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Richtlinien zu blocken bei Twitter @SenUVKBerlin

Richtlinien oder Unterlagen ueber die Entscheidungskriterien und Hintergruende

* aus welchen Gruenden (d.h. nach welchen Kriterien) und
* zu welchem Zweck

Twitter-Benutzeraccounts auf Twitter durch das Social-Media-Team hinter @SenUVKBerlin geblockt werden sollen/koennen.

Bitte senden Sie mir weiter zu

* ob es Unterlagen ueber die Entscheidungsfindung gibt, dass das Social-Media-Team Nutzer durch den Twitter-Account @ SenUVKBerlin blocken darf
* ob es Unterlagen ueber einen Abwaegungsprozess gibt, in dessen Rahmen das Blockieren durch den Account und die behoerdliche Information der Bevoelkerung z.B. bei Gefahrenlagen gegeneinander abgewaegt wurden

Falls diese Unterlagen existieren, bitte ich ebenfalls um deren Zusendung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 3 Follower:innen
Constantin Hanov
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Constantin Hanov
Betreff
Richtlinien zu blocken bei Twitter @SenUVKBerlin [#191811]
Datum
30. Juni 2020 17:54
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Richtlinien oder Unterlagen ueber die Entscheidungskriterien und Hintergruende * aus welchen Gruenden (d.h. nach welchen Kriterien) und * zu welchem Zweck Twitter-Benutzeraccounts auf Twitter durch das Social-Media-Team hinter @SenUVKBerlin geblockt werden sollen/koennen. Bitte senden Sie mir weiter zu * ob es Unterlagen ueber die Entscheidungsfindung gibt, dass das Social-Media-Team Nutzer durch den Twitter-Account @ SenUVKBerlin blocken darf * ob es Unterlagen ueber einen Abwaegungsprozess gibt, in dessen Rahmen das Blockieren durch den Account und die behoerdliche Information der Bevoelkerung z.B. bei Gefahrenlagen gegeneinander abgewaegt wurden Falls diese Unterlagen existieren, bitte ich ebenfalls um deren Zusendung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Constantin Hanov Anfragenr: 191811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/191811/upload/29fb2f7da70664a928a46900c3c7e6d65b8c9988/ Postanschrift Constantin Hanov << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constantin Hanov
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ihr IFG-Anfrage "Richtlinien zu blocken bei Twitter " Lieber Herr Hanov, ich möchte Sie kurz informieren…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihr IFG-Anfrage "Richtlinien zu blocken bei Twitter "
Datum
16. Juli 2020 10:24
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,9 KB


Lieber Herr Hanov, ich möchte Sie kurz informieren, dass Ihre Anfrage nach IFG bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird. Sie erhalten zeitnah von uns eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ihre Frage zu Sperrungen auf Social-Media-Kanälen der SenUVK Sehr geehrter Herr Hanov, herzlichen Dank für Ihre An…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihre Frage zu Sperrungen auf Social-Media-Kanälen der SenUVK
Datum
17. Juli 2020 10:04
Status
image001.jpg
3,9 KB


Sehr geehrter Herr Hanov, herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten. Die Bewertung der Social-Media-Kommunikation auf den von der SenUVK betreuten Plattformen richten sich nach der im Internet publizierten so genannten Netiquette. Diese Regelungen geben Leitplanken vor, unter welchen Umständen eine Beteiligung/ Publikation von Beiträgen auf den SenUVK-Plattformen stattfinden soll. Sie sind einzusehen unter: https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/social-media/. Ziel dieser Regelungen ist es, einen sachlichen Austausch, im besten Falle einen konstruktiven Dialog zu den von der SenUVK geteilten Inhalten zu ermöglichen. Dabei sind neben strafrechtlich relevanten Inhalten auch solche Beiträge als kritisch zu bewerten, die durch ihre Ausdrucksweise (Tonalität und Wortwahl) oder Form dazu geeignet sind, Dritte zum Beispiel zu beleidigen oder einen inhaltlichen Austausch behindern. In den aktuellen Strukturen des Referates Öffentlichkeitsarbeit obliegen Sanktionen gegenüber Nutzenden in den sozialen Netzwerken der Leitung der Öffentlichkeitsarbeit. Ein ausformulierter Abwägungsprozess existiert aktuell nicht. Gleichwohl wird versucht entlang der technischen Möglichkeiten des jeweiligen sozialen Netzwerkes und des kritischen Beitrags eine Verhältnismäßigkeit zu wahren. Immer dort, wo Ermahnungen oder das Löschen einzelner Beiträge nicht möglich oder nicht sinnstiftend ist, kann es auch zu (temporären) Sperrungen von Accounts von Nutzenden kommen. Dies dient im besten Falle der Gefahrenabwehr bzw. der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der sozialen Kanäle. Über diese Ausführungen hinaus existieren keine Unterlagen über den Umgang mit kritischen Beiträgen im Sinne der Gefahrenabwehr oder Funktionsfähigkeit der sozialen Kanäle. Mit freundlichen Grüßen