Sachstand Markierungen Parkflächen Bockstalstraße etc.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den derzeitigen Entscheidungsstand zu den Parkflächenmarkieren (z.B. Bockstalstraße) - sprich: woran hängt es, dass die temporären Markierung nicht in permanente gewandelt werden; Unterlagen gerne auch zur persönlichen Einsicht
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Unterlagen liegen schon vor, sind aber wohl noch in Bearbeitung. Folgender Stand nach "Hörensagen":
Im August waren Begehungen mit vorläufigen Markierungen - sieht man ja seitdem auch! Angeblich wurde hier vor allem Parkflächen auf der Straße markiert und auf dem Gehweg nur, wenn mindestens 1,50 Meter Restbreite bestehen bleibt
Irgendein Planungsbüro erstellt nun wohl die finalen Pläne zur Vorlage im Pfinztaler Gemeinderat und zur Genehmigung beim Landratsamt Karlsruhe; es wäre mal interessant zu wissen, ob der Gemeinderat zustimmen muss oder quasi nur gehört wird :-)
Umsetzung wäre wünschenswert noch dieses Jahr, aber realistisch ist es eher in den ersten Wochen des Jahr 2023
In einer ersten Welle wurden wohl nur die kritischsten Hauptpunkte angegangen, in einer zweiten Welle dann eventuell weitere
Es gibt Gerüchte, dass nach der finalen Markierungsaktion dann endlich auch nicht mehr toleriert wird - wäre ja auch wichtig, denn nur dann wäre ja der Verweis auf das Parkraumkonzept als Lösung bei der Fachaufsichtsbeschwerde beim Landratsamtsamt legitim!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Information nicht vorhanden
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Datum14. Oktober 2022
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16. November 2022
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- Sachstand Markierungen Parkflächen Bockstalstraße etc. [#260880]
- Datum
- 14. Oktober 2022 21:24
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- AW: Sachstand Markierungen Parkflächen Bockstalstraße etc. [#260880]
- Datum
- 28. Oktober 2022 07:43
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- Sachstand
- Datum
- 29. Oktober 2022
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Parkraumkonzept: Ablauf und Folgen
- Datum
- 1. Februar 2023
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- Datum
- 17. Februar 2023
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- Sachstand des Parkraumkonzepts [#260880]
- Datum
- 3. März 2023 12:49
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- Gemeinde Pfinztal
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- Parkraumkonzept: Ablauf und Folgen
- Datum
- 13. März 2023
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- Anfrage abgeschlossen
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- Umsetzungsoptionen
- Datum
- 13. März 2023
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- Gemeinde Pfinztal
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- Gmail - Parkraumkonzept_ Ablauf und Folgen.pdf
- Datum
- 14. März 2023
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- Betreff
- AW: Sachstand des Parkraumkonzepts - Antwort zu Ihrer nochmaligen Anfrage
- Datum
- 15. März 2023
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- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Sachstand des Parkraumkonzepts - Antwort zu Ihrer nochmaligen Anfrage (Rückantwort)
- Datum
- 15. März 2023
- An
- Gemeinde Pfinztal
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- Datum
- 17. März 2023
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Selbstverständlich werden die Festlegungen des Parkraumkonzeptes nach Umsetzung der Verkehrsrechtlichen Anordnung des Landratsamtes dann auch kontrolliert.