Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr in 2017

Bitte teilen Sie mir mit, welche Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen die Bundeswehr in diesem Jahr deutschlandweit plant. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, wie hoch der geplante Personalbedarf bei diesen Veranstaltungen ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2017
  • Frist
    4. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mi…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr in 2017 [#19751]
Datum
3. Januar 2017 20:00
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen die Bundeswehr in diesem Jahr deutschlandweit plant. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, wie hoch der geplante Personalbedarf bei diesen Veranstaltungen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff: Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr in 2017 [#19751]; hier: Empfangsbes…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr in 2017 [#19751]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
4. Januar 2017 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr in 2017 [#19751]; hier: Empfangsbestätigung Bezug: Ihre IFG-Anfrage vom 03.01.2017 ( Eingang hier: 04.01.2017) Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.a. Anfrage. Nach Abschluss der Ermittlungen werde ich unaufgefordert nochmals auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff: Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr in 2017 [#19751]; hier: Zwischennac…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
IFG-Anfrage zum Thema Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr in 2017 [#19751]
Datum
18. Januar 2017 08:51
Status
Betreff: Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr in 2017 [#19751]; hier: Zwischennachricht Bezug: 1. Ihre IFG-Anfrage vom 03.01.2017 (Eingang hier: 04.01.2017) 2. Meine E-Mail vom 04.01.2017 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre o.a. Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung aufgrund des Umfangs der erbetenen Informationen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Voraussichtlich werde ich Ihnen in der 5. KW 2017 ein (erstes) Ergebnis übermitteln können. Für die zeitliche Verzögerung bitte ich um Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03. Januar 2017 wurde i…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Rekrutierungs- und Infoveranstaltungen der Bundeswehr in 2017 [#19751]
Datum
27. Januar 2017 08:53
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03. Januar 2017 wurde innerhalb des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr im Referat "Karriereberatung" bearbeitet. Ich übersende ich Ihnen die untenstehende Antwort des zuständigen Referatsleiters. Dabei gehe ich davon aus, dass eine Weitergabe und Nutzung der bereitgestellten Informationen unter Berücksichtigung von § 3 Nr. 1 b) und c) IFG erfolgt und diese Informationen nicht zum Aufruf zur Störung der benannten Veranstaltungen genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen