Rundfunkgeführenbefreiung bei Bezug von Wohngeld
das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 08.08.2019 im Verfahren 5 C 2.18 die Gerichtskostenfreiheit bei Wohngeld entschieden, da es sich um existenzsichernde Sozialleistungen handelt = Fürsorgeleistung => geänderte Rechtsprechung.
In logischer Konsequenz ist bei Bezug von Wohngeld eine Rundfunkgeführenbefreiung zu gewähren.
Es wird deshalb um Herausgabe Ihrer geänderten Regelungen gebeten, zB Anpassung Staatsvertrag mit den Ländern.
Laut ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist Landesrundfunkanstalt dafür zuständig:
https://fragdenstaat.de/anfrage/wohngeld-rundfunkgebuhrenbefreiung-gez-rundfunkbeitrag/
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum12. August 2021
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14. September 2021
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