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Rundschreiben betreffend der Anwendung von Sperrpfosten bzw. Protektionselementen bei der versuchsweisen Einführung von „Geschützten Radfahrstreifen“

Rundschreiben betreffend der Anwendung von Sperrpfosten bzw. Protektionselementen bei der versuchsweisen Einführung von „Geschützten Radfahrstreifen“ von August 2018, SenUVK IV B 34 bzw. aktuellere Fassungen falls vorhanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
David Grünewald
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
David Grünewald
Betreff
Rundschreiben betreffend der Anwendung von Sperrpfosten bzw. Protektionselementen bei der versuchsweisen Einführung von „Geschützten Radfahrstreifen“ [#134430]
Datum
26. April 2019 17:33
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rundschreiben betreffend der Anwendung von Sperrpfosten bzw. Protektionselementen bei der versuchsweisen Einführung von „Geschützten Radfahrstreifen“ von August 2018, SenUVK IV B 34 bzw. aktuellere Fassungen falls vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Grünewald <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Grünewald << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Grünewald

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
563,8 KB