Rückgabekonzepte für nicht mehr genutzte Frequenzbereiche von analogen Funkanwendungen der BOS

In den
"Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen zur Nutzung von Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) ohne die Frequenzbereiche von 380 MHz bis 385 MHz und 390 MHz bis 395 MHz (VV BOS-Funk)"
unter
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VV_BOS.pdf?__blob=publicationFile&v=6
heißt es:
"
5.3 Befristung
Für Funkanwendungen der BOS innerhalb der Frequenzbereiche von 34,35 bis 39,85 MHz, 74,205 bis 87,265 MHz, 165,2 bis 173,99 MHz und 443,59375 bis 449,96875 MHz ist in den entsprechenden Einträgen des Frequenznutzungsplanes festgelegt, dass das Auslaufen der Frequenznutzungen im Rahmen eines Rückgabekonzeptes erfolgt.
Demnach können auch Details, wie z.B. die weitere Nutzung der analogen Kanäle für Sonderanwendungen berücksichtigt werden.
Aufgrund dieser Regelung ist grundsätzlich von einer Befristung der Frequenzzuteilung zur Nutzung von Frequenzen innerhalb eines der vorgenannten Bereichen abzusehen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Frequenzzuteilungen an Leistungserbringer nach Nr.4.7 für den Fall, dass die jeweils zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde oder die von ihr bestimmten Stelle ihre Zustimmung für die Dauer der Beauftragung zur Durchführung der Notfallrettung im Antrag auf Frequenzzuteilung befristet hat.
Die Frequenzzuteilung ist dann entsprechend dieser Frist ebenfalls zu befristen.
[...]
"

Ferner heißt es im Frequenzplan unter
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/20210114_Frequenzplan.pdf;jsessionid=07412D65DEDCC262C810D91AFA6D228C?__blob=publicationFile&v=3
zu den oben geannten Frequenzbereichen jeweils:
"Die Frequenznutzungen enden nach Migration in das digitale Mobilfunknetz der BOS.
Das Auslaufen der analogen Nutzungen wird im Rahmen eines Rückgabekonzeptes festgelegt.
Dabei können auch Details, als auch die weitere Nutzung von erforderlichen Frequenzen der analogen Kanäle für Sonderanwendungen (bspw. Alarmierungsnetze der BOS) berücksichtigt werden"

Erste Auskunften haben wir bereits durch die BNetzA unter https://fragdenstaat.de/anfrage/ruckgabekonzepte-fur-nicht-mehr-genutzte-frequenzbereiche-von-analogen-funkanwendungen-der-bos/ erhalten und wurden an Sie für weitere Fragen verwiesen.

Meine Fragen:
1) Liegen bislang Rückgabekonzepte in Ihrem Hause vor, nach denen das Auslaufen der Frequenznutzungen eines oder mehrerer der oben genannten Frequenzbereiche erfolgt ?

2) Die Nutzung der analogen Funkanwendungen der BOS in den oben genannten Frequenzbereichen ist aktuell sehr unterschiedlich.
So werden je nach Bundesland noch mehrere bis gar keine der oben genannten Frequenzbereiche für analogen Sprechfunk, analoge Zubringer-Dienste und/oder analoge bzw. digitale Alarmierung genutzt.
Strebt das Bundesministerium des Innern hier ein bundeseinheitliches Rückgabekonzept an oder eher eine bundesland-spezifische Rückgabe von nicht mehr genutzen Frequenzbereichen ?

Vielen Dank und bleiben Sie gesund.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den "Verwaltu…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückgabekonzepte für nicht mehr genutzte Frequenzbereiche von analogen Funkanwendungen der BOS [#253620]
Datum
19. Juli 2022 14:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen zur Nutzung von Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) ohne die Frequenzbereiche von 380 MHz bis 385 MHz und 390 MHz bis 395 MHz (VV BOS-Funk)" unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VV_BOS.pdf?__blob=publicationFile&v=6 heißt es: " 5.3 Befristung Für Funkanwendungen der BOS innerhalb der Frequenzbereiche von 34,35 bis 39,85 MHz, 74,205 bis 87,265 MHz, 165,2 bis 173,99 MHz und 443,59375 bis 449,96875 MHz ist in den entsprechenden Einträgen des Frequenznutzungsplanes festgelegt, dass das Auslaufen der Frequenznutzungen im Rahmen eines Rückgabekonzeptes erfolgt. Demnach können auch Details, wie z.B. die weitere Nutzung der analogen Kanäle für Sonderanwendungen berücksichtigt werden. Aufgrund dieser Regelung ist grundsätzlich von einer Befristung der Frequenzzuteilung zur Nutzung von Frequenzen innerhalb eines der vorgenannten Bereichen abzusehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Frequenzzuteilungen an Leistungserbringer nach Nr.4.7 für den Fall, dass die jeweils zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde oder die von ihr bestimmten Stelle ihre Zustimmung für die Dauer der Beauftragung zur Durchführung der Notfallrettung im Antrag auf Frequenzzuteilung befristet hat. Die Frequenzzuteilung ist dann entsprechend dieser Frist ebenfalls zu befristen. [...] " Ferner heißt es im Frequenzplan unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/20210114_Frequenzplan.pdf;jsessionid=07412D65DEDCC262C810D91AFA6D228C?__blob=publicationFile&v=3 zu den oben geannten Frequenzbereichen jeweils: "Die Frequenznutzungen enden nach Migration in das digitale Mobilfunknetz der BOS. Das Auslaufen der analogen Nutzungen wird im Rahmen eines Rückgabekonzeptes festgelegt. Dabei können auch Details, als auch die weitere Nutzung von erforderlichen Frequenzen der analogen Kanäle für Sonderanwendungen (bspw. Alarmierungsnetze der BOS) berücksichtigt werden" Erste Auskunften haben wir bereits durch die BNetzA unter https://fragdenstaat.de/anfrage/ruckgabekonzepte-fur-nicht-mehr-genutzte-frequenzbereiche-von-analogen-funkanwendungen-der-bos/ erhalten und wurden an Sie für weitere Fragen verwiesen. Meine Fragen: 1) Liegen bislang Rückgabekonzepte in Ihrem Hause vor, nach denen das Auslaufen der Frequenznutzungen eines oder mehrerer der oben genannten Frequenzbereiche erfolgt ? 2) Die Nutzung der analogen Funkanwendungen der BOS in den oben genannten Frequenzbereichen ist aktuell sehr unterschiedlich. So werden je nach Bundesland noch mehrere bis gar keine der oben genannten Frequenzbereiche für analogen Sprechfunk, analoge Zubringer-Dienste und/oder analoge bzw. digitale Alarmierung genutzt. Strebt das Bundesministerium des Innern hier ein bundeseinheitliches Rückgabekonzept an oder eher eine bundesland-spezifische Rückgabe von nicht mehr genutzen Frequenzbereichen ? Vielen Dank und bleiben Sie gesund.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253620/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bescheid
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
9. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
749,6 KB