Marsberg grundsätzlich stündlich verkehrenden Regional-Express-Linie - RE 17 berücksichtigt und mit den jeweiligen Abfahrtszeiten der Regional-Express-Linie - RE 17 abgestimmt bzw. harmonisiert? Sollte das nicht der Fall sein, bitte ich um die Darlegung der kon-kreten Gründe hierfür.

9. Wie hoch war das durchschnittliche Fahrgastaufkommen der Linie 397 jeweils pro Tag im Jahr 2022 von Montag bis Samstag jeweils getrennt nach der Streckenführung von Marsberg und zu-rück?

10. Warum wird die Linie 397 nicht an Sonn- und Feiertagen eingesetzt?

11. Welche konkreten Fahrzeuge (Anzahl der Sitzplätze) werden von dem beauftragten Unterneh-men für die Linie 397 eingesetzt? Wer bzw. welche Stelle trifft die Entscheidung über den Einsatz der Fahrzeuge?

12. Warum werden für die Linie 397 regelmäßig KOM der Klassen M2 oder M3 eingesetzt, obwohl sich im Regelfall lediglich 1-3 Fahrgäste in dem Fahrzeug befinden?

13. Warum werden in Abhängigkeit des Fahrgastaufkommens für die jeweiligen Abfahrtszeiten nicht unterschiedliche und angepasste Fahrzeuge (Anzahl der Sitzplätze), z. B. Klein- bzw. Minibusse, eingesetzt?

14. In welcher Form und mit welchen Maßnahmen unterstützt die zuständige Stelle die Ziele der Bundesregierung bzw. mutmaßlich der Landesregierung NRW für den Ausbau und die massive Förderung eines nachhaltigen und bürgerfreundlichen ÖPNV - konkret bezogen auf die Linie 397 - auch im ländlichen Bereich?

15. Welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen müssen - unbeschadet der im Jahr 2023 nochmals massiven Erhöhung der Finanzhilfen des Bundes nach dem GVFG sowie der weiteren massiven Unterstützung der Vorhabenträger sowie der Verkehrsverbünde mittels Fördervorhaben zum Ausbau des ÖPNV - zur Erreichung der bestehenden Klimaschutz- bzw. CO2-Reduktionsziele konkret bezogen auf die Erweiterung und die Neuausrichtung der ländergrenzüberschreitenden Re-gionalbuslinie 397 geschaffen werden?

16. Beabsichtigt die zuständige Stelle eine Erweiterung und Verbesserung der Taktzeiten der Regi-onalbuslinie 397 und die realistische Angleichung der Abfahrts- und Ankunftszeiten an die beste-henden Abfahrtszeiten der Regional-Express-Linie - RE 17 am Haltepunkt Marsberg (Bahnhof) im Jahr 2023? Sollte das nicht der Fall sein, bitte ich um die Darlegung der konkreten Gründe hierfür.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Ein:e Follower:in
Thomas Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fr…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Müller
Betreff
Regionalbuslinie 397 (DB Westfalenbus) [#269796]
Datum
8. Februar 2023 21:13
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen zur Regionalbuslinie 397: 1. Welche konkrete Stelle legt die jeweiligen konkreten Unterwegshaltepunkte der Linie 397 fest? 2. Welche konkrete Stelle legt die konkrete Streckenführung der Linie 397 fest? 3. Werden bei der konkreten Festlegung der Streckenführung auch Alternativstrecken in Betracht gezogen und wenn ja, nach welchen konkreten Kriterien werden diese in Erwägung gezogen? 4. Inwieweit werden bei der Festlegung der konkreten Streckenführung auch erhebliche verkehrliche Belange, insbesondere verkehrssicherheitsrelevante und fahrzeuggeeignete Kriterien (sehr enge (Neben)Streckenführung mit hohem Gefährdungspotential bei entsprechendem Begegnungsver-kehr) maßgeblich berücksichtigt? 5. Inwieweit wurde bzw. wird unter Berücksichtigung bzw. ergänzender Bezugnahme auf Frage 4 die angegebene Fahrtdauer der Linie 397 unter realistischen Bedingungen berechnet und ausge-wiesen? 6. Liegen der zuständigen Stelle Erkenntnisse bzw. Informationen vor, wonach die im Fahrplan der Linie 397 angegebenen Fahrtzeiten regelmäßig nicht eingehalten werden können? 7. Soweit die Frage 6 zu bejahen ist, wurde seitens der zuständigen Stelle eine Korrektur bzw. Neu-berechnung der Fahrzeiten der Linie 397 erörtert bzw. wurde eine solche in Erwägung gezogen? 8. Hat die zuständige Stelle bei der Festlegung der konkreten Fahrtzeiten und Fahrtdauer der Linie 397 die Erreichbarkeit der in Marsberg grundsätzlich stündlich verkehrenden Regional-Express-Linie - RE 17 berücksichtigt und mit den jeweiligen Abfahrtszeiten der Regional-Express-Linie - RE 17 abgestimmt bzw. harmonisiert? Sollte das nicht der Fall sein, bitte ich um die Darlegung der kon-kreten Gründe hierfür. 9. Wie hoch war das durchschnittliche Fahrgastaufkommen der Linie 397 jeweils pro Tag im Jahr 2022 von Montag bis Samstag jeweils getrennt nach der Streckenführung von Marsberg und zu-rück? 10. Warum wird die Linie 397 nicht an Sonn- und Feiertagen eingesetzt? 11. Welche konkreten Fahrzeuge (Anzahl der Sitzplätze) werden von dem beauftragten Unterneh-men für die Linie 397 eingesetzt? Wer bzw. welche Stelle trifft die Entscheidung über den Einsatz der Fahrzeuge? 12. Warum werden für die Linie 397 regelmäßig KOM der Klassen M2 oder M3 eingesetzt, obwohl sich im Regelfall lediglich 1-3 Fahrgäste in dem Fahrzeug befinden? 13. Warum werden in Abhängigkeit des Fahrgastaufkommens für die jeweiligen Abfahrtszeiten nicht unterschiedliche und angepasste Fahrzeuge (Anzahl der Sitzplätze), z. B. Klein- bzw. Minibusse, eingesetzt? 14. In welcher Form und mit welchen Maßnahmen unterstützt die zuständige Stelle die Ziele der Bundesregierung bzw. mutmaßlich der Landesregierung NRW für den Ausbau und die massive Förderung eines nachhaltigen und bürgerfreundlichen ÖPNV - konkret bezogen auf die Linie 397 - auch im ländlichen Bereich? 15. Welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen müssen - unbeschadet der im Jahr 2023 nochmals massiven Erhöhung der Finanzhilfen des Bundes nach dem GVFG sowie der weiteren massiven Unterstützung der Vorhabenträger sowie der Verkehrsverbünde mittels Fördervorhaben zum Ausbau des ÖPNV - zur Erreichung der bestehenden Klimaschutz- bzw. CO2-Reduktionsziele konkret bezogen auf die Erweiterung und die Neuausrichtung der ländergrenzüberschreitenden Re-gionalbuslinie 397 geschaffen werden? 16. Beabsichtigt die zuständige Stelle eine Erweiterung und Verbesserung der Taktzeiten der Regi-onalbuslinie 397 und die realistische Angleichung der Abfahrts- und Ankunftszeiten an die beste-henden Abfahrtszeiten der Regional-Express-Linie - RE 17 am Haltepunkt Marsberg (Bahnhof) im Jahr 2023? Sollte das nicht der Fall sein, bitte ich um die Darlegung der konkreten Gründe hierfür.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Müller Anfragenr: 269796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269796/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Müller
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugangsantrag - Regionalbuslinie 397 Sehr geehrter Herr Müller, Ihre beigefügte Anfrage nach dem UIG …
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugangsantrag - Regionalbuslinie 397
Datum
4. April 2023 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre beigefügte Anfrage nach dem UIG NRW vom 08.02.2023 sowie die Erinnerung vom 31.03.2023 haben mich erst jetzt erreicht. Zu den von Ihnen gestellten Fragen liegen mir keine Erkenntnisse vor. Ich rege daher an, Ihren Antrag an die Bezirksregierung Arnsberg weiterzuleiten, da ich davon ausgehe, dass Ihre Fragen dort besser beantwortet werden können. Für eine kurze Rückmeldung von Ihnen zu dieser Vorgehensweise wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen

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Thomas Müller
AW: Informationszugangsantrag - Regionalbuslinie 397 [#269796] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Müller
Betreff
AW: Informationszugangsantrag - Regionalbuslinie 397 [#269796]
Datum
4. April 2023 17:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Nachricht und den Entscheidungsvorschlag. Ich habe die betreffende Anfrage zwischenzeitlich unter Vermittlung des BfDI unmittebar an die DB Regio Bus NRW in Münster adressiert. Es ist davon auszugehen, dass grundsätzlich die Zuständigkeit im Bereich des Bundes (DB Regio) und damit nicht beim Land NRW liegt. Sollte sich das wider Erwarten als streitig herausstellen, komme ich gern auf Ihr Angebot zurück. Insoweit können Sie den Vorgang gern zdA verfügen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Müller Anfragenr: 269796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269796/