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RzWas Förderpraxis des WWA-Hof für den ZwV Juragruppe

In den Jahresbilanzen 2015, 2016, und 2017 des ZwV finden sich fortlaufend Gewinne im hohen fünfstelligen Bereich ausgewiesen.
Dabei stellt sich mir die Frage:
Wie ist es bei dieser erfreulichen Bilanzsituation möglich, dass das WWA-Hof ab 2018 genehmigte bzw. umfinanzierte Zuwendungsbescheide zu den erfreulich hohen Sätzen gefördert hat, die nach der geltenden RzWas für "Härtefälle" vorbehalten sind?
Könnte (Konjunktiv!) das aufgrund subventionserheblicher Falschangaben des Antragstellers erfolgt sein,
oder könnte (konjunktiv!) hier durch den, in der RzWas gebotenen Vorberatung tätigen und später baufachlichen Prüfer - kulanter als nach RzWas vorgesehen und nach Adam Riese gerechnet - in Amtsuntreue Beihilfe geleistet worden?
Müsste sich dann (Konjunktiv!) nicht die Reg. v. Ofr. als Aufsichtsbehörde, der bay. ORH und evtl. auch die StA-Hof darum kümmern? -
- nachdem die die Behörden Kenntnis davon haben wäre dann doch nicht auszuschließen, dass sie sich selbst - bei Untätigkeit bleiben - der Beihilfe oder Begünstigung von Subventionsbetrug aussetzen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den Ja…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
RzWas Förderpraxis des WWA-Hof für den ZwV Juragruppe [#185993]
Datum
5. Mai 2020 07:55
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den Jahresbilanzen 2015, 2016, und 2017 des ZwV finden sich fortlaufend Gewinne im hohen fünfstelligen Bereich ausgewiesen. Dabei stellt sich mir die Frage: Wie ist es bei dieser erfreulichen Bilanzsituation möglich, dass das WWA-Hof ab 2018 genehmigte bzw. umfinanzierte Zuwendungsbescheide zu den erfreulich hohen Sätzen gefördert hat, die nach der geltenden RzWas für "Härtefälle" vorbehalten sind? Könnte (Konjunktiv!) das aufgrund subventionserheblicher Falschangaben des Antragstellers erfolgt sein, oder könnte (konjunktiv!) hier durch den, in der RzWas gebotenen Vorberatung tätigen und später baufachlichen Prüfer - kulanter als nach RzWas vorgesehen und nach Adam Riese gerechnet - in Amtsuntreue Beihilfe geleistet worden? Müsste sich dann (Konjunktiv!) nicht die Reg. v. Ofr. als Aufsichtsbehörde, der bay. ORH und evtl. auch die StA-Hof darum kümmern? - - nachdem die die Behörden Kenntnis davon haben wäre dann doch nicht auszuschließen, dass sie sich selbst - bei Untätigkeit bleiben - der Beihilfe oder Begünstigung von Subventionsbetrug aussetzen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 185993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185993 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Mayer, zu dieser Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Wie bei allen Ihren Anfragen in …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: RzWas Förderpraxis des WWA-Hof für den ZwV Juragruppe [#185993]
Datum
5. Mai 2020 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mayer, zu dieser Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Wie bei allen Ihren Anfragen in den letzten Monaten ist es auch konkret in diesem Fall so, dass Ihre Fragen, Verdächtigungen, verkappten Anschuldigen sowie Vorwürfe möglicherweise illegalen Handelns auf einer völligen Fehlinformation beruhen. Sie gehen also von Anfang von einer falschen Tatsache aus. Wenn Sie meinen, die Förderung von Verbundleitungen nach RZWas 2018 sei eine Härtefall-Förderung, die nur in Härtefällen bzw. bei den gemäß RZWas festgelegten Schwellen möglich ist, dann irren Sie grundsätzlich. Die Förderung für den erstmaligen Bau von Verbundleitungen nach Nr. 2.2.2 RZWas 2018 unterliegt keiner Härtefall-Schwelle und steht allen kommunalen Wasserversorgungsunternehmen in Bayern in gleicher Weise offen. Die Härtefall-Schwellen und etliche damit zusammenhängende weitere Vorgaben zur Abwicklung der Förderung gelten ausdrücklich nur für Vorhaben nach Nrn. 2.2.1, 2.2.3 und 2.2.4 RZWas 2018 - siehe Teil B RZWas 2018 unter "Zu Nr. 4 Zuwendungsvoraussetzungen". Da Sie von falschen Tatsachen ausgehen, sind Ihre Fragen also gegenstandslos und bedürfen keiner weiteren Beantwortung. Im Übrigen wurden alle Ihre Anfragen in Ihren letzten E-Mails in den vergangenen Monaten und Jahren v.a. seitens der Regierung von Oberfranken bereits mehrfach und auch abschließend beantwortet. Da zum Sachverhalt „Wasserversorgung Leups“ keine neuen Informationen oder Sachstände vorliegen, verweisen wir nochmals auf die bereits erteilten abschließenden Antworten. Auch hiermit erhalten Sie zum Thema "Wasserversorgung Jura-Gruppe" eine letztmalige und abschließende Antwort. Weitere Nachfragen werden nicht mehr beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> Können Sie mir erklären weshalb zwei Bescheide gleichen Datums an die ptress…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: RzWas Förderpraxis des WWA-Hof für den ZwV Juragruppe [#185993]
Datum
5. Mai 2020 14:05
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Können Sie mir erklären weshalb zwei Bescheide gleichen Datums an die ptresse gingen, die sich nur in einem (förderungsrelevanten) wort unterscheiden? Lt. Pressemitteilung dient die Leitung nach Trockau nur der redundanten Versorgungssicherheit, die ortnahe bleibt als Primärversorgung erhalten. Sie wäre als nicht dauernd wasserführend, weshalb dann doch förderungsfähig? Reichte die Zeit zwischen Rücknahme des Antrags 2017 und Neuplanung für Ausschreibungsfristen und Beschlussfassung des ZwV-Gremiums aus? Könnte es sein dass die Kosten die Pauschlfördergrenze übersteigen? Könnte es sein, dass für die Leitung nach Auerbach uberücksichtigt blieb, dass Auerbach 50 % der Kosten dem ZwV erstattet? Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anhänge: - 2019-forderbescheid-wwa-hof.pdf Anfragenr: 185993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185993 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>