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Regulierung von Wärmepumpen in Reihenhäusern

Präzise Vorschriften und Gesetze, die das errichten, platzieren und betreiben von Luft-Wasser Wärmepumpen in Reihenhäusern mit einer Breite von unter 6m regeln.
Insbesondere ist von Interesse, welche Abstandsregeln nach LBO §6 für diese Form der Wärmepumpe in Reihenhäusern derzeit gelten und wie dies u.U. demnächst im Sinne der Energiewende geändert werden könnte.
Zudem scheint für die bestehende Gesetzeslage relevant zu sein ob eine Luft-Wasser Wärmepumpe gebäudeähnlich ist. Ist diese gebäudeähnlich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Präzise Vorschriften und Gesetze, die…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regulierung von Wärmepumpen in Reihenhäusern [#304117]
Datum
25. März 2024 14:19
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Präzise Vorschriften und Gesetze, die das errichten, platzieren und betreiben von Luft-Wasser Wärmepumpen in Reihenhäusern mit einer Breite von unter 6m regeln. Insbesondere ist von Interesse, welche Abstandsregeln nach LBO §6 für diese Form der Wärmepumpe in Reihenhäusern derzeit gelten und wie dies u.U. demnächst im Sinne der Energiewende geändert werden könnte. Zudem scheint für die bestehende Gesetzeslage relevant zu sein ob eine Luft-Wasser Wärmepumpe gebäudeähnlich ist. Ist diese gebäudeähnlich?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/304117/upload/ece7b8ddb3f35662772d5758c1e76a3ae160ec21/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrter Herr [geschwärzt] , Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an mein Referat weiter geleitet worden. …
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
WG: [EXTERN] Regulierung von Wärmepumpen in Reihenhäusern [#304117]
Datum
26. März 2024 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt] , Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an mein Referat weiter geleitet worden. Gerne sende ich Ihnen die gewünschten Informationen zu. Ein Antrag nach IZG wäre gar nicht nötig gewesen. Eine freundliche Frage hätte schon gereicht. ☺ Aktuelle Informationen zur am 23.02.2024 vom Landtag beschlossenen Änderung der Landesbauordung finden Sie unter schleswig-holstein.de - Bauen - Bauordnungsrecht<https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/bauen/bauordnung.html>. Mit dem neuen Gesetz werden folgende Ziele verfolgt: - Unterstützung der Energiewende, - Senkung der Baukosten durch ein ressourcenschonendes Bauen - Beschleunigung des Mobilfunkausbaus und - Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum. In § 6 wurde u.a. eine Privilegierung von Wärmepumpen aufgenommen. Abstände brauchen danach nicht mehr eingehalten zu werden. Weitere Informationen zum Gesetzentwurf und dessen Zustandekommen einschließlich der Gesetzesbegründungen finden Sie im Landtagsinformationssystem Landtagsinformationssystem des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Parlamentsdokumente und Beratungsvorgänge; Informationen zu Abgeordneten, Ministern und Staatssekretären; Katalog der Landtagsbibliothek (parlanet.de)<http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/start.html> bei Eingabe des Suchbegriffes Landesbauordnung. Beste Grüße [geschwärzt] Referatsleiter [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel Tel.: +49 [geschwärzt] Fax: +49 [geschwärzt] Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.schleswig-holstein.de<http://www.schleswig-holstein.de/> Über dieses E-Mail-Postfach kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Dokumente.