RzWas Förderpraxis des WWA-Hof für den ZwV Juragruppe
In den Jahresbilanzen 2015, 2016, und 2017 des ZwV finden sich fortlaufend Gewinne im hohen fünfstelligen Bereich ausgewiesen.
Dabei stellt sich mir die Frage:
Wie ist es bei dieser erfreulichen Bilanzsituation möglich, dass das WWA-Hof ab 2018 genehmigte bzw. umfinanzierte Zuwendungsbescheide zu den erfreulich hohen Sätzen gefördert hat, die nach der geltenden RzWas für "Härtefälle" vorbehalten sind?
Könnte (Konjunktiv!) das aufgrund subventionserheblicher Falschangaben des Antragstellers erfolgt sein,
oder könnte (konjunktiv!) hier durch den, in der RzWas gebotenen Vorberatung tätigen und später baufachlichen Prüfer - kulanter als nach RzWas vorgesehen und nach Adam Riese gerechnet - in Amtsuntreue Beihilfe geleistet worden?
Müsste sich dann (Konjunktiv!) nicht die Reg. v. Ofr. als Aufsichtsbehörde, der bay. ORH und evtl. auch die StA-Hof darum kümmern? -
- nachdem die die Behörden Kenntnis davon haben wäre dann doch nicht auszuschließen, dass sie sich selbst - bei Untätigkeit bleiben - der Beihilfe oder Begünstigung von Subventionsbetrug aussetzen?
Anfrage abgelehnt
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Datum5. Mai 2020
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9. Juni 2020
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