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RVA Hindenburgdamm

- Die Dokumentation nach § 39 Abs. 2 MobG BE zu, inwieweit eine RVA nach MobG und Radverkehrsplan des Landes Berlin nach den Bauarbeiten durch die Berliner Wasserbetriebe und Vattenfall am Hindenburgdamm eingerichtet werden kann.

Wir bitten daher um:
a. Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten zur Prüfung nach
§ 39 Abs. 2 MobG BE in Bezug auf die (Bau)Maßnahmen von den Berliner
Wasserbetrieben und Vattenfall auf dem Hindenburgdamm zwischen Drakestraße und Gardeschützenweg. Soweit eine solche Prüfung nicht vorgenommen wurde, bitten wir um Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten, aus welchen hervorgeht, weshalb eine Prüfung nach § 39 Abs. 2 MobG BE im beschrieben Kontext nicht unternommen wurde.

b. Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten zum Abwägungsprozess gem. §§ 24, 25 MobG BE in Bezug auf Konflikte zwischen den Anforderungen des Radverkehrs und anderen Verkehrsmitteln im Kontext der (Bau)Maßnahmen auf dem Hindenburgdamm zwischen Drakestraße und Gardeschützenweg, inklusive des derzeit angestrebten Zustands nach Abschluss der (Bau)Maßnahmen. Soweit ein Abwägungsprozess nicht vorgenommen wurde, bitten wir um Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten, aus welchen hervorgeht, weshalb ein Abwägungsprozess gem. §§ 24, 25 MobG BE im beschrieben Kontext nicht vorgenommen wurde.

c. Soweit die Auskunft nicht schon bereits durch die erfragten Auskünfte nach a), b) erteilt wurde, Auskunft über den Inhalt der Akten zu dem Abstimmungsprozess zwischen Ihnen und dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf/der SenMVKU.

Diese Anfrage erfolgt im Namen von Changing Cities e.V.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Christian Roux
Christian Roux (Changing Cities)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die …
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Christian Roux (Changing Cities)
Betreff
RVA Hindenburgdamm [#304211]
Datum
25. März 2024 21:36
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Dokumentation nach § 39 Abs. 2 MobG BE zu, inwieweit eine RVA nach MobG und Radverkehrsplan des Landes Berlin nach den Bauarbeiten durch die Berliner Wasserbetriebe und Vattenfall am Hindenburgdamm eingerichtet werden kann. Wir bitten daher um: a. Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten zur Prüfung nach § 39 Abs. 2 MobG BE in Bezug auf die (Bau)Maßnahmen von den Berliner Wasserbetrieben und Vattenfall auf dem Hindenburgdamm zwischen Drakestraße und Gardeschützenweg. Soweit eine solche Prüfung nicht vorgenommen wurde, bitten wir um Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten, aus welchen hervorgeht, weshalb eine Prüfung nach § 39 Abs. 2 MobG BE im beschrieben Kontext nicht unternommen wurde. b. Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten zum Abwägungsprozess gem. §§ 24, 25 MobG BE in Bezug auf Konflikte zwischen den Anforderungen des Radverkehrs und anderen Verkehrsmitteln im Kontext der (Bau)Maßnahmen auf dem Hindenburgdamm zwischen Drakestraße und Gardeschützenweg, inklusive des derzeit angestrebten Zustands nach Abschluss der (Bau)Maßnahmen. Soweit ein Abwägungsprozess nicht vorgenommen wurde, bitten wir um Auskunft über den Inhalt der von Ihnen geführten Akten, aus welchen hervorgeht, weshalb ein Abwägungsprozess gem. §§ 24, 25 MobG BE im beschrieben Kontext nicht vorgenommen wurde. c. Soweit die Auskunft nicht schon bereits durch die erfragten Auskünfte nach a), b) erteilt wurde, Auskunft über den Inhalt der Akten zu dem Abstimmungsprozess zwischen Ihnen und dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf/der SenMVKU. Diese Anfrage erfolgt im Namen von Changing Cities e.V.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 304211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304211/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Christian Roux << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Roux (Changing Cities)

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Roux, nach Prüfung Ihrer u. s. IFG-Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass bei der Senatsver…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: RVA Hindenburgdamm [#304211]
Datum
11. April 2024 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Roux, nach Prüfung Ihrer u. s. IFG-Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hierzu keine Akten geführt werden. Eine Einbindung der SenMVKU durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu diesen Sachverhalt ist bislang nicht erfolgt. Wir leiten Ihre Anfrage daher an das zuständige Straßen- und Grünflächenamt in Steglitz-Zehlendorf weiter. Mit freundlichen Grüßen