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Sämtliche Dokumente zu möglichen Doppelzählungen von norwegischem Ökostrom

Anfrage an: Umweltbundesamt

sämtliche Dokumente, die sich mit möglichen Doppelzählungen von norwegischem Ökostrom befassen

[1] https://www.golem.de/news/erneuerbare-energien-islands-oekostromzertifikate-werden-nicht-mehr-anerkannt-2305-174011.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Dokumente, die sich mit mög…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sämtliche Dokumente zu möglichen Doppelzählungen von norwegischem Ökostrom [#278507]
Datum
10. Mai 2023 09:20
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dokumente, die sich mit möglichen Doppelzählungen von norwegischem Ökostrom befassen [1] https://www.golem.de/news/erneuerbare-energien-islands-oekostromzertifikate-werden-nicht-mehr-anerkannt-2305-174011.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278507/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Sämtliche Dokumente zu möglichen Doppelzählungen von norwegischem Ökostrom [#278507]
Datum
11. Mai 2023 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG – das Aktenzeichen ist 90 077/0001#0033 - 33-23. Ihr Anliegen wird innerhalb der laut IFG/UIG/VIG festgelegten Zeit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. 1. Ihr Antrag wird zurzeit hier bearbeite…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Sämtliche Dokumente zu möglichen Doppelzählungen von norwegischem Ökostrom [#278507]
Datum
23. Mai 2023 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. 1. Ihr Antrag wird zurzeit hier bearbeitet. Leider ist es uns nicht möglich, die nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG vorgesehene Regelfrist von einem Monat für die Zugänglichmachung der Information einzuhalten. Wir möchten Ihnen daher mitteilen, dass gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UIG die Zweimonatsfrist für die Zugänglichmachung anzusetzen ist. Dies ist erforderlich, da wir derzeit eine Vielzahl von Dokumenten vorab sichten müssen und vor allem auch prüfen müssen, ob Rechte Dritter durch die Herausgabe betroffen sein könnten oder andere Ablehnungsgründe vorliegen. 2. Ohne dem Prüfergebnis Ihres Antrags vorzugreifen möchten wir im Interesse einer effizienten Bearbeitung des Vorgangs vorab schon folgende Frage stellen: Durch die Bekanntgabe der angefragten Protokolle sind möglicherweise dritte Personen betroffen, weil deren personenbezogene Daten offenbart und dadurch deren Interessen erheblich beeinträchtigt werden könnten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG). Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 UIG wären wir in diesem Falle gehalten, sämtliche betroffene Dritten vor einer Offenbarung der personenbezogenen Daten anzuhören. Wir bitten Sie daher um Stellungnahme bis zum 30.06.2023, ob Sie darin einwilligen, dass die personenbezogenen Daten in den von Ihnen verlangten Unterlagen durch Schwärzung unkenntlich gemacht werden. Hierdurch könnte ggf. eine sehr umfangreiche Drittbeteiligung unnötig gemacht und das Verfahren beschleunigt werden. Dies ist wiederum unter Umständen auch im Interesse einer gebührenbefreiten „einfachen Auskunft“ i.S.d. UIGGebV sinnvoll. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mit einer Schwärzung von persönlichen Daten bin ich einverstanden. Mit freundlich…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sämtliche Dokumente zu möglichen Doppelzählungen von norwegischem Ökostrom [#278507]
Datum
23. Mai 2023 14:51
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit einer Schwärzung von persönlichen Daten bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278507/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sämtliche Dokumente zu möglichen Doppelzählungen von norwegischem …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sämtliche Dokumente zu möglichen Doppelzählungen von norwegischem Ökostrom [#278507]
Datum
24. Juni 2023 12:08
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sämtliche Dokumente zu möglichen Doppelzählungen von norwegischem Ökostrom“ vom 10.05.2023 (#278507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie unsere Mail vom 23.05.2023. In dieser informierten wi…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Sämtliche Dokumente zu möglichen Doppelzählungen von norwegischem Ökostrom [#278507]
Datum
26. Juni 2023 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie unsere Mail vom 23.05.2023. In dieser informierten wie Sie wir zur Fristverlängerung – nun 5.7.23. Hier noch einmal der Wortlaut: „Ihr Antrag wird zurzeit hier bearbeitet. Leider ist es uns nicht möglich, die nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG vorgesehene Regelfrist von einem Monat für die Zugänglichmachung der Information einzuhalten. Wir möchten Ihnen daher mitteilen, dass gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UIG die Zweimonatsfrist für die Zugänglichmachung anzusetzen ist. Dies ist erforderlich, da wir derzeit eine Vielzahl von Dokumenten vorab sichten müssen und vor allem auch prüfen müssen, ob Rechte Dritter durch die Herausgabe betroffen sein könnten oder andere Ablehnungsgründe vorliegen.“ Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Aktenzeichen: 72 232/2 Der Anfrage wurde teilweise stattgegeben.
Von
Umweltbundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: 72 232/2 Der Anfrage wurde teilweise stattgegeben.