Sehr geehrter Herr Semsrott,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März 2016, in dem Sie um Auskunft über vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) registrierte Domains und, sofern vorhanden, eine Auflistung der registrieren Domains im Geschäftsbereich des BMUB nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) baten.
I.
Leider können wir Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Informationen nicht entsprechen. Der Antrag muss daher abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend:
§ 1 Absatz 1 Satz 1 IFG eröffnet jeder Person gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, soweit § 3 IFG nichts anderes bestimmt. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht gemäß § 3 Nr. l c) IFG nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit.
Die Bekanntgabe der von Ihnen gewünschten Informationen kann nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben, daher ist die Herausgabe der von Ihnen gewünschten Informationen abzulehnen. Vom Begriff der inneren oder äußeren Sicherheit ist die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen erfasst. Die Norm sichert die Fähigkeit der Bundesrepublik, sich nach außen und innen gegen Störungen zur Wehr zu setzen, die die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen zu beeinträchtigen drohen. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ist unter anderem auch eine effektive Absicherung der Informationstechnik des Bundes notwendig. Die Offenlegung der von Ihnen begehrten Informationen ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik generell dazu geeignet, einen Angriff auf die Informationstechnik des Bundes, hier speziell diejenige des BMUB und seiner nachgeordneten Behörden, erheblich zu erleichtern. Insbesondere ist es möglich, mit diesen Informationen DNS-Hijacking und DDoS-Angriffe effektiver durchzuführen.
Sie haben in Ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass Sie eine gleichlautende Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet haben. Uns ist bekannt, dass Sie darüber hinaus gleichlautende Anträge bei etlichen weiteren Ressorts der Bundesregierung gestellt haben. Nach Aussage des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ist die Gefahr der Steigerung der Effektivität eines Angriffs auf die Informationstechnik des Bundes umso größer, je mehr Domains der Bundesverwaltung bekannt sind.
II.
Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei.
Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung in Abschnitt I. kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen