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Registrierte Domains des Umweltministeriums

- Eine Auflistung aller vom Umweltministerium registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv)
- Wenn vorhanden, eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des Ministeriums

Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. März 2016
  • Frist
    12. April 2016
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Auflistun…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Registrierte Domains des Umweltministeriums [#15968]
Datum
11. März 2016 10:59
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Auflistung aller vom Umweltministerium registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv) - Wenn vorhanden, eine Auflistung der registrierten Domains im Geschäftsbereich des Ministeriums Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März 2016, in dem Sie um Auskunft über vom Bund…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Registrierte Domains des Umweltministeriums [#15968]
Datum
8. April 2016 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März 2016, in dem Sie um Auskunft über vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) registrierte Domains und, sofern vorhanden, eine Auflistung der registrieren Domains im Geschäftsbereich des BMUB nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) baten. I. Leider können wir Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Informationen nicht entsprechen. Der Antrag muss daher abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG eröffnet jeder Person gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, soweit § 3 IFG nichts anderes bestimmt. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht gemäß § 3 Nr. l c) IFG nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit. Die Bekanntgabe der von Ihnen gewünschten Informationen kann nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben, daher ist die Herausgabe der von Ihnen gewünschten Informationen abzulehnen. Vom Begriff der inneren oder äußeren Sicherheit ist die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen erfasst. Die Norm sichert die Fähigkeit der Bundesrepublik, sich nach außen und innen gegen Störungen zur Wehr zu setzen, die die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen zu beeinträchtigen drohen. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ist unter anderem auch eine effektive Absicherung der Informationstechnik des Bundes notwendig. Die Offenlegung der von Ihnen begehrten Informationen ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik generell dazu geeignet, einen Angriff auf die Informationstechnik des Bundes, hier speziell diejenige des BMUB und seiner nachgeordneten Behörden, erheblich zu erleichtern. Insbesondere ist es möglich, mit diesen Informationen DNS-Hijacking und DDoS-Angriffe effektiver durchzuführen. Sie haben in Ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass Sie eine gleichlautende Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet haben. Uns ist bekannt, dass Sie darüber hinaus gleichlautende Anträge bei etlichen weiteren Ressorts der Bundesregierung gestellt haben. Nach Aussage des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ist die Gefahr der Steigerung der Effektivität eines Angriffs auf die Informationstechnik des Bundes umso größer, je mehr Domains der Bundesverwaltung bekannt sind. II. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung in Abschnitt I. kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen