Rolle BKM Referat K44 Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD

Rolle BKM Referat K44 Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD

A1) Zeitpunkt an dem BKM Referat K44 Kenntnis erlangte
A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die BKM Referat K44 zur Beseitigung ergriffen hat

Anmerkung: laut Satzung des Herder-Institut e. V. gehört dem Kuratorium an: "eine von der/von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien entsandte Vertretung". Ausweislich der Website des Vereins ist diese Vertretung:

Stefan Schmitt-Hüttebräuker
(stellvertretender Vorsitzender)
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K44

https://web.archive.org/web/20231218113324/https://www.herder-institut.de/institut/gremien/#kuratorium
https://web.archive.org/web/20231218112613/https://www.herder-institut.de/wp-content/uploads/2021/11/POL_Satzung_Herder-Institut_2021-10-18.pdf

Unregelmäßigkeiten:

1. GND-Eintragung 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918
1.1 https://fragdenstaat.de/a/287004 "Ankündigung Löschung in der GND 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918"
- die Bücher sind einfachste Werke, enthalten je Buch im Kern lediglich eine Tabelle, ein Grund für die Löschung auf Basis der Regeln der GND ist nicht einmal ansatzweise dargelegt

1.2 https://fragdenstaat.de/a/288932 "2020 durch Herder-Institut e. V. angekündigte Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 in der GND"
- /müssen wir Ihnen mitteilen, dass nach Auskunft des Herder-Instituts zu diesen Fragen keine Informationen veraktet wurden. /
- Wurden diese gelöscht?

1.3 https://fragdenstaat.de/a/292544 "Details zu angeblich nicht vorliegenden Informationen - Beseitigung von Unterlagen durch Herder-Institut e. V. Matrikelbücher Dorpat GND"

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Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Dezember 2023
  • Frist
    20. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Rolle BKM Referat K44 Unregelmäßigkei…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rolle BKM Referat K44 Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#295117]
Datum
18. Dezember 2023 12:37
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rolle BKM Referat K44 Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD A1) Zeitpunkt an dem BKM Referat K44 Kenntnis erlangte A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die BKM Referat K44 zur Beseitigung ergriffen hat Anmerkung: laut Satzung des Herder-Institut e. V. gehört dem Kuratorium an: "eine von der/von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien entsandte Vertretung". Ausweislich der Website des Vereins ist diese Vertretung: Stefan Schmitt-Hüttebräuker (stellvertretender Vorsitzender) Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Referat K44 https://web.archive.org/web/20231218113324/https://www.herder-institut.de/institut/gremien/#kuratorium https://web.archive.org/web/20231218112613/https://www.herder-institut.de/wp-content/uploads/2021/11/POL_Satzung_Herder-Institut_2021-10-18.pdf Unregelmäßigkeiten: 1. GND-Eintragung 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 1.1 https://fragdenstaat.de/a/287004 "Ankündigung Löschung in der GND 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918" - die Bücher sind einfachste Werke, enthalten je Buch im Kern lediglich eine Tabelle, ein Grund für die Löschung auf Basis der Regeln der GND ist nicht einmal ansatzweise dargelegt 1.2 https://fragdenstaat.de/a/288932 "2020 durch Herder-Institut e. V. angekündigte Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 in der GND" - /müssen wir Ihnen mitteilen, dass nach Auskunft des Herder-Instituts zu diesen Fragen keine Informationen veraktet wurden. / - Wurden diese gelöscht? 1.3 https://fragdenstaat.de/a/292544 "Details zu angeblich nicht vorliegenden Informationen - Beseitigung von Unterlagen durch Herder-Institut e. V. Matrikelbücher Dorpat GND"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295117/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
AW: Rolle BKM Referat K44 Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#295117]
Datum
18. Dezember 2023 12:38
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
2. Informationsfreiheitsgesetz 2.1 https://fragdenstaat.de/anfrage/hoehe-der-zahlungen-in-euro-an-baltische-historische-kommission-e-v-im-jahr-2021-ausgehend-von-herder-institut/#nachricht-835039 - 2023-09-12: angebliche Nichtanwendbarkeit des IFG (trotz § 1 Abs. 1 Satz 3 "Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.") -- Text: "nach inzwischen erfolgter juristischer Prüfung steht fest, dass das Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG fällt und daher nicht auskunftspflichtig ist, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen." -- seltsamer unwissenschaftlicher Wechsel zwischen "Herder-Institut" und "wir" -- das Wort "Verwaltungsaufgaben" ist in § 1 IFG nur in Abs. 1 Satz 2 enthalten, dieser lautet: "Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen." - das ist hier überhaupt nicht anwendbar, da der e. V. nicht unter "sonstige Bundesorgane und -einrichtungen" fällt -- einschlägig ist hingegen § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG - 2023-09-13 Antragsteller: Hinweis auf § 1 Abs. 1 Satz 3 inkl. der Aussagen -- Bund und Länder finanzieren den Herder-Institut e. V. "zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben". -- Denn der Herder-Institut e. V. nimmt Aufgaben nach § 96 BVFG wahr. - 2023-09-20: Verquere Antwort "wie wir in unserer Antwort an Sie vom 12.9. schon mitgeteilt haben, fällt das Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG und ist daher nicht auskunftspflichtig, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen." -- verquer weil: es wurde nichts neues mitgeteilt (der Teil ", da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen." ist sogar zeichenidentisch) -- verquer weil: trotz expliziter Referenzierung auf "zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben" darauf nicht eingegangen wird - 2023-09-20 Antragsteller: verschickt E-Mail -- Betreff: z. H. Vorstandsmitglieder Wingender/Haslinger/Warmbrunn/Schmidt - Beschwerde - IFG - Verweigerung Auskunft Mittelverwendung § 96 BVFG [#287854] -- Anrede: Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Monika Wingender (Universität Gießen), sehr geehrte Herren Prof. Dr. Peter Haslinger (Direktor), Dr. Jürgen Warmbrunn, Dr. Christian Schmidt, -- Text: --- Bund und Länder finanzieren gemäß § 96 BVFG den Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft e. V., somit "zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben". --- Es greift: https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html "(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient." --- Trotz einem Hinweis auf diesen Zusammenhang 2013-09-13 schreibt eine Mitarbeiterin --- "wie wir in unserer Antwort an Sie vom 12.9. schon mitgeteilt haben, fällt das Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG und ist daher nicht auskunftspflichtig, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen." --- Sie geht auf den 2013-09-13 erklärten Zusammenhing nicht im geringsten ein. --- Um Stellungnahme des Vorstands wird gebeten. - 2012-12-07 Antragsteller: schaltet "Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" ein 2.2 https://fragdenstaat.de/a/288693 Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung" - Herder-Institut e. V. verweigert Auskunft Mittelverwendung § 96 BVFG 2.3 https://fragdenstaat.de/a/294195 Liste der Maßnahmen seitens BKM seit 2023-09-20 aufgrund Verstoß gegen IFG durch gemäß § 96 BVFG mit ca. 5 Mio. EUR/Jahr finanzierten Herder-Institut e. V. 2.4 https://fragdenstaat.de/a/288849 Zuwendungen für Projekt BBLD auf Website bbld.de des Baltische Historische Kommission e. V. - 2023-09-21 Antragstellung, § 7 Abs. 5 Satz 1 "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen." - 2023-10-23 erste Reaktion nach einem Monat, jedoch ohne vollständige Stattgabe des Antrags - 2023-11-01 Antragsteller listet detailliert fehlende Informationen auf - 2023-12-04 10:00 Antragsteller erinnert und behauptet Fristüberschreitung - 2023-12-04 17:06 Antwort BKM/Herder-Institut e. V. -- Fristüberschreitung verneint mit wahrheitswidriger Behauptung " da Ihre ursprüngliche Anfrage bereits im Oktober beantwortet wurde. Für die Nachfrage läuft eine neue Frist." -- Berechnung von Gebühren präsentiert - 2023-12-04 18:32 Antragsteller: -- zur Fristüberschreitung --- Dies ist falsch. Die ursprüngliche Anfrage wurde nicht "bereits im Oktober beantwortet". --- Die "Nachfrage" machte nur deutlich, welche Teile noch fehlen. -- zur Gebührenberechnung --- Die Gebührenberechnung ist nicht nachvollziehbar. --- 1) 5 Tarife (=5 oder mehr Personen? Warum so viele? Warum für "Sichtung, Prüfung und Schwärzung" gehobener und höherer Dienst? Wieviel entfällt auf jeden der drei Bereiche?) --- 2) 52 Stunden (Warum so lange, es geht nur um Herausgabe von Informationen, liegen diese etwa nicht strukturiert vor?) --- 3) 2940 EUR (Zur Herausgabe von Informationen zur Mittelverwendung in Höhe von bisher bekannt 24000 EUR? Wie teuer war dann erst die Prüfung und Dokumentation in den jeweiligen Jahren?) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295117/
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3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder Hier sind bisher nur Unregelmäßigkeiten bezüglich Zuwendungen an Verein "…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
Rolle BKM Referat K44 Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#295117]
Datum
18. Dezember 2023 12:48
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
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3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder Hier sind bisher nur Unregelmäßigkeiten bezüglich Zuwendungen an Verein "Baltische Historische Kommission e. V." bekannt. (Zum Verein: - Mitglied im Herder-Institut e. V. - Vorstandsvorsitzender [-2023 Thumser/2023- Brüggemann] seit Jahren im Kuratorium - Unregelmäßigkeiten 1. GND Matrikel Dorpat und 2. IFG stehen in engem Zusammenhang zu diesem Verein) Die Art der bereits öffentlich gewordenen Unregelmäßigkeiten bezüglich Zuwendungen an den Verein "Baltische Historische Kommission e. V." zeigt jedoch schwerwiegende grundsätzliche Mängel in Zuwendungsbewilligung und Zuwendungsdokumentation auf. Es liegen auf fragdenstaat.de mehrere einzelne Anfragen bzgl. Zuwendungen an das Projekt BBLD vor, Anfrage #288849 sticht dabei heraus. 3.1 https://fragdenstaat.de/a/288849 Zuwendungen für Projekt BBLD auf Website bbld.de des Baltische Historische Kommission e. V. -Dort enthalten -- vier Punkte: 1) Höhe der Zuwendungen pro Jahr 2) sämtliche Dokumente welche die Zuwendungen begründen 3) Konkrete Tätigkeiten für die, die Zuwendungen benutzt wurden, aufgeschlüsselt mindestens nach Jahr 4) Details zur Zahl der Datensätze: wurden Erhöhungen durch § 96 BVFG-Mittel finanziert? Löschungen? -- sowie Dokumentation öffentlich einsehbarer Fakten - 2023-10-23 Antwort BKM: -- Wir geben Ihrem Antrag statt, soweit uns die erbetenen Informationen vorliegen. Zu der Frage vier können wir dem Antrag nicht entsprechen, da dem Herder-Institut e.V. die Zahl der Datensätze nicht bekannt ist. zu 1) - keine Aussage zu vor 2015 - 2015 bis 2018 je 3000 EUR in Summe: 12000 EUR - 2019 3500 EUR, 2020 4000, 2021 4500 in Summe: 12000 EUR - keine Aussage zu nach 2021 zu 2) "Zur Frage 2 haben wir vom Herder-Institut die Auskunft erhalten, dass die BHK dazu selbstständig Werkverträge geschlossen hat." - sollte das die Antwort auf "sämtliche Dokumente welche die Zuwendungen begründen" sein? -- genügt dem Herder-Institut e. V. eine Mitteilung des Mittelempfängers, dass er "selbstständig Werkverträge geschlossen hat"? -- gibt es keinen einzigen Beleg für die Auszahlung? -- gibt es keinen einzigen Beleg für die erzielten Resultate? - kein einziges Dokument wurde dem Antragsteller bereitgestellt - kein einziges Dokument wurde genau bezeichnet zu 3) - schwammige Angaben über ausgeführte Tätigkeiten -- 2015 bis 2018: --- "Die Zuwendung diente der Neubearbeitung des Deutschbaltischen Biographischen Lexikons. Die Leitung hatte Dr. David Feest. Es wurden unter anderem die Mappen „3. Mappe- Material 1561-1710 und früher" sowie „4. Ergänzungskarten für DBBL 1710-1960 und weiter" von zwei weiteren Projektmitarbeitern für die Veröffentlichung bearbeitet und in die Datenbank eingestellt." --- hat das HI diese "Mappen" jemals gesehen? Was beinhalten sie? Wieso wurden dafür 12000 EUR genehmigt und ausgezahlt(?)? --- Was ist das Resultat der mit 12000 EUR finanzierten Arbeit? Im Kern handelt es sich um eine biografische Datenbank, die Erhöhung der Datensätze lag laut Darstellung des Antragstellers bei " - 2015 um ca. 5 - 2016 um ca. 1 - 2017 im ersten Halbjahr um ca. 637 (4523-3886), im zweiten Halbjahr um ca. 0 oder 1 - 2018 im ersten Halbjahr um ca. 1, im zweiten Halbjahr mindestens 135. " --- wobei das zweite Halbjahr wohl unter einem neuen Regime durchgeführt wurde, es gab ab dieser Zeit umfangreiche technische Änderungen. Es bleiben somit wohl 12000 EUR für maximal (es ist noch ungeklärt, ob zur Erzielung des Resultats weitere Mittel eingesetzt wurden) 644 neue Personen in der Datenbank -- 2019 bis 2021: --- "Diese Zuwendung wurde unter anderem zur Erfüllung eines Werkvertrages verwandt, mit dem zwei Personen begonnen haben" ---- Ein Werkvertrag mit zwei Personen als Auftragnehmer? Wie hoch ist die Anzahl von Personen am Herder-Institut, welche diese Behauptung nach Kenntnisnahme für wahr erachtet hat? zu 4) "Zu der Frage vier können wir dem Antrag nicht entsprechen, da dem Herder-Institut e.V. die Zahl der Datensätze nicht bekannt ist." - Erhöhung der Anzahl der Datensätze: -- Das BBLD ist in erster Linie eine biografische Datenbank mit einzelnen Datensätzen zu natürlichen Personen. Laut Auskunft wurden 2015 bis 2018 § 96 BVFG-Mittel benutzt für "und in die Datenbank eingestellt". - Verringerung der Anzahl der Datensätze: -- Wenn dem Herder-Institut angeblich "die Zahl der Datensätze nicht bekannt ist", schließt dies die Beantwortung der Frage nach Mittelverwendung für Löschungen von Datensätzen nicht aus. Später: - Auf Hinweis auf mangelhafte Antragsbearbeitung keine Antwort - nach Erinnerung undurchsichtige Gebührenberechnung - Arbeitsaufwand angeblich wohl mind. 5 Personen, 52 Stunden, 2940 EUR - solch Aufwand für bisher bekannt 24000 EUR? Die Gebührenberechnung könnte Indiz für Verlust über die Kontrolle der Zuwendungen an Dritte/Mitglieder darstellen. In der E-Mail 2023-12-04 18:32 des Antragstellers lautet es: "2940 EUR (Zur Herausgabe von Informationen zur Mittelverwendung in Höhe von bisher bekannt 24000 EUR? Wie teuer war dann erst die Prüfung und Dokumentation in den jeweiligen Jahren?)" Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295117/
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihre Anträge nach dem IFG bei der BKM Sehr << Antragsteller:in >> seit dem 26.08.2023 erreichten die …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihre Anträge nach dem IFG bei der BKM
Datum
21. Dezember 2023 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> seit dem 26.08.2023 erreichten die BKM insgesamt 22 von Ihnen gestellte Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über die Plattform fragdenstaat.de sowie zahlreiche Nachfragen zu ergangenen Bescheiden. Die letzte Anfrage [#295117] ging am 19.12.2023 bei uns ein. Wir sind darum bemüht, Ihre Anträge fristgerecht und gebührenfrei zu beantworten. In der Vergangenheit konnten Ihre Anfragen in aller Regel innerhalb der Monatsfrist beschieden werden. Allerdings häufen sich die Anträge und Nachfragen in letzter Zeit derart, dass der erforderliche Verwaltungsaufwand es nicht zulässt, innerhalb eines Monats zu bescheiden. Hinzu kommt, dass wir angesichts des erhöhten Verwaltungsaufwands gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung in Zukunft verpflichtet wären, Gebühren zu erheben. Da fast alle Ihrer Anträge und Nachfragen sich auf den Herder-Institut e. V. und die Baltische Historische Kommission beziehen und somit einen Sachzusammenhang aufweisen, halten wir einen direkten, idealerweise telefonischen Austausch mit Ihnen für sinnvoll, bevor wir das Fachreferat und die auskunftsverpflichteten Stellen einbeziehen. Ziel des Gesprächs wäre die Erörterung Ihres Auskunftsinteresses zum Zwecke der Zusammenfassung der zahlreichen Anfragen in eine oder zumindest wenige Anträge, die wir dann übersichtlich aufbereiten und zur inhaltlichen Bearbeitung könnten und an das Herder-Institut u.a. weiterleiten können. Wir halten ein solches Verfahren angesichts des hohen Verwaltungsaufwands, der durch die zahlreichen Einzelanträge und Nachfragen entsteht für sinnvoll zweckmäßig und auch im Sinne der Übersichtlichkeit und der Gebührenreduktion für zielführend. Im Übrigen ist die Monatsfrist des IFG ist nicht absolut und kann bei hohem Verwaltungsaufwand auf drei Monate verlängert werden. Daher ist dieses Vorgehen mit dem Informationsfreiheitsgesetz vereinbar. Lassen Sie mich gerne wissen, ob Sie mit diesem Verfahren einverstanden sind und wann Sie Zeit für einen telefonischen Austausch haben. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge nach dem IFG bei der BKM [#295117]
Guten Tag, Sie schreiben: 1) "seit dem 26.08.2023 erreic…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge nach dem IFG bei der BKM [#295117]
Datum
22. Dezember 2023 00:06
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie schreiben: 1) "seit dem 26.08.2023 erreichten die BKM insgesamt 22 von Ihnen gestellte Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über die Plattform fragdenstaat.de" Das kann sein, ich habe es nicht gezählt. 2) " sowie zahlreiche Nachfragen zu ergangenen Bescheiden." https://www.dwds.de/wb/zahlreich - Wie kommen Sie zu dieser Behauptung? Die erste Anfrage mit Nachfragen die ich soeben gefunden hab ist: https://fragdenstaat.de/a/288474 Der Bescheid dazu hatte Mängel, diese sind immer noch nicht behoben. 3) "Die letzte Anfrage [#295117] ging am 19.12.2023 bei uns ein." Diese wurde am 18.12.2023 bis 12:48 verschickt. Es ergibt sich gleich die nächste Nachfrage, wieso ging sie erst "19.12.2023 bei uns ein"? 4) "Da fast alle Ihrer Anträge und Nachfragen sich auf den Herder-Institut e. V. und die Baltische Historische Kommission beziehen und somit einen Sachzusammenhang aufweisen, halten wir einen direkten, idealerweise telefonischen Austausch mit Ihnen für sinnvoll, bevor wir das Fachreferat und die auskunftsverpflichteten Stellen einbeziehen." Im hier vorliegenden Antrag https://fragdenstaat.de/a/295117 "Rolle BKM Referat K44 Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD" geht es um die Rolle von BKM Referat K44, da dieses Referat im Kuratorium des Herder-Institut e. V. vertreten ist. Wäre zu 1. korrekt informiert worden, zu 2. durch das Herder-Institut e. V. keine Verweigerungshaltung eingenommen und keine undurchsichtige und hohe Gebührenaufstellung geschickt worden, sowie zu 3. der Bescheid vollständig gewesen, dann wäre es zum Antrag #295117 gar nicht gekommen. Die Die in Antrag #295117 erbetenen Informationen sind sehr einfach, ich zitiere: " A1) Zeitpunkt an dem BKM Referat K44 Kenntnis erlangte A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die BKM Referat K44 zur Beseitigung ergriffen hat " Bitte bescheiden Sie den Antrag unverzüglich. Es ist keine Komplexität vorhanden. https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__7.html "(5) Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen." 5) "Ziel des Gesprächs wäre die Erörterung Ihres Auskunftsinteresses zum Zwecke der Zusammenfassung der zahlreichen Anfragen in eine oder zumindest wenige Anträge, die wir dann übersichtlich aufbereiten und zur inhaltlichen Bearbeitung könnten und an das Herder-Institut u.a. weiterleiten können." Eine "Zusammenfassung der zahlreichen Anfragen" können Sie intern selbständig vornehmen. Erstellen Sie ein Dokument, welches die angefragten Informationen enthält und verweisen Sie darauf. § 1 Abs. 2 IFG lässt dies ausdrücklich zu: "Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen." 6) "Wir halten ein solches Verfahren angesichts des hohen Verwaltungsaufwands, der durch die zahlreichen Einzelanträge und Nachfragen entsteht für sinnvoll zweckmäßig und auch im Sinne der Übersichtlichkeit und der Gebührenreduktion für zielführend." https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__96.html "Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste." Laut Bescheid auf Antrag https://fragdenstaat.de/a/288696 ' Umsetzung § 96 BVFG Satz 3 "Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste." ' berichtet die Bundesregierung entgegen dem Gesetz nicht jährlich, sondern im zweijährlich. Die Berichte sind stark standardisiert, enthalten jedoch im Abschnitt zu "Förderung von Wissenschaft und Forschung" wenig oder sogar teilweise gar keine Euro-Beträge. Im "Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2021 und 2022" ist ein Abschnitt "9 Förderung von Wissenschaft und Forschung" enthalten. Dort ist kein einziger Euro-Betrag vermerkt. Es gibt einen Abschnitt "9.4 Historische Kommissionen/ Johann-Gottfried-Herder-Forschungsrat", darunter gibt es keine Untergliederung. BKM als Geldgeber müsste doch eine Übersicht haben? Weiß BKM nicht, was mit den Zuwendungen geschieht? Wird hier Steuergeld ohne ordentliche Buchführung vergeben? Besteht seitens BKM ein Interesse sorgsam mit Steuergeldern umzugehen und Zuwendungen gemäß § 96 BVFG im Bereich "Förderung von Wissenschaft und Forschung" effektiv und vielleicht sogar effizient einzusetzen? Ist es nicht im Interesse von BKM, dass bei der Verwendung von Bundesmitteln gemäß § 96 BVFG im Bereich "Förderung von Wissenschaft und Forschung" maximale Transparenz herrscht? Nach der dubiosen Gebührenrechnung die sich in einer Antwort auf einen Antrag eines Dritten fand, bestehen erhebliche Zweifel, dass der Herder-Institut e. V. ordentlich arbeitet. Da ein Vertreter von BKM im Kuratorium als "stellvertretender Vorsitzender" geführt wird, ist BKM sogar direkt involviert. Klären Sie auf. Lassen Sie sich eine Aufstellung für alle Zuwendung an den "Baltische Historische Kommission e. V." geben, mit Zeitpunkten der Beantragung, Überweisung, Nennung der Belege und weiteren Details. Der Herder-Institut e. V. könnte die Informationen auch einfach auf der eigenen Website veröffentlichen. Im Bericht des Bundesregierung ist dieser Verein gelistet unter "6 Forschungseinrichtungen und Bibliotheken" mit ausschließlich globalen Zahlen: "Die Gesamtförderung des Bundes, des Landes Hessen und der übrigen Länder betrug 5,793 Mio. Euro (2021) und 6,403 Mio. Euro (2022)." - 6 Mio. Euro pro Jahr. Und dann keine klare Buchführung? https://fragdenstaat.de/kampagnen/fragdenbundestag/ "18. Februar 2016: Der Ältestenrat des Bundestags beschließt die Veröffentlichtung der Gutachten. Die Gutachten sind künftig auf der Bundestags-Webseite zu finden." Wenn BKM von vornherein transparent die Mittelverwendung gemäß § 96 BVFG im Bereich "Förderung von Wissenschaft und Forschung" publizieren würde, gäbe es gar keine IFG-Anträge dazu. Rechtsstaatlichkeit und Demokratie - steht BKM dafür ein? https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323925/rechtspositivismus/ "Verbindlichkeit beziehe das Recht dann aus der Legitimität seines Ursprungs, also regelmäßig aus den demokratischen Verfahren und aus der Garantie von Rechtssicherheit." Meine Anträge bezogen sich nicht einmal auf den gesamten Komplex "Förderung von Wissenschaft und Forschung". Sie schreiben selbst "Da fast alle Ihrer Anträge und Nachfragen sich auf den Herder-Institut e. V. und die Baltische Historische Kommission beziehen" und der hier vorliegenden Antrag #295117 "Rolle BKM Referat K44 Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD" geht nicht darüber hinaus. Dass nun zu BKM K44 direkt gefragt wird, ist Resultat der vorherigen Reaktionen auf IFG-Anträge. Die in Antrag #295117 erbetenen Informationen sind sehr einfach, ich zitiere nochmals: " A1) Zeitpunkt an dem BKM Referat K44 Kenntnis erlangte A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die BKM Referat K44 zur Beseitigung ergriffen hat " Bitte bescheiden Sie den Antrag unverzüglich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295117/